
Die Erschiessung des Ernst S.
Während des Zweiten Weltkriegs wurde der St. Galler Ernst Schrämli wegen Spionage zum Tode verurteilt und am 10. November 1942 in einem Wäldchen in der Ostschweiz hingerichtet. Schrämli hatte einem deutschen Agenten Kriegsmaterial und Informationen zugespielt.


Anfang Januar 1942 wurde Ernst Schrämli, gestützt auf Aussagen seines Zimmernachbars, verhaftet und schliesslich angeklagt wegen «Verletzung militärischer Geheimnisse». In der umfangreichen Anklageschrift sind sämtliche Verfehlungen minutiös aufgeführt.
Ernst Schrämli war kein Tugendbold, aber ein «miserabler Kerl», wie es in einem Brief seiner Heimatgemeinde Hettlingen (ZH) heisst, war er ebenso wenig. Im August und September 1936 und von Januar bis Juni 1937 war er im freiwilligen Arbeitsdienst auf der Alpe Cadonico (Prato) und in Carona im Tessin. Dort lernte man Schrämli «als fleissigen und willigen Burschen kennen» und war «mit seiner Führung» zufrieden. Der «hübsche Bursch», etwas labil und aus ärmlichen Verhältnissen stammend, war ein «lustiger Schnuderi», der nicht gefördert wurde und oft auch nicht in bester Gesellschaft verkehrte.

Nachdem das Begnadigungsgesuch im Oktober 1942 von der Bundesversammlung mit 176 zu 36 Stimmen abgelehnt worden war, wurde Ernst Schrämli zum Tode verurteilt. Die Hinrichtung fand am 10. November 1942 gegen Mitternacht in einem Wäldchen mit dem Namen Flurhof, «in der Nähe von Punkt 6633» zwischen Oberuzwil und Jonschwil, statt.

Über die Beerdigung des Hingerichteten gibt es verschiedene Beschreibungen. Nach amtlichen Schriftstücken musste der Feldprediger «die Angehörigen unmittelbar nach der Exekution zur schicklichen Tageszeit benachrichtigen». – Der Tote wurde in einem Sarg ins Kantonsspital St. Gallen überführt, wo eine «Leichensektion» vollzogen wurde. Die Bestattung erfolgte später «nach Anordnung des Feldpredigers». Die Nichte von Ernst erzählte mir, weil für einen «Landesverräter» weder ein Kreuz noch ein Grabstein zulässig war, habe man Ernst schliesslich auf dem Friedhof Feldli in einem namenlosen Grab beerdigt.
Die Meinungen über die Todesstrafe für Ernst Schrämli waren schon kurz nach der Vollstreckung des Todesurteils geteilt: Aus Angst vor den Deutschen, aus Hass auf die Nazis und ihre Mitläufer in der Schweiz, aus Furcht vor Hitler sagten die einen: «Ganz recht, der Ernst ist ein Landesverräter, der hat’s verdient, so einer gehört an die Wand.» Andere waren überzeugt, man habe an Schrämli «ein Exempel» statuieren wollen. August Schmid, der deutsche Agent, kam nach langjähriger Haft in der Schweiz mit dem Leben davon. Als Ausländer konnte Schmid nicht zum Tod verurteilt werden.
LANDESVERRÄTER
Ab dem 24. Oktober 2024 ist das historische Drama LANDESVERRÄTER in den Schweizer Kinos zu sehen. Der Film basiert auf den Ereignissen um Ernst Schrämli, der erste von 17 Landesverrätern in der Schweizer Geschichte, dessen Hinrichtung vollstreckt wurde.