Der Schwur der drei Eidgenossen auf dem Rütli prägt unser Bild der Alten Eidgenossenschaft. Doch dieses beliebte Sujet hat mit dem historischen Bundesschwur wenig gemein. Kupferstich von Carl Heinrich Rahl.
Der Schwur der drei Eidgenossen auf dem Rütli prägt unser Bild der Alten Eidgenossenschaft. Doch dieses beliebte Sujet hat mit dem historischen Bundesschwur wenig gemein. Kupferstich von Carl Heinrich Rahl. Wikimedia / Detlef Dauer

Der letzte Bundes­schwur der alten Eidgenossen

Da sich neu- und altgläubige Orte nicht auf eine gemeinsame Schwurformel einigen konnten, fand der letzte gemeinsame Schwurtag der Alten Eidgenossen vor 500 Jahren, am 28. Juli 1526, statt.

Roland Gröbli

Roland Gröbli

Roland Gröbli ist Germanist und Historiker.

Gegenseitig beschworene Eide waren den Menschen des Mittel- und Spätmittelalters so vertraut wie das tägliche Brot. Die Obrigkeit nutzte die (Huldigungs-)Eide zur Legitimierung ihrer Herrschaft und zur Bestätigung ihrer Privilegien. Den Untertanen boten die Eide eine gewisse Rechtssicherheit, obwohl die Liste ihrer Pflichten weitaus umfangreicher war als jene ihrer Rechte. Doch in einer Zeit, in der das Recht des Stärkeren galt, liess ein vor Gott abgelegter Eid hoffen, der Willkür Grenzen zu setzen.

Erneue­rung alle zehn Jahre

Es war selbstverständlich, dass der Bündnisvertrag, den der Zürcher Bürgermeister Rudolf Brun am 1. Mai 1351 mit den vier Waldstätten Luzern, Uri, Schwyz und Unterwalden schloss, mit einem Eid besiegelt wurde. Neuartig war jedoch die Klausel, diesen «Brief» alle zehn Jahre zu verlesen und durch «alle Männer und Knaben über 16 Jahren» neu beschwören zu lassen. Zahlreiche gleichlautende Klauseln, inklusive der periodischen Erneuerung des Eides, finden sich in den folgenden Bundesbriefen mit Zug und Glarus (1352) sowie mit Bern (1353).
Porträt des Zürcher Bürgermeisters Rudolf Brun. Druckgrafik aus dem 17. Jahrhundert.
Porträt des Zürcher Bürgermeisters Rudolf Brun. Druckgrafik aus dem 17. Jahrhundert. Schweizerisches Nationalmuseum
Bern und Freiburg hatten bereits 1277 in einem gemeinsamen Bündnisvertrag eine periodische Erneuerung des Schwurs vereinbart, die Selbstbezeichnungen «Eidgenossen» und «Eidgenossenschaft» gehen jedoch auf den «Zürcher Bund» von 1351 zurück. Zürcher Historiker haben immer wieder für den 1. Mai 1351 als dem eigentlichen Gründungsdatum dieser einzigartigen «Schwurgenossenschaft» plädiert. Sie fanden allerdings wenig Unterstützung, obwohl das königliche Zürich unbestrittenermassen im sich allmählich bildenden innereidgenössischen Staatenbund die Fäden zog und – wie seit altersher – in der Rangordnung der Kantone bis heute an erster Stelle steht.
Darstellung des Bundesschwurs von 1332 aus der Schilling-Chronik.
Verlesung und Beschwörung des Bundes von 1332 zwischen Luzern und den Waldstätten. Interessant ist diese Darstellung aus der Schilling-Chronik von 1513, welche ein klares Gefälle zwischen der Obrigkeit und den waffenlosen (!) und weiter unten platzierten Bauern aus den Waldstätten zeigt. e-codices

Die neuen Bundes­ge­nos­sen finden nur allmäh­lich zueinander

Dass der Stadt Zürich das Prädikat «Gründerin der Eidgenossenschaft» nicht zuerkannt wird, mag auch daran liegen, dass sie sich lange Zeit schwer tat mit den neuen Bündnispartnern aus der Innerschweiz. Auch kulturell und politisch hatte die von Zünften straff geführte Stadt wenig mit den bäuerlichen Landorten gemein. Ebenso fehlte es aus der Feder von Zürcher Stadtbürgern nicht an äusserst herabsetzenden Beschreibungen der übelriechenden und tierischen Schweiss verströmenden «Switenses».
Der Kampf um das Erbe des letzten Toggenburger Grafen zwischen 1440 und 1450, besser bekannt als «Alter Zürichkrieg», machte die unterschiedlichen Interessen nochmals überdeutlich. Doch letztlich überwog das Gemeinsame. Erstmals neu beschworen wurde der Bund von 1351 zwar erst 1378, aber zwischen 1396 und 1520 sind 16 Bundesbeschwörungen belegt, was auf eine zunehmend stabilere Tradition schliessen lässt. Einsamer Höhepunkt in der Geschichte der Bundesbeschwörungen war der 23. August 1450. An diesem Tag wurde in Einsiedeln sowohl der Frieden zwischen Zürich und der Innerschweiz besiegelt (mit Bern als Obmann des Schiedsgerichts) wie auch die alten Bündnisse erst- und zum einzigen Mal gemeinsam an einem Ort beschworen. 1481 beschloss die Tagsatzung, die diversen Bündnisse einheitlich alle fünf Jahre neu zu beschwören.
Die älteste Ansicht des Klosters Einsiedeln. Holzschnitt, entstanden im 16. Jahrhundert.
Im Kloster Einsiedeln (Holzschnitt aus dem 16. Jahrhundert) besiegelten Zürich und die Waldstätte am 23. August 1450 den Frieden und beschworen das erste und einzige Mal gemeinsam den alten Bund von 1351. Einsiedeln ist das eigentliche sakrale Zentrum der damaligen Eidgenossenschaft. Klosterarchiv Einsiedeln

