![Kundgebung zur Pressefreiheit auf dem Münsterhof Zürich am 8. August 1980, fotografiert von Gertrud Vogler.](https://blog.nationalmuseum.ch/app/uploads/kundgebung-1-1-300x225.jpg)
Recht auf freie Presse, Meinungsäusserung und Kunst
Die Kommunikationsgrundrechte gelten als «unverzichtbarer Sauerstoff für die Demokratie». Seit 1848 ist die Pressefreiheit in der Bundesverfassung enthalten. Das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Kunstfreiheit werden erst im 20. Jahrhundert als Grundrechte anerkannt.
![Die Pressefreiheit ist im Gegensatz zu anderen Grundrechten schon in der Bundesverfassung von 1848 niedergeschrieben und schafft die Zensur ab. Den freiheitlich eingestellten «Gründervätern» ist es wichtig, dass die Bürger sich eine Meinung zum politischen Geschehen bilden können. Zensur-Lücke, Schweizer Bote, Nr. 44, Aarau, 3. 11. 1825, S. 1](https://blog.nationalmuseum.ch/app/uploads/schweizer-bote-225x300.jpg)
![Das Gemälde Die Nacht von Ferdinand Hodler wird 1891 an der Eröffnung einer städtischen Ausstellung in Genf präsentiert. Im Anschluss lässt der Genfer Stadtrat das Bild aus «sittlichen Gründen» wieder aus der Ausstellung entfernen.](https://blog.nationalmuseum.ch/app/uploads/hodler-300x115.jpg)
![Das Gemälde Die Nacht von Ferdinand Hodler wird 1891 an der Eröffnung einer städtischen Ausstellung in Genf präsentiert. Im Anschluss lässt der Genfer Stadtrat das Bild aus «sittlichen Gründen» wieder aus der Ausstellung entfernen. Für einen Franken kann man sich das Bild anderswo ansehen. Ferdinand Hodler, Le Tableau La Nuit, Genf, 1891, Papier auf Karton | Ca 1121](https://blog.nationalmuseum.ch/app/uploads/la-nuit-225x300.jpg)
![Das Kino ist in den Kantonen teilweise bis in die 1970er-Jahre strengen Zensurmassnahmen unterworfen. Auf die Anzeige einer Person hin, die nur eine Beschreibung des Filmes gelesen hatte, wird das Vorführen des Films Pink Flamingos 1974 im Kanton Zürich verboten. Plakat zum Film Pink Flamingos von John Waters, 1972.](https://blog.nationalmuseum.ch/app/uploads/flamingos-225x300.jpg)
![Neben explizitem Sex wird an diesem Bild eine moralisch verwerfliche Kreuzabnahme Jesu als Blasphemie beklagt. Die Freiburger Regierung beschlagnahmt 1981 alle drei Bilder dieser Serie von Josef Felix Müller. Für deren Rückgabe zieht der Künstler bis vor den Europäischen Gerichtshof. Kurz vor der Urteilsverkündung werden die Bilder freigegeben. Die Schweiz entgeht so knapp einer Verurteilung.](https://blog.nationalmuseum.ch/app/uploads/mueller-300x225.jpg)
Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
Tagesschau Hauptausgabe vom 16.12.2004 zur Budgetkürzung von Pro Helvetia aufgrund der Hirschhorn-Affäre. SRF