Das späte Recht auf einen fairen Prozess in der Schweiz
Welche Rechte hat jemand bei einem Gerichtsverfahren? Eine einheitliche Regelung, wie Prozesse geführt werden, gibt es in der Schweiz erst seit 2011. Zuvor war es das Bundesgericht, das Verfahrensrechte aus der Verfassung ableitete und einklagbar machte.
Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.