Recht auf freie Presse, Meinungsäusserung und Kunst
Die Kommunikationsgrundrechte gelten als «unverzichtbarer Sauerstoff für die Demokratie». Seit 1848 ist die Pressefreiheit in der Bundesverfassung enthalten. Das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Kunstfreiheit werden erst im 20. Jahrhundert als Grundrechte anerkannt.
Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.