Beim Marsch auf Bern 1969 forderten die Frauen mit Nachdruck das Stimmrecht.
Beim Marsch auf Bern 1969 forderten die Frauen mit Nachdruck das Stimmrecht. Schweizerisches Nationalmuseum / ASL

Der lange Weg zum Frauenstimmrecht

Am 7. Februar 1971 ist es endlich soweit: Die Schweizer Frauen erhalten das Stimmrecht auf nationaler Ebene. Der Weg dazu war lang und steinig.

Kristina Schulz

Kristina Schulz

Kristina Schulz ist Historikerin und Professorin für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Neuchâtel.

1887 sind in der Züricher Post, dem Hausorgan der Demokratischen Partei des Kantons Zürich, die «Ketzerische[n] Neujahrsgedanken» zu lesen: «Von den vielen Fragen, welche die Gleichstellung der Frau mit dem Manne mit sich bringt, habe ich am längsten gezögert diejenige zu bejahen, welche sich auf ihre bürgerlichen Rechte – die Pflichten gesteht man ihr ja bereitwillig zu – bezieht. Umso rückhaltloser bejahe ich sie jetzt nach jeder Seite hin. Stimmrecht und Wahlfähigkeit (aktiv und passiv) kommt ihr zu.» Die Autorin ist Meta von Salis (1855–1929). Aus einer Bündner  Adelsfamilie stammend, ist sie keine Revolutionärin und keine, die man heute als radikale Feministin bezeichnen würde. Aber sie promoviert 1887 an der Universität Zürich als erste Historikerin der Schweiz. Ihre Gedanken zum Neujahr enden mit den Worten: «Unser Jahrhundert ist alt geworden und das Alter ist der Jugend Gram. Wohl möglich, dass wir die Anerkennung unserer politischen Rechte erst dem künftigen abgewinnen. Je mehr Vorarbeit geschehen sein wird, je besser für Alle!» 84 Jahre später, 123 Jahre nach der Gründung des schweizerischen Bundesstaats, erhalten die Schweizerinnen auf Bundesebene das volle Stimmrecht. Es wird am 7. Februar 1971 von 65,7 Prozent der männlichen Wähler bei einer Wahlbeteiligung von 57,7 Prozent gutgeheissen.
Porträt von Meta von Salis.
Porträt von Meta von Salis. Wikimedia

Wieder­hol­te Abfuhr

Erste kantonale Abstimmungen finden nach dem Ersten Weltkrieg statt, zu einem Zeitpunkt, wo etwa in Polen, den Niederlanden, in Grossbritannien und Deutschland das Frauenwahlrecht durchgesetzt wird. Aber weder in Glarus noch in Basel-Stadt, Genf oder Neuchâtel finden die Vorlagen Zustimmung. Weitere zehn Jahre später reicht der Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht eine Petition mit fast 250'000 Unterschriften ein, die aber keinerlei Folgen zeitigt. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg färbt die internationale Dynamik (Frankreich führt 1944 das Frauenwahlrecht ein, Italien 1945, Belgien 1948) nicht auf die Schweiz ab. In der Erinnerung an den Aktivdienst im Zweiten Weltkrieg erreicht die Assoziation von wehrhafter Männlichkeit und Stimmrecht einen Höhepunkt. Sämtliche Vorstösse in den Kantonen werden zurückgewiesen. Noch in den 1950er­-Jahren werden stereotype Geschlechterrollen-Vorstellungen propagiert, um die Frauen von der Urne fernzuhalten, etwa jene von der minderen Intelligenz der Frau oder von der Unvereinbarkeit mütterlicher Liebe und weiblicher Hingabe mit politischer Aktivität. Erst 1959 – die Schweiz ist inzwischen europaweit das Schlusslicht (gemeinsam mit einigen wenigen Kleinstaaten und der autoritären Diktatur in Portugal) – kommt es zur ersten eidgenössischen Abstimmung: ein Fiasko für progressive Kreise. Mehr als zwei Drittel der Stimmberechtigten lehnen ab. Einzig Waadt, Genf und Neuchâtel führen das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene ein.
Kantonale Abstimmung mit Frauen in Lausanne, 1959.
Kantonale Abstimmung mit Frauen in Lausanne, 1959. Schweizerisches Nationalmuseum / ASL

