
Die letzte zivile Hinrichtung
Am 18. Oktober 1940 wurde in Sarnen das letzte zivilrechtliche Todesurteil der Schweiz vollzogen. Obwohl Hans Vollenweider drei Menschen umgebracht hatte, wurde er nur für einen Mord verurteilt.
Wer ist zuständig?
Bei der Frage, welcher Kanton für die strafrechtliche Beurteilung des Falls zuständig ist, erhitzten sich die Gemüter. In Zürich war die Todesstrafe bereits 1869 abgeschafft worden. Deshalb wurde der Fall von Obwalden an den Kanton Zug abgeschoben, welcher ebenfalls Hinrichtungen vollzog. Die Zuger befanden sich jedoch nicht für zuständig, weil Hans Vollenweider nun plötzlich behauptete, Hermann Zwyssig im Kanton Bern ermordet zu haben. Offensichtlich war ihm bewusst, dass eine Verurteilung in Zug ebenfalls den Tod bedeutet hätte. Blieben also nur die Justizsysteme von Zürich oder Obwalden.
Nur für einen Mord verurteilt


