Mitte des 19. Jahrhunderts lockte ein Heiler die Massen ins bernische Worb. Illustration von Marco Heer
Mitte des 19. Jahrhunderts lockte ein Heiler die Massen ins bernische Worb. Illustration von Marco Heer.

Wider die Quacksal­ber, Kurpfu­scher, Stümpler – der Fall «Längmat­thans­li»

Ein Berner Heiler aus Worb zog in den 1840er-Jahren die Massen an. Allerdings waren die Methoden von «Längmatthansli» umstritten und nicht selten starben seine Patientinnen und Patienten nach der Behandlung.

Patrik Süess

Patrik Süess

Patrik Süess ist freischaffender Historiker.

Stiegen aus dem Kamin dicke, gelbe Rauschwaden gen Himmel, hatte sich der Meister in sein Geheimkabinett auf dem Estrich zurückgezogen und rang mit mächtigen Geistern, um ihnen ihre letzten Geheimnisse zu entreissen. Dann mussten die Pilgerscharen, die von nah und fern angereist waren, um ihn zu sehen, manchmal tage- und nächtelang vor dem stattlichen Bauernhaus ausharren. Unter freiem Himmel sang und betete die Menge, um sich die Wartezeit zu verkürzen. Die Hoffnung auf Heilung vereinigte alle Stände, vom einfachen Bauern bis zum vornehmen Patrizier. Stieg dann endlich eine blaue Rauchfahne auf, ergriff Erregung und freudige Erwartung die Menschen: Der Meister geruhte nun, sich aus seiner Entrückung endlich wieder den Leiden und Gebrechen dieser Welt zuzuwenden.
Die Leute hatten gerne gewartet, denn sie wussten: Johannes Brechbühl von der Längmatt bei Worb, seinen Anhängern als «Längmatthansli» bekannt, «hatte den Geist». Wenn jemand auserkoren war, Krankheiten zu erkennen und zu besiegen, dann er. In seinem Haus hütete er einen grossen Arzneischatz samt wohlausgerüstetem Laboratorium mit Destillier- und Extraktionsvorrichtungen. In Brechbühls stattlicher Bibliothek fanden sich neben klassischen Werken über Medizin und Chirurgie auch solche über Astrologie, Alchemie, Zauberei und Okkultismus, über schwarze Magie, Mystik und Chiromantie, der Handlesekunst.
Das Längmatthaus, fotografiert Mitte des 20. Jahrhunderts.
Das Längmatthaus, fotografiert Mitte des 20. Jahrhunderts. Aus: Carl Müller, Jeremias Gotthelf und die Ärzte, Bern, 1963
Längmatthansli arbeitete auch mit geheimnisvollen elektrischen Maschinen. Solche Behandlungen fanden in einem halbverdunkelten, niedrigen, mit Kerzen geheimnisvoll erleuchteten Raum statt. Die eigentümlich knisternden und knatternden Geräusche, der bläuliche Glanz der elektrischen Entladungen, die Blitze, die überraschenden und manchmal schmerzhaften Empfindungen bei Berührung der Funken, durch all dies konnte man die heilende Kraft ganz direkt hören, sehen und spüren. Am beliebtesten aber waren Längmatthanslis Salben und die starken «Tränkli». Die Kunde über deren Wirksamkeit war in alle Winkel des Landes gedrungen. Was wussten schon die Studierten der Berner Sanitätskommission, die einen Mann wie Längmatthansli 1843 als «einen der unverbesserlichsten und gefährlichsten medizinischen Pfuscher in unserem Kanton» bezeichneten? Bücherwissen konnte sich jeder aneignen – Heilung, richtig verstanden, war dagegen ein wundersamer, übernatürlicher Vorgang, und den Zugang zu dieser übernatürlichen Welt zu finden, war nichts, was man an Schulen lernen konnte.
Johannes Brechbühl arbeitete auch mit elektrischen Apparaten. Ähnlich jenen, welche Johann Gottlieb Schäffer in seinem Buch «Die elektrische Medizin» von 1766 abgebildet hatte.
Johannes Brechbühl arbeitete auch mit elektrischen Apparaten. Ähnlich jenen, welche Johann Gottlieb Schäffer in seinem Buch «Die elektrische Medizin» von 1766 abgebildet hatte. Wellcome collection

