
Dem Haupt der Gemeinschaft unterstellt
Das Zivilgesetzbuch von 1912 regelte die Beziehung von Ehepaaren: Mann und Frau sind in der Ehe im Prinzip gleichgestellt. Allerdings wirklich nur im Prinzip!
Auch in ihrer Rolle als Hausfrau verkörpert Lina Huber-Weissert das Ideal der Professorengattin. Sie führt den Haushalt und sorgt sich als Gastgeberin um das Wohl der Kollegen und Freunde ihres Ehemanns, die sich in ihrer Wohnung zum geselligen und wissenschaftlichen Austausch treffen. Sie folgt damit der von ihm im Zivilgesetzbuch formulierten Pflicht der Ehefrau, dem Mann mit Rat und Tat beizustehen und ihn in seiner Sorge für die Familie nach Kräften zu unterstützen.
Unterschiedliche Rechte und Pflichten
Andere verheiratete Frauen übernehmen zu Hause als selbständige Schneiderinnen oder Bürokräfte Aufträge, beziehen als Heim- und Fabrikarbeiterinnen einen Lohn, arbeiten als Putz- und Waschfrauen sowie als Angestellte in dem sich ausweitenden Bereich des Handels oder auch in anderen Dienstleistungsbereichen. Dennoch können verheiratete Frauen, so das Gesetz, nur mit Erlaubnis des Mannes einer eigenständigen Berufstätigkeit nachgehen.
Als Ehefrau bevormundet


