1853 verbreitete ein Frauenmörder Angst und Schrecken in der Region Zürich. Als er gefasst wurde, strangulierte er sich selbst. Illustration von Marco Heer
1853 verbreitete ein Frauenmörder Angst und Schrecken in der Region Zürich. Als er gefasst wurde, strangulierte er sich selbst. Illustration von Marco Heer

Der Würger von Zürich

1853 wurde in der Region Zürich ein Frauenmörder gesucht. Er hatte seine beiden Opfer erwürgt. Die Suche nach dem Täter war eine erste Bewährungsprobe für das noch junge Zürcher Polizeikorps.

Patrik Süess

Patrik Süess

Patrik Süess ist freischaffender Historiker.

Das erste Opfer wurde frühmorgens am 11. Februar 1853 auf dem Einfuhrplatz einer Scheune in der Enge bei Zürich gefunden. Die sofort benachrichtigten Gemeindebehörden nahmen vor Ort eine erste Inaugenscheinnahme vor: Es handelte sich demnach um eine Frau zwischen 20 und 24 Jahren mit rötlich-braunem Haar, Sommersprossen und «breiter Nase». Sie war ärmlich gekleidet, an den Fingern trug sie zwei Messingringe, in ihren Taschen fanden sich ein Fingerhut, ein Stück Kreide, zwei Stück Zucker und zwei Stückchen Roggenbrot. Der Bezirksarzt stellte eindeutig Tod durch Erwürgen fest. Trotz der Art und Weise, wie der Täter das Opfer liegengelassen hatte («über den Leib geschlagene Kleider, ausgespreitete Schenkel»), hatte offenbar keine Vergewaltigung stattgefunden. Der Mörder schien ihr nur ihren Geldbeutel und die Jacke abgenommen zu haben.
Die Gemeinde Enge auf einer Grafik von 1860. Sie wurde 1893 eingemeindet und gehört seither zu Zürich.
Die Gemeinde Enge auf einer Grafik von 1860. Sie wurde 1893 eingemeindet und gehört seither zu Zürich. Baugeschichtliches Archiv Zürich
Nun war es an den Polizeibehörden, den Fall weiter zu untersuchen, denn gemäss dem erst im Jahr zuvor erlassenen Rechtspflegegesetz waren sie es, die «begangene strafbare Handlungen und die Beweise derselben zu erforschen» hatten. Das war eine Neuerung im Kanton Zürich. Die Kompetenz zur Strafuntersuchung hatte bis 1852 noch ganz bei den Gerichten gelegen. Polizeibeamte sollten nur eingreifen, wenn unmittelbare Gefahr drohte. Zwar war schon während der Restauration hin und wieder die Meinung vertreten worden, dass es sinnvoll wäre, «wenn die Ausmittlung des Thatbestandes eines jeden Verbrechens ganz der Policey überlassen bliebe, indem es einzig dadurch möglich ist, Verbrechen auf die Spur zu kommen.» Doch die Gerichte, allen voran das kantonale Obergericht, wehrten sich lange gegen eine solche Verschiebung der Kompetenzen, nicht zuletzt deshalb, weil die Richter an den Fähigkeiten der Polizei starke Zweifel hegten.
