
Der lange Weg zum Frauenstimmrecht
Am 7. Februar 1971 ist es endlich soweit: Die Schweizer Frauen erhalten das Stimmrecht auf nationaler Ebene. Der Weg dazu war lang und steinig.
84 Jahre später, 123 Jahre nach der Gründung des schweizerischen Bundesstaats, erhalten die Schweizerinnen auf Bundesebene das volle Stimmrecht. Es wird am 7. Februar 1971 von 65,7 Prozent der männlichen Wähler bei einer Wahlbeteiligung von 57,7 Prozent gutgeheissen.
Wiederholte Abfuhr
Sämtliche Vorstösse in den Kantonen werden zurückgewiesen. Noch in den 1950er-Jahren werden stereotype Geschlechterrollen-Vorstellungen propagiert, um die Frauen von der Urne fernzuhalten, etwa jene von der minderen Intelligenz der Frau oder von der Unvereinbarkeit mütterlicher Liebe und weiblicher Hingabe mit politischer Aktivität. Erst 1959 – die Schweiz ist inzwischen europaweit das Schlusslicht (gemeinsam mit einigen wenigen Kleinstaaten und der autoritären Diktatur in Portugal) – kommt es zur ersten eidgenössischen Abstimmung: ein Fiasko für progressive Kreise. Mehr als zwei Drittel der Stimmberechtigten lehnen ab. Einzig Waadt, Genf und Neuchâtel führen das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene ein.
Die Stimmung schlägt um
Der Marsch auf Bern, 1969. SRF
1996 folgt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Es stellt die rechtliche Grundlage dar, mit der Frauen sich gegen Benachteiligung am Arbeitsplatz wehren können. Zugleich verankert es die Etablierung eines Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Meta von Salis ist zu diesem Zeitpunkt längst Geschichte, und auch das 20. Jahrhundert ist über dem Kampf um gleiche Rechte alt geworden.


