
Die Schweizerische Botschaft in Berlin – Symbol für Kontinuität
Als direkter Nachbar des Bundeskanzleramtes hat die Schweizerische Botschaft heute einen prominenten Standort im Berliner Spreebogen. Die rote Fahne mit weissem Kreuz ist im Regierungsviertel unübersehbar. Glückliche Umstände führten dazu, dass das 1919 von der Schweiz erworbene historische Stadtpalais in den letzten 100 Jahren weder ausbrannte, noch abgerissen oder verkauft wurde. Es erzählt eine aussergewöhnlich bewegte Geschichte und ist zweifelsohne ein Symbol für Schweizerische Kontinuität.
Waren die Zeiten in der Weimarer Republik schon turbulent, waren sie es nach der Machtübernahme Adolf Hitlers 1933 erst recht. Paul Widmer, Schweizer Diplomat und ehemaliger Leiter der Schweizer Vertretung (1992-1999), zeichnet in seinem Buch «Die Schweizer Gesandtschaft in Berlin» als Historiker und Zeitzeuge die Geschichte der Schweizer Vertretung äusserst spannend nach.
Glückliche Zufälle und Ausdauer während der Kriegsjahre

Dank seiner massiven Bauweise hielt das Gebäude den schweren Bombenangriffen 1943 und 1945 stand. Geholfen haben auch Mitarbeitende wie der Berliner Fahrer Richard Fritze, der in den Bombenächten im Gebäude blieb und kleine Feuer mit der Handspritze löschte. Aber auch gute Beziehungen zur Feuerwehr sorgten dafür, dass diese bei Einschlägen schnell zur Stelle war. Glückliche Zufälle halfen immer wieder: eine Bombe, die im Innenhof durch ein Ölfass schoss, zündete nicht. Der Bunker des Hauses bot zudem vielen Menschen Schutz und rettete ihnen das Leben.


Heimschaffungsdelegation unterstützt rückkehrwillige Schweizer in der DDR
Unter Leitung des Diplomaten François de Diesbach half die Heimschaffungsdelegation allein bis 1948 mehreren Tausend Schweizerinnen und Schweizern, aus den Ostgebieten in ihre Heimat zurückzukehren. Darüber hinaus unterstütze sie vor allem die rund 14’000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Berlin und in der Sowjetischen Zone lebten. Allein 1945/1946 organisierte sie Rücktransporte für rund 4000 Landsleute. Mit der deutsch-deutschen Teilung und der Entstehung eines sozialistischen Staates verschlechterte sich die Lage der noch in der DDR verbliebenen Schweizer Bauern weiter. Als die DDR-Regierung die Landwirtschaft kollektivierte, kehrten 1952/53 weitere hunderte Bauern mit Hilfe der Delegation in die Schweiz zurück. Indes liess die Delegation die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich trotz Kriegsfolgen, Besatzung und Not entschieden hatten, in der DDR zu bleiben, nicht im Stich. Sie versorgte sie von Berlin aus mit Lebensmitteln, Kleidung und Medikamenten.
Kalter Krieg vor der Haustüre: Bau der Berliner Mauer 1961
Nun lag die Gesandtschaft bis zum Mauerfall 1989 abseits des Westberliner Geschäftszentrums und nahe der Berliner Mauer im Niemandsland. Die Bundesverwaltung in Bern erwog, sie zu verkaufen, doch niemand war an einem Kauf interessiert, nicht einmal der Berliner Senat.

Entspannungspolitk in den 1970ern: Die Schweizer Botschaft in Ost-Berlin

Ein Botschafts-Koch in den Fängen der Stasi
Indes blieben die Spannungen infolge der deutsch-deutschen Teilung greifbar. Dies bekam auch der damals erst 24-jährige Schweizer Peter Gross zu spüren. Er arbeitete in der Residenz der Schweizerischen Botschaft in Ostberlin als Koch von Hans Miesch, dem ersten Schweizer Botschafter in der DDR. Als Botschaftsangestellter verfügte er über ein Auto mit dem Diplomatenkennzeichen «CY» für das technische Personal, und konnte unkontrolliert die Grenze passieren. Um seiner Ost-Berliner Freundin einen besonderen Abend zu bieten, versteckte er sie im Kofferraum seines Minis und führte sie im Berliner Westen aus. Dies ging einige Male gut. Am 1. Februar 1975 jedoch stoppten ihn Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit am Grenzübergang. Das Paar wurde wegen mehrfachen ungesetzlichen Grenzübertritts beziehungsweise angeblicher Beihilfe zur Republikflucht verhaftet.
Gross war an die Staatssicherheit (Stasi) verraten worden und erhielt fünf Jahre, seine Freundin viereinhalb Jahre Haft in der gefürchteten Sonderhaftanstalt der Staatssicherheit Bautzen II. Beide wurden erst nach mehr als drei Jahren entlassen. Für gewöhnlich wurden verurteilte Schweizer Fluchthelfer nach Ende des Gerichtsverfahrens diskret in die Schweiz abgeschoben. Gross und seine Freundin hingegen, wurden zum Spielball der höheren Politik. Die DDR wollte die beiden als Tauschobjekt für das Agentenpaar Wolfin benutzen. Es hatte mehrere Jahre in der Schweiz für die Stasi spioniert und war 1973 enttarnt und verhaftet worden.
Nach Verurteilung der Wolfins im Juni 1975 boten die DDR-Behörden an, u.a. den Schweizer Gross gegen sie auszutauschen. Jedoch war die Schweiz der Ansicht, die Fälle seien nicht gegeneinander aufzuwiegen. Erst als die Spione einen Teil ihrer Strafe abgesessen hatten, schien der Schweiz ein Austausch der Gefangenen vertretbar. Und so kamen Gross und seine Freundin 1978 doch noch vorzeitig frei und wurden in die BRD entlassen. Später heirateten sie in der Schweiz. Die DDR-Urteile gegen sie wurden nach der deutschen Wiedervereinigung aufgehoben.
Gross war an die Staatssicherheit (Stasi) verraten worden und erhielt fünf Jahre, seine Freundin viereinhalb Jahre Haft in der gefürchteten Sonderhaftanstalt der Staatssicherheit Bautzen II. Beide wurden erst nach mehr als drei Jahren entlassen. Für gewöhnlich wurden verurteilte Schweizer Fluchthelfer nach Ende des Gerichtsverfahrens diskret in die Schweiz abgeschoben. Gross und seine Freundin hingegen, wurden zum Spielball der höheren Politik. Die DDR wollte die beiden als Tauschobjekt für das Agentenpaar Wolfin benutzen. Es hatte mehrere Jahre in der Schweiz für die Stasi spioniert und war 1973 enttarnt und verhaftet worden.
Nach Verurteilung der Wolfins im Juni 1975 boten die DDR-Behörden an, u.a. den Schweizer Gross gegen sie auszutauschen. Jedoch war die Schweiz der Ansicht, die Fälle seien nicht gegeneinander aufzuwiegen. Erst als die Spione einen Teil ihrer Strafe abgesessen hatten, schien der Schweiz ein Austausch der Gefangenen vertretbar. Und so kamen Gross und seine Freundin 1978 doch noch vorzeitig frei und wurden in die BRD entlassen. Später heirateten sie in der Schweiz. Die DDR-Urteile gegen sie wurden nach der deutschen Wiedervereinigung aufgehoben.