Mit dieser Skepsis standen die Gerichte nicht allein. Das Polizeikorps genoss um die Mitte des 19. Jahrhunderts in der Bevölkerung wenig Vertrauen, wie auch der Zürcher Regierungsrat beklagte: «Obgleich der Beruf eines Polizeisoldaten an Ehrenhaftigkeit keinem andern nachsteht, so hält doch zur Stunde noch ein falsches Vorurtheil manchen tüchtigen jungen Mann von dem Eintritt in das Polizeikorps ab.» Ob dieser schlechte Ruf allerdings tatsächlich nur auf Vorurteilen gründete, darf zumindest bezweifelt werden. Das kantonale Landjägerkorps war 1804 gegründet worden. Die Hauptaufgabe der Landjäger hatte zunächst einmal nur darin bestandern, mit Säbel und geladenem Gewehr bewaffnet, im ihnen zugewiesenen Revier «fremde Bettler, Vagabunden, herrenloses Gesindel, ausländische Soldaten und Deserteurs» aufzugreifen und zu vertreiben. Aus den untersten sozialen Schichten stammend und mehrheitlich ohne Berufsausbildung, waren die Landjäger Männer fürs Grobe. Ungebührliches Benehmen und mangelnde Disziplin ihrerseits führten denn auch zu häufigen Klagen aus der Bevölkerung. Zudem war der Polizeietat seit der Regeneration zusammengestrichen worden; die veralteten Waffen der Polizeibeamten stammten zum Teil noch aus der Helvetik.
Bild des Gemäldes "Les gendarmes" von Eugène-Alexis Girardet, 1884.
Landjäger waren anfangs Männer fürs Grobe. Sie treiben Bettler, Vagabunden oder Deserteure zusammen und vertrieben sie. Das Bild «Les gendarmes» von Eugène-Alexis Girardet zeigt dies auf eindrückliche Art. © Musée des beaux-arts La Chaux-de-Fonds, Foto: Pierre Bohrer, Le Locle
Bestrebungen zur Hebung des Zürcher Polizeiwesens sind vor allem mit dem Namen Johann Kaspar Nötzli verbunden. Seit 1848 Polizeikommandant, reorganisierte er das Korps, konnte Solderhöhungen durchsetzen und für bessere Uniformierung und Bewaffnung sorgen. Bei einem Bestand von 120 Mann entliess er 38 Untaugliche und führte eine dreimonatige Ausbildung ein. Als Rekruten wurden nur Männer akzeptiert, deren «Charakter genügend Garantie für die Eigenschaften eines tüchtigen Polizeisoldaten darbietet.» Kurz, Nötzli hatte sich entschlossen, alles zu tun, um «das Korps zu einem tüchtigen in jeder Beziehung umzugestalten», da es in der gegenwärtigen Zeit nicht mehr nur darum gehen könne, «Vagabunden zu arretieren und zu transportieren, sondern namentlich darum, im Allgemeinen die Sicherheit und Wohlfahrt des Landes zu fördern, insbesondere Alles aufzudecken, was dem Ganzen und dem Einzelnen gefährlich werden kann.» Die Untersuchung der Serie von Gewalttaten an Frauen, die Zürich 1853 erschütterten, stellte daher so etwas wie die Feuerprobe für das neue Polizeikorps dar.