Die Stimmung schlägt um

Und doch scheint sich während der folgenden zwölf Jahre etwas zu tun: In verschiedenen Kantonen wird das Stimmrecht genehmigt, so auch in beiden Basel (1966 und 1968) und im Tessin (1969). Eine Diskussion entbrennt, als es darum geht, die bereits 1950 formulierte Europäische Menschenrechtskonvention zu unterzeichnen. Die Übereinkunft lehnt jegliche Diskriminierung auf der Grundlage von Ethnie, Hautfarbe, Religion, Sprache, Nationalität und Geschlecht ab. Als der Bundesrat sich anschickt, die Konvention «mit Vorbehalt» zu unterzeichnen, gehen die Wogen bei den Frauenorganisationen hoch. Am 5. März 1969 protestieren 5000 Frauen und Männer auf dem Bundesplatz unter dem Motto «Gleichberechtigung ist Menschenrecht».
Der Marsch auf Bern, 1969. SRF
Diese Aktivitäten, aber auch der Vormarsch der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, an den Schulen und Hochschulen und in der Zivilgesellschaft sowie der internationale Druck lassen die Stimmung umschlagen: Den stimmberechtigten Männern liegt im Februar 1971 ein Vorschlag zur Änderung des Artikels 74 der Verfassung vor. Zwei Drittel der Wähler und die Mehrheit der Stände sprechen sich dieses Mal für die Annahme der Vorlage aus. Fortan heisst es im Verfassungstext: «Bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen haben Schweizer und Schweizerinnen die gleichen politischen Rechte und Pflichten.»
Plakat für das Frauenstimmrecht, 1971.
Plakat für das Frauenstimmrecht, Peter Freis, Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht Schweiz, Aarau, 1971. Schweizerisches Sozialarchiv
Bei den eidgenössischen Abstimmungen im Juni 1971 gehen Frauen zum ersten Mal an die Urne, im Oktober finden die eidgenössischen Wahlen statt. Hier treten erstmals weibliche Kandidaten für das Parlament an. Zehn Frauen (rund 5 Prozent aller Abgeordneten) werden in den Nationalrat und eine in den Ständerat gewählt. Zu diesem Zeitpunkt scheint allerdings das politische Gewicht der Frauen die mediale Öffentlichkeit schon gar nicht mehr zu interessieren. Fragen der Etikette und der Kleiderordnung im Bundeshaus beherrschen die Berichterstattung. Die Frauen aber machen sich – innerhalb und ausserhalb des Parlaments – nun an die bis heute nicht abgeschlossene Aufgabe, Diskriminierungen in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens zu bekämpfen und auch bei sexistischen Darstellungen in der Werbung, in den Medien und im politischen Diskurs nicht wegzugucken. 1981 erhält die Gleichstellung der Geschlechter Eingang in den Verfassungstext der Schweiz.
Die ersten zehn 1971 gewählten Nationalrätinnen und die im Dezember 1971 und Juni 1972 nachgerückten Nationalrätinnen.
Die ersten zehn 1971 gewählten Nationalrätinnen und die im Dezember 1971 und Juni 1972 nachgerückten Nationalrätinnen. Keystone / STR
In einigen Kantonen der Ost-­ und Innerschweiz beharrt eine Mehrheit der Wähler noch lange auf der Meinung, dass die älteste Demokratie Europas eine moderne Innovation wie das Frauenstimmrecht nicht nötig habe. Erst Anfang der 1990er­-Jahre sind Frauen in allen Kantonen und auf allen politischen Ebenen den Männern gleichgestellt, nach über 70 Urnengängen auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie zwei eidgenössischen Abstimmungen. 1996 folgt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Es stellt die rechtliche Grundlage dar, mit der Frauen sich gegen Benachteiligung am Arbeitsplatz wehren können. Zugleich verankert es die Etablierung eines Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Meta von Salis ist zu diesem Zeitpunkt längst Geschichte, und auch das 20. Jahrhundert ist über dem Kampf um gleiche Rechte alt geworden.

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