Niklaus Leuenberger beim Bundesschwur von Huttwil 1653 (Ausschnitt)
Niklaus Leuenberger beim Bundesschwur von Huttwil 1653 (Ausschnitt). Schweizerisches Nationalmuseum

Unerhört: Bauern­bund gegen Herrenbund!

Das Aufstandsgebiet: grenzüberschreitend. Die militärische Bedrohung: Belagerung und Kampf auf offenem Feld. Die Forderungen: eigene Landsgemeinden und eine eigene bäuerliche Eidgenossenschaft. Mehr geht nicht.

Kurt Messmer

Kurt Messmer

Kurt Messmer ist Historiker mit Schwerpunkt Geschichte im öffentlichen Raum.

Erheben sich die Bauern, weil sie ein «angeborenes rebellisches Gemüet» haben, wie ein Luzerner Ratsherr damals erklärt? Im 18. Jahrhundert gibt ein Entlebucher Bauer zu Protokoll, insgesamt habe es im Entlebuch «öpen 9 mahl gerebelet». Schon 1653 steht für die Luzerner Obrigkeit fest: Die Entlebucher sind der «Ursprung alles Übels». Was sich als Schimpf anhört, hat punkto Bauernkrieg durchaus seine Berechtigung.

Entlebuch: das Epizentrum des Aufstands

Im Entlebuch beginnt der Aufstand – mit einer Delegation nach Luzern. Hier endet er – mit einem Attentat, und hier dauert der Widerstand am längsten – mit den drei Tellen. Aus dem Entlebuch kommen alle wesentlichen Anstösse der Erhebung. Der Bauernbund von Huttwil geht auf eine erste Fassung aus dem Entlebuch zurück. Die Urkunde dieser Landsgemeinde vom 14. Mai 1653 und das Entlebucher Tellenlied sind die beiden wichtigsten Dokumente des Bauernkriegs. Die Entlebucher sind die Hauptakteure des Aufstands von 1653, nur die militärischen Entscheidungen fallen in anderen Gebieten.

Das Lauffeuer der Rebellion

Drei Bünde, drei Schwüre, drei Dimensionen: Auf Heiligkreuz sind vorerst die Entlebucher zur Schwurgemeinschaft geworden. In Wolhusen erfolgt die Ausweitung des Bauernbundes auf das Luzernbiet. In Huttwil schliesslich schwören die Untertanen von Bern, Luzern, Solothurn und Basel. Die Grenzen der einzelnen Herrschaftsgebiete werden gesprengt, mehr als das: Erklärtes Ziel ist ein Bauernbund, der die Untertanen der ganzen Eidgenossenschaft als geeinte Kraft zusammenfassen soll.

Gebiet der Aufständischen im Bauernkrieg von 1653: zwischen Aare und Reuss, nördlich davon Solothurn und ein Teil des Baselbiets; für einen Sieg der Untertanen hätte es auch die Bauern der Ostschweiz gebraucht.
Gebiet der Aufständischen im Bauernkrieg von 1653: zwischen Aare und Reuss, nördlich davon Solothurn und ein Teil des Baselbiets; für einen Sieg der Untertanen hätte es auch die Bauern der Ostschweiz gebraucht. Wikimedia

Mit dem neu gegründeten Bauernbund soll das Gewaltmonopol der Obrigkeiten und ihr uneingeschränktes Recht der Gesetzgebung gebrochen werden. Das bedeutet: Die Untertanen sollen mitbeteiligt werden am politischen Entscheiden und Handeln. Noch werden nicht gleiche Rechte für alle verlangt. Das bringt 1789 erst die Französische Revolution. Die Bauern fordern für ihren Bund aber von Seiten der Obrigkeit den gleichen Respekt, den sie selber der Tagsatzung entgegenbringen. Das ist revolutionär. Hätten die Bauern diese Forderung durchsetzen können, wäre das zur Zeit des Absolutismus in ganz Europa einzigartig gewesen.

Der Bundesschwur an der Landsgemeinde von Huttwil 1653 in der Darstellung von Martin Disteli 1840.
Der Bundesschwur an der Landsgemeinde von Huttwil 1653 in der Darstellung von Martin Disteli 1840; der Rahmen ausgeprägt bäuerlich, auf dem Tisch kniend Niklaus Leuenberger, die Schwurfinger zum Himmel erhoben, den Bundesbrief zur Erde gerichtet. Schweizerisches Nationalmuseum

Huttwil, 14. Mai 1653, Kulminationspunkt: Bundesschwur und Bundesbrief

«Zu wüssen und Kund ist Menniklichen, Was sich Ann. 1653 in der Herrschafft Lucärn im Entlibuoch für ein gspan und Streitikeit Entstanden wider Jhr G. Oberkeit der Statt Lucärn selben der Ursachen, dass sie ihnen vil Nuwe Uffsätz, Grosse Stroffen und beschwernussen hant ufgeladen und bezwungen wider Jhr Brieff und sigel», erklären die Bauern in der Einleitung des Huttwiler Bundes. Dieser Vorspann ist insgesamt fast so lang ist wie die Rechtssetzung. Das erklärt sich daraus, dass die Bauern ihre revolutionäre Schwur- und Kampfgemeinschaft rechtfertigen und ihre Hauptforderungen hervorheben wollen. Es geht ihnen um die neuen Vorschriften, die hohen Bussen, Steuern, Abgaben und Zölle, die erst noch zur Unzeit kommen. Nach der Hochkonjunktur, die der Dreissigjährige Krieg beschert hat, leiden die Bauern nun unter einer Wirtschaftsdepression und Inflation.

