Annäherung des Schweizer Rechts an die europäischen Grundrechte
Die Bundesverfassung befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen der direkten Demokratie und dem Europa- und Völkerrecht. Annäherungen an die europäischen Grundrechtsstandards geschehen trotzdem. So wirkten sich der Europarat und die Europäische Menschenrechtskonvention deutlich auf die Bundesverfassung aus. Die Strassburger Rechtsprechung entwickelt die Menschenrechtsstandards bis heute auch für die Schweiz dynamisch weiter.
Verfassungsrechtliches Spannungsfeld
Europäischer Grundrechtsstandard
Das Schweigen zur EU
Bund und Kantone beachten das Völkerrecht.