Tote trug eine Tracht

Zunächst hatte die Polizei die Identität der Toten aus der Enge zu eruieren. Da sie eine ländliche Tracht trug und um Lichtmess (2. Februar) herum aufgefunden worden war ‒ eine typische Zeit für «Dienstbotenwechsel» ‒ war sie möglicherweise auf der Suche nach Arbeit nach Zürich gekommen. Das Polizeikommando nahm eine Geschäftsverteilung vor und bildete mehrere Arbeitsgruppen: Eine der Einheiten suchte mithilfe der neuen Technik der Fotografie nach Zeugen, welche die Frau am 10. Februar noch lebend gesehen hatten, eine andere Gruppe befragte Trachtenschneiderinnen nach der Herkunft der Kleidung der Toten. Es stellte sich heraus, dass die Tracht typisch war für die reformierten Bezirke des Aargaus. Nach einigen falschen Spuren konnte die Tote nach zweieinhalb Wochen schliesslich vom Witwer Joseph S. aus Bremgarten als Verena Meier, 28 Jahre alt, identifiziert werden. Sie stammte aus armen Verhältnissen und war eine Zeitlang bei ihm als Magd angestellt gewesen. Wegen «verheimlichter Niederkunft» ‒ das Kind war von einem ihrer Dienstherren, einem Tierarzt ‒ hatte sie ein Jahr im Zuchthaus verbracht und war danach aus Bremgarten ausgewiesen worden. Am 9. Februar hatte sie sich mit der Bekannten Barbara B. nach Zürich begeben, um Arbeit zu suchen, am 10. hatten sich ihre Wege aber getrennt. Mehr konnte die Polizei über ihren Verbleib am Tattag nicht herausfinden, und auch die Identität des Mörders blieb vorerst unbekannt.
Polizeibild der Leiche von Verena Meier. Die Fotografie wurde retuschiert und gehört zu den frühen Polizeibildern der Schweiz.
Polizeibild der Leiche von Verena Meier. Die Fotografie wurde retuschiert und gehört zu den frühen Polizeibildern der Schweiz. Staatsarchiv des Kantons Zürich
Und dann, am 7. März, wieder am frühen Morgen, wurde das zweite Opfer gefunden, diesmal bei der Säge in Stadelhofen. Erneut lag ein Mord durch Erwürgen vor und erneut hatte der Täter die Unterkleider der Toten «umgestülpt und über das Kreuz hinaufgeschlagen», die «Beine so weit als möglich gespreizt». Die Identität des Opfers wurde dieses Mal schnell geklärt: Es handelte sich um die 45-jährige Maria Josepha Bühler aus Grosswangen (LU), laut der Polizei eine «Vagantin und öffentliche Dirne», die seit der Scheidung von ihrem Mann 1834 ein «zügelloses Vagantenleben» geführt und mehrere uneheliche Kinder gehabt habe.
Dieses zweite Verbrechen führte zu einer nochmaligen Verstärkung der Einsatzkräfte der Polizei: Jetzt waren der grösste Teil der Depotmannschaft und auch einige Stationierte am Fall dran. So einfach die Identifizierung des Opfers gewesen war, so ungleich schwieriger gestaltete sich die Zeugensuche, da die Säge bei Stadelhofen des Abends rege von Prostituierten und ihren Kunden frequentiert wurde. Der Portier N. glaubte sich erinnern zu können, Bühler mit einem Schlosser oder Mechaniker gesehen zu haben, war aber bei Gegenüberstellungen (er konnte «Eisenarbeiter in Masse besichtigen») nicht im Stande, jemanden zu identifizieren. Der 12-jährige Johannes S. war sich sicher, gegen 20 Uhr einen Mann in schwarzem Überrock und breiter Tuchmütze bei Bühler gesehen zu haben. Ein Verdächtiger namens Jakob R., der dafür bekannt war, die Prostituierten bei Stadelhofen «bis aufs Blut zu plagen» und sie zu berauben, hatte ein Alibi. Sicher war nur, dass der Mörder dem Opfer den Schal, das Halstuch, das Portemonnaie und ein Messerchen gestohlen hatte. Die Polizeidirektion setzte nun für Hinweise, die zur Täterschaft führen konnten, eine Belohnung von stattlichen 500 Franken aus.
In der «Eidgenössischen Zeitung» vom 8. März 1853 wurde mittels einer Belohnung von 500 Franken nach dem Doppelmörder gesucht.
In der Eidgenössischen Zeitung vom 8. März 1853 wurde mittels einer Belohnung von 500 Franken nach dem Doppelmörder gesucht. e-newspaperarchives