Der Huttwiler Bundesbrief der Bauern von 1653, Solothurner Exemplar.
Der Huttwiler Bundesbrief der Bauern von 1653, Solothurner Exemplar, Vorderseite; an erster Stelle links das Siegel von Entlebuch, gefolgt von Willisau; an fünfter Stelle Liestal. Historische Gesellschaft Luzern, Jahrbuch 21/2003, 6.

Wider die gottgewollte Ordnung?

«Ohne der oberkeit bewilligung», das wissen die Untertanen sehr wohl, ist es «bey leibs und lebens straff verbotten», Landsgemeinden abzuhalten. Das gilt seit dem Stanser Verkommnis von 1481. Der Urner Landammann Schorno erklärt 1653, solche Versammlungen seien deswegen nicht erlaubt, weil dadurch die ewige, natürliche, gottgefällige Ständeordnung auf den Kopf gestellt werde. Diese Begründung hat etwas für sich, in einem gewissen Sinne. Allerdings sind die Bauern nicht aufs Maul gefallen und kontern: «Sy [die Schwyzer] halten zuo Schwytz auch [Lands-]gemeinden, so dörften sy [die Entlebucher], ob gott will, auch gemeinden [sich versammeln]». Auch die Erklärung, weshalb sie dem Herrenbund einen Bauernbund entgegenstellen, setzt auf Gleichberechtigung. Man wolle «die landtluth der eidgnosschaft und für den Anfang Bern, Lucern, Solothum und Basel zusammen verpündten, wylen dz die oberkeitten [sich] auch zuosammen verpüntet», nämlich «ewig», das heisst: zeitlich unbefristet. Warum soll den Bauern verwehrt sein, was der Obrigkeit erlaubt ist?

Aus dieser Argumentation spricht ein völlig neues Selbstbewusstsein. Die Bauern sind in diesem Moment nicht mehr bittstellende Untertanen, sondern begegnen der Obrigkeit auf Augenhöhe und betonen obendrein, das sei nur der «Anfang». Im Klartext: Die Untertanen der übrigen eidgenössischen Orte würden sich dem Bauernbund ebenfalls anschliessen. Der Luzerner Gesandte ist allerdings nicht bereit, Konzessionen zu machen: «Wan ihnen [den Entlebuchern] ein Loch zemachen gestattet werde, wurden andre mehr dadurch schlüpfen wellen.»

Revolutionäre Neuausrichtung

Längst geht es im Entlebuch nicht mehr primär darum, dass Zinsen und Schulden auch in Naturalien zurückbezahlt werden können. Weder der freie Handel mit Salz, Vieh und Korn noch die Senkung oder Abschaffung der Verkaufssteuern für Vieh und Wein, Trattengeld und Umgeld, stehen im Vordergrund. Wichtiger als alles andere sind in der Zwischenzeit die politischen Forderungen geworden: das freie Versammlungsrecht, die freie Wahl mittlerer Beamter, die «Censur» von Regierungsentscheiden durch die Untertanen (Referendum!) und die Herausgabe der Urkunden, welche die Untertanen betreffen. Man will etwas in der Hand haben, wenn man seine Sache selber in die Hand nimmt. – Es kommt grad umgekehrt: Nach dem verlorenen Krieg müssen die Aufständischen ihre schriftlichen Dokumente der Obrigkeit ausliefern.

→ Lesen Sie morgen, wie der Kampf auf Biegen und Brechen geht, wie die Bauern betrogen werden und die Herren brutal Rache nehmen. Nachträgliche Solidarität ist gefragt.

«Min arme Bauernzüttel»

In mehreren Wochenserien präsentiert der Historiker Kurt Messmer den Weg der Schweiz vom Feudalismus in die Demokratie.

Das historische Thema dieser Woche: Der Bauernkrieg von 1653! Dieser Aufstand droht die Herrschaftsverhältnisse in der Eidgenossenschaft auf den Kopf zu stellen.

Montag:
Was beginnt, hat immer vorher schon begonnen
Nach dem Dreissigjährigen Krieg ist vor dem Bauernkrieg. Fette Gewinne verlocken die Untertanen zu hoher Verschuldung. Die Nachkriegsdepression wird verschärft durch neue Steuern und hohe Bussen.

Dienstag:
«Von wegen ganzen Batzen ist dieser Krieg herkon»
Nach einer verlustreichen Abwertung proben die Untertanen den Aufstand, grenzüberschreitend. Bald werden die politischen Forderungen wichtiger als die wirtschaftlichen.

Mittwoch:
Unerhört: Bauernbund gegen Herrenbund!
Das Epizentrum des Aufstands ist das Entlebuch. Was die vereinigten Bauern im Huttwiler Bundesbrief fordern, ist für diese Zeit unerhört, europaweit.

Donnerstag:
Abrechnung mit den «Herrgotts Lumpen»
Teile und herrsche: Mit Lug und Trug hebeln die Herren den revolutionären Bauernbund aus. Danach lassen sie den Aufstand brutal niederschlagen.

Freitag:
Das letzte Wort hat «der uf der blauwen dillen»!
Grausame Hinrichtungen sollen weiteren Aufständen vorbeugen. Trotz der Niederlage der Untertanen kann die Obrigkeit nach 1653 nicht schalten und walten, wie sie will.

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