
Privatsphäre: ein umkämpftes Grundrecht
Die Bundesverfassung garantiert den Schutz der Privatsphäre. Im Staatsschutz, im Erziehungswesen und im Steuerwesen wurde dieses Grundrecht immer wieder eingeschränkt.


«Dass es viele sind die schummeln, steht fest – trotz der Verpflichtung, wahrheitsgetreu zu deklarieren.» TV-Beitrag zu Motion von Nationalrat Hans Schmid mit Forderung nach Auskunftspflicht für Banken bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, 21.3.1975. SRF

Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.