Weisung gegen Kurpfu­scher und Charlatane

Anfang der 1840er-Jahre, als Brechbühls Ruhm am höchsten war, beauftragte der Berner Regierungsrat das Departement des Innern damit, «Weisungen zu erlassen, um (…) der Kurpfuscherei (im Kanton) mit Nachdruck zu steuern.» Als Kurpfuscher galten im 19. Jahrhundert alle Personen, die im medizinischen Bereich tätig waren, jedoch keine Ausbildung an einer der anerkannten Schulen absolviert hatten und daher kein Patent innehatten, das sie von staatlicher Seite zur Ausübung der Heiltätigkeit berechtigt hätte. Die Verwendung von Begriffen wie «Kurpfuscher», «Afterärzte» oder «Charlatane» für Laienheiler bildete dabei auch den «Versuch der sich als autonomen Berufsstand etablierenden Ärzteschaft ein Therapiemonopol durchzusetzen, indem man sich deutlich von den Methoden und Ansichten der Nicht-Ärzte abgrenzte.»
Als hinderlich bei diesem Kampf gegen die unberechtigten «Pfuscher» erwies sich jedoch unter anderem die Tatsache, dass sich die ärztliche Praxis noch bis ins 19. Jahrhundert hinein noch kaum von der sogenannten Volksmedizin unterschied, wie sie ansässige oder reisende Kräuterkundige, Bader, Hebammen, Handwerkschirurgen oder Wundärzte anzubieten hatten. Im Grunde fand der fundamentale Wandel des ärztlichen Berufswissens etwa in der Mitte des 19. Jahrhunderts statt; erst die strikt naturwissenschaftliche Ausrichtung der Ärzteausbildung brachte dann wirklich das Expertenwissen hervor, das akademisch ausgebildete Ärzte von der «Volksmedizin» unterschied.

