Patriotische Postkarte von 1915.
Patriotische Postkarte von 1915. ETH-Bibliothek Zürich

Das Kreuz mit der Hymne

Erst seit rund 40 Jahren ist der «Schweizerpsalm» die offizielle Hymne der Schweiz. Zuvor konkurrenzierten verschiedene Lieder um diesen Status.

Alexander Rechsteiner

Alexander Rechsteiner

Alexander Rechsteiner hat Anglistik und Politikwissenschaften studiert und leitet die Abteilung Marketing & Kommunikation des Landesmuseums.

Es muss die rund 30'000 Zuschauer im Hardturm Stadion am 28. Mai 1952 sonderbar angemutet haben, als vor dem Fussball-Länderspiel zwischen England und der Schweiz zweimal die gleiche Hymne abgespielt wurde. Oder doch nicht? Bis in die 1960er Jahre war nämlich das Lied «Rufst du, mein Vaterland» die gebräuchliche Hyme der Schweiz. Ihre Melodie war dem britischen «God Save the King/Queen» abgekupfert. Den Text dazu hatte Johann Rudolf Wyss 1811 verfasst. Erstaunt war man 1952 im Hardturm also wahrscheinlich nicht, wohl aber etwas peinlich berührt ob der Dreistigkeit der Vorfahren, die sich nicht um eine originale Melodie bemüht hatten.

Die Schweizer waren nicht die Einzigen, die das Lied der Briten für ihre Zwecke kopierten. 1745 wurde «God save the King» erstmals gesungen. Im 19. Jahrhundert nutzten fast sämtliche Könige, Herzöge und Fürsten des deutschen Reiches das Lied. Das erklärt, warum die Melodie im Fürstentum Liechtenstein heute noch als Hymne in Gebrauch ist.

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«Rufst du, mein Vaterland» YouTube

In der Schweiz war «Rufst du, mein Vaterland» aber lange nicht das einzige Lied, das als Hymne in Frage kam. Neben der Landeshymne gibt es in der Schweiz noch heute viele Orts- und Kantonslieder, die aber keinen offiziellen Status haben.

Wie die Mythen fördert eine Hymne das Zusammengehörigkeitsgefühl einer Gemeinschaft oder einer Nation. In Bezug auf die Hymne äussert sich dieses Gefühl heutzutage vor allem an Sportveranstaltungen und repräsentativen Anlässen. Dass die Hymne der Schweiz keine original schweizerische Melodie hatte, war daher für Politiker sowie Sänger- und Heimatvereine bereits seit langem ein Problem. Schon früh wurde Kritik laut, dass sich «Rufst du, mein Vaterland» nicht mit der Schweiz identifizieren liess.

Auf entsprechende Postulate reagierte der Bundesrat trotzdem immer wieder ablehnend. 1894 war er der Meinung, dass «die Einführung eines derartigen Gesanges nicht durch Beschluss irgend einer Staatsbehörde dekretiert werden könne, sondern dem Geschmack des singenden Volkes anheimgestellt bleiben müsse». Sogar 1933, zur Zeit der geistigen Landesverteidigung, blieb der Bundesrat trotz zahlreichen Vorstössen von Sänger- und Tonkünstlervereinen bei seiner ursprünglichen Argumentation. Die Vereine krebsten sodann nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs gar selbst zurück. Das «Erlebnis der LandesausstelIung» und der ausbrechende Weltkrieg habe das Lied «Rufst du, mein Vaterland» «neu lebendig werden lassen».

In einem Bericht von 1958 wies das Departement des Innern auf den Umstand hin, dass die Schweiz keine offizielle Hymne besitze und mehrere Lieder im Umlauf seien. Dies mache sich bei festlichen Veranstaltungen «stets unangenehm bemerkbar und wird besonders von Ausländern als merkwürdig empfunden». Dass die Melodie des «Rufst du, mein Vaterland» nicht allein der Schweiz gehört, mache sich «immer störender bemerkbar». Der Bericht empfahl den «Schweizerpsalm» als «rein schweizerische Schöpfung».

Deutsche Version des «Schweizerpsalm».
Deutsche Version des «Schweizerpsalm». Wikimedia
Der Komponist des «Schweizer Psalm», Alberich Zwyssig (1808-1854), gezeichnet von Heinrich Bodmer, 1876.
Der Komponist des «Schweizer Psalm», Alberich Zwyssig (1808-1854), gezeichnet von Heinrich Bodmer, 1876. Zentralbibliothek Zürich
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Die Schweizer Hymne interpretiert vom Orchestre de la Suisse Romande admin.ch
Erst 1961 entschloss sich der Bundesrat, den «Schweizer Psalm» vorerst provisorisch für drei Jahre zur offiziellen Landeshymne zu erheben. Das Lied existierte zu diesem Zeitpunkt bereits seit über 100 Jahren. Es wurde 1841 erstmals aufgeführt. Komponiert hatte es der Wettinger Pater Alberich Zwyssig. Der deutsche Text stammt vom Zürcher Leonhard Widmer. Die offizielle französische Textfassung stammt von Charles Chatelanat, die italienische von Camillo Valsangiacomo, die surselvische von Alfons Tuor und die ladinische, auf der auch diejenige in Rumantsch Grischun durch die Lia Rumantscha basiert, von Gion Antoni Bühler.
Beitrag des Schweizer Fernsehens von 1961 zur Einführung der Landeshymne. SRF
Sicher war man sich nach drei Jahren Probezeit aber noch immer nicht. Der Bund fragte die Kantone, ob sie die neue Hymne behalten wollen. Zwölf waren dafür, sieben plädierten für eine verlängerte Probezeit und nicht weniger als sechs lehnten das Lied als Landeshymne ab. Der «Schweizerpsalm» blieb vorerst die offizielle Nationalhymne, allerdings weiterhin provisorisch. Auch in den folgenden Jahren blieb die Hymne umstritten. 1972 empörte sich der Berner Nationalrat Rudolf Etter in einer Anfrage, es müsse festgestellt werden, dass das Lied «Trittst im Morgenrot daher», «nie eine Landeshymne werden wird, die vom Volk – wie das sein müsste – auch wirklich getragen und mit Freuden gesungen wird». Ausgerechnet am 1. April 1981 befreite der Bundesrat den «Schweizerpsalm» schliesslich von seinem provisorischen Status und ernannte das Lied zur offiziellen und alleinigen Landeshymne der Schweiz. Ruhiger geworden um die Hymne ist es seither aber nicht. Wenn nicht darüber gestritten wird, wer sie singt und wer nicht, gibt es immer wieder Vorstösse für eine Erneuerung der Hymne, zuletzt 2014 durch die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft SGG.
Die Sendung «10vor10» berichtet über den Vorstoss der SGG. SRF

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