
Recht auf freie Presse, Meinungsäusserung und Kunst
Die Kommunikationsgrundrechte gelten als «unverzichtbarer Sauerstoff für die Demokratie». Seit 1848 ist die Pressefreiheit in der Bundesverfassung enthalten. Das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Kunstfreiheit werden erst im 20. Jahrhundert als Grundrechte anerkannt.





Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
Tagesschau Hauptausgabe vom 16.12.2004 zur Budgetkürzung von Pro Helvetia aufgrund der Hirschhorn-Affäre. SRF
Zum Geburtstag viel Recht. 175 Jahre Bundesverfassung
Seit 175 Jahren hat die Schweiz ohne Unterbruch eine demokratische Verfassung. Das dem Bundesstaat zugrunde liegende Rechtsdokument beeinflusst das tägliche Leben direkt und indirekt. Und weil sich der Alltag seit 1848 laufend verändert, wird auch die Bundesverfassung der jeweiligen Zeit angepasst. Zum 175. Geburtstag blättert das Landesmuseum Zürich in der Geschichte der Schweizerischen Bundesverfassung und schaut dabei vor allem auf die Grundrechte. Die Besuchenden bewegen sich spielerisch im Spannungsfeld zwischen politischen Rechten, Pflichten und der persönlichen Freiheit.