Wissen­schaft­li­cher dank der Aufklärung

Was sich allerdings schon im 18. Jahrhundert änderte, war eine durch die Aufklärung erneuerte Ausbildungskonzeption, die strikt an Empirie und Vernunft orientiert sein sollte. 1782 wurde in Zürich das medizinisch-chirurgische Institut gegründet, das der Verbesserung der wissenschaftlichen Bildung der Stadt- und Landärzte dienen sollte, 1797 wurde in Bern ein ähnliches Institut eröffnet. Diese beiden Institutionen waren die direkten Vorläufer der medizinischen Fakultäten der 1833 beziehungsweise 1834 gegründeten Universitäten Zürich und Bern. Für die Professionalisierung der schweizerischen Ärzteschaft war ausserdem die Selbstorganisation als Berufsgruppe wichtig. 1788 wurde die «Helvetische Gesellschaft correspondierender Ärzte und Wundärzte» ins Leben gerufen. Seit der Mediation entstanden kantonale Ärztevereinigungen, in Bern 1809 die «Medizinisch-chirurgische Gesellschaft des Kantons Bern». Alle diese Standesgesellschaften garantierten die Rechtsgleichheit ihrer Mitglieder, gleichzeitig nahmen sie einen rigorosen Ausschluss «vorwissenschaftlich gebildeter Berufskollegen» vor. Dieser Kampf gegen die «Pfuscher» wurde zumeist auch vom Staat unterstützt, durch Gesetzgebung, aber auch durch den Aufbau einer eigenen Gesundheitspolizei. Im Kanton Bern wurde bereits 1761 eine Verordnung gegen die Stümpler, Vaganten, Markt-Schreyer und Quacksalber erlassen. Vier Jahre später folgte dann das «Reglement gegen Scharlatene und nicht anerkannte Ärzte».
Das Bernische Reglement gegen Scharlatane und nicht anerkannte Ärzte von 1765.
Das Bernische Reglement gegen Scharlatane und nicht anerkannte Ärzte von 1765. Staatsarchiv des Kantons Bern, StABE MC 297
Doch taten all die Verbote gegen die Quacksalberei der Vielfalt der nicht staatlich-lizenzierten Heiler in der Schweiz keinen Abbruch. Denn es zogen längst nicht alle staatlichen Stellen an einem Strang, auch im Kanton Bern nicht. 1840 erstatteten die Ärzte Albrecht Lutz von Signau und Ulrich Scheidegger von Langnau bei der Sanitätskommission der Kantonsregierung Anzeige gegen Johannes Brechbühl alias Längmatthansli, da er sich, ohne ein Patent zu besitzen, der Heilkunst widme. Die Sanitätskommission nahm die Anzeige entgegen und forderte den Regierungsstatthalter von Konolfingen auf, Längmatthansli wegen des Tatbestandes der «Pfuscherei» streng zu bestrafen. Vor allem beanstandete die Kommission, dass er Ausschläge offenbar besonders gerne mit Einreibung von stark ätzenden salpetersauren Quecksilberpräparaten behandelte. Ein Dr. Weil berichtete, dass in den letzten neun Monaten sechs Patienten mit Quecksilberausschlag zu ihm gekommen seien, die durch Brechbühl wegen Krätze «behandelt» worden seien. Kurz darauf starb ein Berner Grossrat, der ebenfalls durch Brechbühl behandelt worden war. Der Verdacht wurde geäussert, dass Längmatthanslis «starke Mittel» seinen Tod befördert hätten. Doch trotz nochmaligem Nachhaken reagierte der Regierungsstatthalter nicht auf die Aufforderungen der Sanitätskommission, eine Untersuchung einzuleiten, obwohl in der Zwischenzeit eine weitere Patientin namens Anna Gäumann, die «während ihrer letzten Krankheit (…) von dem bekannten Längmatthansli bei Worb mit inneren Arzneimitteln versehen worden, in der Behandlung desselben gestorben» war.
In seien Therapien verwendete Johannes Brechbühl auch ein Pflaster, das sogenannte «Längmattpflaster» bestehend aus gekochtem Bleioxid und Leinen- oder Olivenöl.
In seien Therapien verwendete Johannes Brechbühl auch ein Pflaster, das sogenannte «Längmattpflaster» bestehend aus gekochtem Bleioxid und Leinen- oder Olivenöl. Aus: Carl Müller, Jeremias Gotthelf und die Ärzte, Bern, 1963