Endlich ein Verdächtiger

Doch dann trat noch am selben Tag die entscheidende Wende im Fall ein. Beim Untersuchungsrichteramt ging die Meldung ein, dass die 42-jährige Strohflechterin Marianna Meier auf offener Strasse von einem Mann überfallen worden war. Der Täter, ein Bekannter ihres Sohnes, hatte sie zum Bäcker begleitet, als er ihr plötzlich drei Faustschläge ins Gesicht versetzte, ihr Jacke und Unterleibchen aufriss und sie dann zu würgen begann. Meiers Rettung war ein herannahender Schlitten: Der Täter liess von ihr ab und ergriff die Flucht.
Die Ermittler waren sich sicher, dass dieser Überfall auf das Konto desselben Täters ging, der die Morde an Verena Meier und Maria Josepha Bühler verübt hatte. Der Sohn der Strohflechterin, nach der Identität seines Bekannten befragt, wusste nur, dass er sich Eichmann nannte und bei der Neumühle arbeitete. Dort jedoch wusste man nichts von einem Arbeiter namens Eichmann. Es war Polizeiwachtmeister F., der «nach aller Erkundigung» schliesslich herausfand, dass sich hinter dem Pseudonym Eichmann ein Schlosser namens Johannes Meidel verbarg. Der 28-Jährige hatte bereits drei Haftstrafen (wegen Diebstahl, Unterschlagung und Körperverletzung) hinter sich. Seine Frau und sein Kind hatte er verlassen und wohnte momentan mit seiner Geliebten in Oberleimbach zusammen. In der Neumühle hatte er tatsächlich bis zum 10. Februar gearbeitet, war aber wegen häufigem Fehlen entlassen worden. Schnell wurde klar, dass er sich an den Tattagen in Zürich aufgehalten hatte.
Polizeibild von Josepha Bühler. Die Tote wurde höchstwahrscheinlich sitzend fotografiert.
Polizeibild von Maria Josepha Bühler. Die Tote wurde höchstwahrscheinlich sitzend fotografiert. Staatsarchiv des Kantons Zürich
Als die Polizei Meidels Bleibe in Oberleimbach durchsuchte, fand sie sowohl Verena Meiers blaue Merinoschürze und ihre schwarze Jacke (letztere hatte Meidel seiner Freundin geschenkt) als auch den Schal, das grünlederne Portemonnaie und das Messerchen Maria Josepha Bühlers. Am 11. März wurde Johannes Meidel an seinem neuen Arbeitsplatz in Richterswil durch den Polizeisoldaten S. verhaftet und gefesselt ins Bezirksgefängnis Horgen verbracht. Marianna Meier erkannte ihn als ihren Angreifer und Johannes S. identifizierte ihn als abendlichen Begleiter von Bühler. Der letzte Teil des Puzzles: In Meidels Rocktasche fand sich ein Schlüssel, mit dem sich der Koffer Maria Josepha Bühlers öffnen liess.
Die Polizeiarbeit war damit abgeschlossen. Kommandant Nötzli betonte in seinem Schlussrapport, «dass im vorliegenden Fall sämtliche Mannschaft sich äusserst thätig und in jeder Hinsicht willig gezeigt» habe. Nur Polizeisoldat Frehner habe seine Aufträge «nicht mit dem erforderlichen Takt ausführen können», da er «etwas angetrunken» gewesen sei. «In Horgen war Jahrmarkt», fügte der Kanzlist der Polizeidirektion erklärend an. Auch Oberrichter Eduard Suter meinte, «dass die zum Handeln berufen gewesenen Behörden der schwierigen Anforderung, welche das vorliegende Verbrechen an sie stellte (…), nach Kräften nachgekommen sind und dass ihre Aufgabe dem Erfolge nach nicht immer eine undankbare ist.»

Motiv: «sittliche Durchfäulniss»

Es blieb die Frage nach dem Motiv des Täters. Das Obergericht befand, dass trotz der mickrigen Beute (Marianna Meier trug gerade einmal 43 Rappen auf sich) Raub «unzweideutig die wirkliche Endabsicht» der Morde gewesen sei und es sich nicht um «Unzuchtverbrechen» gehandelt habe, auch wenn es auf den ersten Blick so ausgesehen haben möge. Die Begründung für diese Annahme dürfte aus heutiger Sicht allerdings kaum mehr überzeugen. So meinte der Untersuchungsrichter nämlich, dass derartige «raffinirte Wollust» nur zu einem Täter aus einer höheren Gesellschaftsschicht passen würde, und auch Oberrichter Suter stimmte bei, dass «dergleichen absonderliche Verirrungen» bei «Menschen aus niederer Lebenssphäre (…) weniger zu Hause zu sein pflegen.» Suter genügte die Diagnose der «sittlichen Durchfäulniss» und der «trägen Lüderlichkeit» des Mörders.
Meidel selbst konnte nicht mehr nach seinen Beweggründen befragt werden. Nur zwei Stunden nach seiner Inhaftierung fand man ihn kniend am Rahmen der Zellentür hängen – er hatte sich mit dem seidenen Halstuch, das er Maria Josepha Bühler gestohlen hatte, selbst stranguliert. Oberrichter Suters abschliessender Kommentar: «Die Geringschätzung des eigenen Lebens, das gleich im Beginne der Krisis preisgegeben ward, kam hier nur der Geringschätzung des Lebens Anderer gleich.»
Polizeibild des toten Johannes Meidel, nachdem er sich in seiner Zelle erhängt hatte.
Polizeibild des toten Johannes Meidel, nachdem er sich in seiner Zelle erhängt hatte. Staatsarchiv des Kantons Zürich

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