Die Genfer Bordellkönigin
Im Genf des 15. Jahrhunderts hielt die regina bordelli das Monopol auf das Geschäft mit der Lust. Doch bis heute ist wenig über die Funktion dieser Bordellkönigin bekannt.
Im 15. Jahrhundert verbarg sich hinter den Stadtmauern von Genf eine wenig bekannte Einrichtung – ein Freudenhaus, in den historischen Quellen wie im Lateinischen als «lupanar» oder als «Bordell» bezeichnet. Dort hatte eine Frau mit einschlägiger Erfahrung das Sagen, die den Titel einer Königin trug. Es ist nicht bekannt, wann genau diese regina bordelli – heute würde man sie wohl salopp Puffmutter nennen – eingesetzt oder zumindest von der Obrigkeit anerkannt wurde. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass ihr Amt im frühen 15. Jahrhundert zum ersten Mal auftauchte, als die kirchlichen Machthaber versuchten, den Ausschweifungen Herr zu werden.
Im Oktober 1428 erliess François de Metz – später einer der Beteiligten an der Wahl von Felix V. zum Gegenpapst –, der damals schon seit fast zwei Jahren als Bischof von Genf amtete, eine der ersten gesetzlichen Verordnungen gegen Prostituierte in der Stadt am Genfersee. Der Prälat beschloss, dass die Freudenmädchen von nun an ihren Charme nur noch im ihnen zugeteilten Gebiet spielen lassen durften, damit sie sich nicht mehr in der ganzen Stadt herumtrieben. Ausserdem gestattete er ihnen Zugang zu den Badehäusern, wenn sie das wünschten – allerdings nur samstags! François de Metz wurde später von Felix V. – in der Region Genf besser bekannt unter dem Namen Amadeus VIII., Graf von Savoyen – zum Kardinal ernannt und 1451 ging das Bischofsamt an Peter von Savoyen, einen Enkel von Amadeus III., über.
Unter der Rechtshoheit dieses neuen Bischofs wurde ein zweites Gesetz zur Prostitution erlassen. Es sollte schliesslich dazu führen, dass sich die Lebensbedingungen der Frauen in Genf drastisch verschlechterten und die regina mehr Macht erhielt. Ab dem 15. März 1457 blieben den vom Schicksal gebeutelten unglücklichen Frauen, die sich auf der Strasse wiederfanden, nur zwei Möglichkeiten. Sie konnten sich von der Bordellkönigin ins Freudenhaus führen lassen – quod ad lupanar ducantur per reginam, wie es in den Quellen heisst. Taten sie das nicht, beförderten sie die Waffenknechte ins Château de l’Ile, wo sie unter Aufsicht des Kastlans zusammen mit allerlei Gaunern eingekerkert wurden, bevor sie die Oberen aus der Stadt warfen. Diese Verbannung war ein verheerendes Urteil, denn ihnen drohte ein langsamer, aber praktisch sicherer Tod. Um ihr Schicksal zu besiegeln, verbot der Bischof den aufrechten Bürgern von Genf, die sich vielleicht der einen oder anderen dieser unglückseligen Frauen erbarmt hätten, ihnen Arbeit zu geben.
Aber die kirchliche Obrigkeit gab sich nicht damit zufrieden, die Strassen von diesen «erbarmungswürdigen Sünderinnen» zu befreien. Einige Monate später, am 1. Juli 1459, ging es auch den Zuhältern an den Kragen, denn es wurde der Befehl gegeben, alle Häuser, die Dirnen oder Damen zweifelhaften Rufs beherbergten, zu räumen. Die Schuldigen wurden zum Richtplatz der Stadt geschleift und am Marterholz gestreckt, um vor den Augen der Stadtbewohner grausam bestraft zu werden. Der Bevölkerung war ein Fernbleiben nicht gestattet, schliesslich musste ein Exempel statuiert werden! So verschaffte die Kanzel der Bordellkönigin, die zum Schreckgespenst der bettelarmen Frauen geworden war, das Monopol auf das Geschäft mit der Lust. Die Quellen geben keine Auskunft darüber, wie viel Geld das Bordell als Abgaben an die Obrigkeit lieferte.
Im Jahr 1481, als in Frankreich eine Hungersnot wütete und am 6. Februar in Sevilla auf dem ersten Scheiterhaufen der Spanischen Inquisition zwölf Juden starben, war Johannes Ludwig von Savoyen, ein Sohn von Herzog Ludwig von Savoyen, Bischof von Genf. Dieser Kleriker beschloss neue Massnahmen zur Bekämpfung der häufigen Brände, die damals unzählige Städte verwüsteten. Von nun an sollten nicht nur die Zimmerleute und Maurer die Feuersbrünste eindämmen, wie das die Tradition vorsah, sondern auch Bedienstete und käufliche Mädchen. Die Seele der Letzteren war nach damaliger Auffassung wohl keinen Deut wert, aber durch ihre Tätigkeit, die oft nachts stattfand, waren sie oft die ersten, die die Brände bemerkten.
Elf Jahre später, anno 1492, befahlen die Genfer Machthaber den Stadtbewohnern, sich zu bekreuzigen, wenn sie in den Strassen der Stadt einer Prostituierten begegneten. Damit sollte nicht nur der Allmächtige um Gnade angefleht, sondern auch auf die Anwesenheit einer Sünderin hingewiesen werden.
Gerne würde man mehr wissen über dieses Amt der regina bordelli, die offenbar tagein, tagaus die Geschäfte einer Einrichtung abwickelte, die gleichbedeutend war mit Schande – eine Institution, die von der Obrigkeit nicht nur geduldet, sondern sogar unterstützt wurde. Welche Vorrechte hatte sie? Welche Regeln gab es? Vertraute sie auf Handlanger oder reichte das engmaschige soziale Netz aus, um die unglückseligen Frauen zu überwachen, die gezwungen waren, ihren Körper zu verkaufen, nur um in der Stadt bleiben zu dürfen? Welches Ansehen genoss die regina in der Gesellschaft? Beschränkten sich ihre Beziehungen mit den kirchlichen und zivilen Machthabern der Stadt auf ihre Ernennung? Auf jeden Fall bestanden die Dienste der Bordellkönigin auf lange Zeit, denn am 10. März 1503 wurde sie an einer ordentlichen Sitzung des Bischofs und im Beisein des apostolischen Protonotars Jean de Loriol – als Chorherr von Genf, Lyon und Wien, Abt von Saint-Pons und seit zwei Jahren Bischof von Nizza ein mächtiger Kirchenmann – offiziell in ihr Amt eingesetzt. Die Funktion blieb mit Sicherheit bis zum Fall des Katholizismus in Genf im Jahr 1536 bestehen.