Anderthalb Jahre später, im Juni 1842 versuchte es die Sanitätskommission erneut, da «eine Frau Anna Barbara Dubsch (…), an einer Parotitis (Ohrspeicheldrüsengeschwulst) leidend, vom sog. Längmatthansli (…) mit einer ätzenden Substanz auf der Geschwulst behandelt worden war), worauf die Frau mehrere Tage grosse Schmerzen hatte, sodass sich jetzt die Epidermis (Oberhaut) ablöst und die Geschwulst sich fast täglich verschlimmert.» Es sei nun endlich an der Zeit, dass das im Amtsbezirk Konolfingen «eingeschlichene verderbliche Unwesen (der Pfuscherei) sobald als möglich behoben» werde. Tatsächlich fand nun, im Oktober 1842 ein erster Prozess gegen Johannes Brechbühl alias Längmatthansli statt. Er endete mit einem Freispruch – und zwar, laut Urteilsbegründung, «in Betrachtung, dass (…) selbst eine Menge von Staatsbeamten sich seiner (Längmatthanslis) ärztlichen Pflege unterworfen haben, sodass er in dem ihm von solchen Personen geschenkten Zutrauen gleichsam eine Autorisation zur Anwendung seiner Kenntniss finden konnte.» Ausserdem habe Längmatthansli «viele, welche von patentirten Ärzten als unheilbar erklärt oder sonst verlassen worden seien, besonders von hartnäckigen langjährigen äusserlichen Leiden befreit.» Es wäre gar zu wünschen, wie das Dokument voll des Lobes schloss, «dass unsere patentirten Ärzte sich durch ihre Kenntnisse, Tätigkeiten und Menschenfreundlichkeit ebenfalls ein solches Zutrauen erwerben möchten als dieser sog. Quacksalber von nah und fern hat.» Die Richter nahmen dermassen offensichtlich für den Angeklagten Partei, dass man von einem Scheinprozess sprechen muss.
Doch die Berner Regierung liess nicht locker. Nach dem Tod von Christen Bartholome im Mai 1843 startete sie einen neuerlichen Versuch zur Strafverfolgung. Bartholome, so der Vorwurf, sei bei einer Lungen- und Herzbeutelentzündung von Längmatthansli «auf die widersinnigste Weise mit erhitzenden Pillen und einem scharfen Wasser behandelt» worden, so dass «nicht nur verhindert (wurde), dass eine zweckmässige Hilfe zur Zeit eintreten konnte, sondern damit noch direkt schädlich einwirkte.» Es wurde eine Hausdurchsuchung bei Längmatthansli erwirkt, wo neben harmlosen auch giftige Mittel wie Vitriolöl, Scheidewasser (Salpetersäure) und Petriöl gefunden wurden. Brechbühl wurde als ein «schon öfter gewarnter, unverbesserlicher Pfuscher in der Medicin und wegen unbefugten Haltens einer Apotheke zum Verkauf von Arzneimitteln» ein zweites Mal vor den Richter gestellt. Dieses Mal wurde er zu zehn Pfund Strafe verurteilt, da er entgegen dem Gesetz von 1789 und der Medizinalverordnung von 1807 ohne Patent als Arzt amtete, Patientinnen und Patienten besuchte und Arzneimittel verkaufte. Ausserdem begehe er Betrug durch Vorspiegelung von «Zauberei» und würde damit «die leichtgläubigen Menschen und ihr Geld zum Besten» halten.
Im 18. und 19. Jahrhundert gab es zahlreiche Quacksalber und Scharlatane, welche ihre Kundschaft über den Tisch zogen. Dieses Bild eines Quackdoktors stammt von Richard Purcell aus dem Jahr 1766.
Im 18. und 19. Jahrhundert gab es zahlreiche Quacksalber und Scharlatane, welche ihre Kundschaft über den Tisch zogen. Dieses Bild eines Quackdoktors stammt von Richard Purcell aus dem Jahr 1766. Wikimedia / British Museum
Wie wir gesehen haben, zählten zu diesen «Leichtgläubigen» auch Magistratspersonen und Richter. Ob Längmatthansli für den Tod von Christen Bartholome verantwortlich war, konnte allerdings nicht mehr mit Bestimmtheit eruiert werden. Es war mit den damaligen, doch noch sehr beschränkten diagnostischen Möglichkeiten nur schwer möglich, Todesursachen genau zu bestimmen.
All diese staatlichen Repressionsversuche hatten jedoch keinerlei negative Auswirkungen auf Längmatthanslis Geschäft mit der Krankheit. Seine Dienste waren gefragt wie nie – und sie blieben es, bis er 1849 im Alter von 46 Jahren starb. Noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein wurde die Kunde von Längmatthanslis Wundertaten weitergetragen; sein geheimnisvolles, angeblich gegen alle möglichen Übel wirkendes «Längmattpflaster» wurde noch in den 1950er-Jahren von den Anhängern seiner Heilkunst nach Brechbühls Rezepten hergestellt. Längmatthansli lieferte ausserdem das Vorbild für mehrere der Pfuschergestalten und Wundermänner in Jeremias Gotthelfs «Annebäbi Jowäger», vor allem für den «Vehhansli». Gotthelf hatte diesen Roman 1843 im Auftrag der Berner Kantonsregierung als Beitrag im Kampf gegen die Quacksalberei verfasst.
Um 1920 hatten fast alle Kantone Gesetze gegen die Kurpfuscherei eingeführt. Heute existiert nur noch im Kanton Appenzell Ausserrhoden die grundsätzlich «freie Heiltätigkeit».

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