
Duell im Nationalrat
In manchen Parlamenten wird es ab und zu ruppig, manchmal sogar handgreiflich. Nicht so in der Schweiz. Hier herrschen meist gegenseitiger Respekt und Kompromissbereitschaft. Das war nicht immer so, wie ein Beispiel von 1848 zeigt.
Am 29. November kreuzten die beiden Streithähne die Klingen. Der Säbelkampf fand laut der Eidgenössischen Zeitung auf dem Exerzierboden der Kavalleriekaserne statt. «Es soll nur auf das erste Blut akkordirt worden sein», schreibt die Zeitung in ihrem Bericht vom 3. Dezember 1848 weiter. Rudolf Benz verletzte sich bei der Auseinandersetzung an der Hand, konnte aber trotzdem am gleichen Tag mit der Kutsche nach Hause reisen.


Das Duellieren war im 19. Jahrhundert weit verbreitet und war – überspitzt formuliert – der männliche Lösungsweg zur Wiederherstellung einer verletzten Ehre. In militärischen und adligen Kreisen griff man schnell zur Waffe, um «Satisfaktion» zu erlangen. Aber auch an Universitäten gehörten Pistolen oder Säbel zum Alltag. Erst 1937, im ersten Schweizerischen Strafgesetzbuch wurde diese Art von Zweikampf national verboten.
Obwohl sie noch jahrelang gemeinsam im Nationalrat sassen, wurden Giacomo Luvini und Rudolf Benz keine enge Freunde mehr. Interessanterweise war Letzterer Verfasser des Strafgesetzbuchs für den Kanton Zürich, das 1871 publiziert wurde. Darin hat der Zweikämpfer von 1848 das Duell unter Strafe gestellt: «Der Zweikampf (Duell) wird, auch wenn keine Körperverletzung oder bloss eine unbedeutende zur Folge hatte, gegenüber dem Herausforderer und dem Herausgeforderten mit Gefängnis bis zu zwei Monaten, verbunden mit Geldbusse bestraft.» Bleibt nur die Frage, mit welcher Hand Benz diesen Gesetzesartikel formuliert hat...


