
Eine Weltenbürgerin aus Gstaad
Frieda Hauswirth war Schweizerin, US-Bürgerin, britische Untertanin. Eine lange Reise durch Länder und Behördenbüros.
Frieda Hauswirth sei «bekanntlich eine angesehene Schriftstellerin», deren schriftstellerische Tätigkeit «in der Zeitschrift Ghandi’s [sic] lobend erwähnt worden» sei, notierte Meyer weiter. Zudem könne sie «einige interessante Anerkennungsschreiben» vorweisen, «so z.B. vom jetzigen indischen [Vize]präsidenten [Sarvepalli Radhakrishnan] und vom indischen Dichter-Philosophen Rabin[d]ra[nath] Tagore». Eines dieser Schreiben halte ausdrücklich fest, dass Hauswirth «Schweizerin sei bzw. gewesen sei und es als solche doch verstanden habe, das indische Wesen zu erfassen und zu schildern».


Hauswirths Bücher und ihre Beschreibungen von Indien basierten in der Tat auf ihrer langjährigen Erfahrung in Indien und als Unterstützerin der indischen Unabhängigkeits- und Frauenbewegungen.

1915 liess sie sich von ihrem ersten Ehemann Arthur Lee Munger Jr. scheiden und heiratete zwei Jahre später den indischen Agraringenieur Sarangadhar Das, der ebenfalls in Kalifornien studiert hatte. Gemeinsam zogen sie nach Indien und liessen sich 1920 zuerst in Bombay, später in Kalkutta, Kochi und Cuttack nieder. Zu Frieda Hauswirths Freundeskreis in Indien gehörten viele Persönlichkeiten aus Politik, Kunst und Wissenschaft, mit denen sie sich regelmässig austauschte. Die Bernerin bereiste und lebte in verschiedensten Regionen des Subkontinents und lernte so das Land in seiner Diversität kennen.

Die Kosmopolitin Frieda Hauswirth sei «doch sehr heimatverbunden geblieben», stellten die Beamten in Bern fest. Und Meyer zeigte sich beeindruckt, dass Hauswirth «noch sehr gut den Dialekt des Saanenlandes, namentlich in der Betonung und im Tonfall» sprach und «bloss hie und da Mühe [hatte], das eine oder andere Wort zu finden». Er bestätigte Hauswirth, dass sie, gestützt auf Artikel 19 des neuen Bürgerrechtsgesetzes von 1952, ein Gesuch auf Wiedereinbürgerung stellen könne. Dieser Artikel regelte die Wiedereinbürgerung von Witwen oder geschiedenen und getrennt lebenden Frauen, die durch Heirat ihr Schweizer Bürgerrecht verloren hatten.

Nach der Scheidung von Sarangadhar Das stellte Frieda Hauswirth ein Gesuch auf Wiedereinbürgerung in den USA, das 1943 genehmigt wurde. Die ungewöhnlich vielen Wechsel ihrer bürgerrechtlichen Identität sind grösstenteils auf Geschlechterdiskriminierung im Bürgerrecht demokratischer Staaten wie der USA und der Schweiz zurückzuführen. So war es in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts üblich, dass der Bürgerstatus von Frauen an den ihrer männlichen Ehepartnern gekoppelt wurde. In den USA hatten zusätzlich gesetzlich verankerter Rassismus und in Indien die repressiven Staatsmechanismen der Kolonialregierung einen Einfluss auf Hauswirths Bürgerstatus.

Frieda Hauswirth starb im März 1974 mit 88 Jahren auf jeden Fall so, wie sie geboren wurde: als Schweizer Staatsbürgerin. Sie verbrachte die letzten Jahre ihres Lebens in Kalifornien. Ihre Asche jedoch wurde auf ihren Wunsch hin nach Saanen überbracht und im dortigen Friedhof beigesetzt.