Jeder Ort feiert Bundes­schwur nach eigenem Gusto

Abgesehen von diesem einen gemeinsamen Akt feierte jeder Stand die Erneuerung der bilateralen Bünde an dem von der Tagsatzung festgelegten Tag nach eigenem Gusto. So liess der Zürcher Bürgermeister Marx («Marcus») Röist am 4. Juli 1520 den zwölf Delegationen der übrigen eidgenössischen Orte nicht weniger als acht «Briefe» (Bündnisverträge) sowie je ein ratifiziertes Schreiben von Kaiser Maximilian I (aus dem Jahr 1511) und von Kaiser Karl V (da es aus dem Jahr 1519 stammte, firmierte er noch als König) vorlesen. Auf das Verlesen der Bundesbriefe mit Appenzell, St. Gallen, Rottweil und Mülhausen wurde dagegen aus Zeitmangel verzichtet.
Der Leiter der Berner Delegation legte anschliessend im Namen der zwölf Orte den Eid gegenüber Bürgermeister Röist im Grossmünster in Zürich ab. Röist selber legte den Eid auf die Bündnisse und die übrigen Bündnispartner nach einer Verschiebung in den kleineren Chor des Grossmünsters ab. Das heisst: Dem mächtigen Bürgermeister sollte wohl erspart bleiben, dass er coram publico den übrigen Orten den Eid zu schwören hatte. Der Chronist Bernhard Wyss, dem wir diese Informationen verdanken, lässt uns dennoch erahnen, wie sehr diese nun unbestrittene Tradition dazu diente, die Vorrangstellung der beiden Städte Zürich und Bern in Szene zu setzen.
Porträt von Marx Röist aus dem Jahre 1756.
Porträt von Marx Röist aus dem Jahre 1756. Wikimedia

Bundes­schwur so wichtig wie Abendmahl

In den ländlichen Orten blieben die Schwurtage öffentliche und gut besuchte Veranstaltungen. Die Eidesformel sprach, wie überall ausserhalb Zürichs, der Vertreter der Stadt Zürich. Aber auch die Länderorte pflegten ihre Eigenheiten. Da Solothurn und Freiburg 1481 nur mit aussenpolitischen Einschränkungen in den Bund der Eidgenossen aufgenommen worden waren, weigerten sich Uri, Schwyz und Unterwalden bis 1526, diese beiden Stände zum gemeinsamen Schwörtag einzuladen, denn sie seien nicht als «Ort», sondern nur als «Bündnis- und als Eidgenossen» aufgenommen worden.
Es sei wichtig, so ihre unverblümte Mitteilung, dass «wir ort der Eidgenossenschaft darin habent unterscheid». Je nach politischer Grosswetterlage wurden sie manchmal dennoch eingeladen, durften aber nur zeitlich verschoben und ohne grosses Publikum die gemeinsamen Briefe beschwören. Das bot, wie man sich vorstellen kann, Gelegenheit für viel kleinliches Gezänk und mehr oder weniger erfolgreiche Vermittlungsversuche.
Letztlich unterstreichen solche Beispiele jedoch die hohe Bedeutung der Bundesbeschwörungen. Sie demonstrierten den Zusammenhalt nach Aussen und waren fest im politischen Bewusstsein der Stände verankert. 1524 schätzte Huldrych Zwingli den gegenseitigen Schwur der Eidgenossen so hoch ein wie das Sakrament des Abendmahls:

So muos man ye ze fünf jaren den pund und eyd ernüwren, damit alle ort eigenlich ir pflicht und schuld gegen einandren vernemind und sich widrumb einandren offnind. Also in disem sacrament verbindt sich der mensch mit allen gläubigen offenlich

Huldrych Zwingli über den Schwur der Eidgenossen
1525 wollte die Tagsatzung turnusgemäss ein neues Datum festlegen. Als Zürich informierte, man sei nicht länger bereit, zu allen Heiligen zu schwören, wurde der gemeinsame Schwurtag um ein Jahr verschoben. 1526 setzten die katholischen Orte das Datum auf den 28. Juli 1526 an, ohne auf Zürcher Einwendungen zu achten. Teilweise wurden Zürich und Basel, das mit dem Auftritt von Johannes Oekolampad an der Badener Disputation im Juni desselben Jahres nun als tendenziell neugläubig galt, gar nicht mehr eingeladen, oder, wie in Appenzell, mit Schimpf und Schande wieder verjagt.
Um mehr Ausgleich bemühte sich das konziliantere Bern, das am 28. Juli erst mit sieben altgläubigen Orten den Bund nach alter Eidesformel (zu «Gott und zu allen Heiligen») und am Nachmittag mit Basel und Zürich nach neuer Formel (zu «Gott») zelebrierte. Sieben Orte? Ja! Erstmals akzeptierten die Urschweizer Kantone die uneingeschränkte Teilnahme von Freiburg und Solothurn. Wer Politik betreibt, muss flexibel sein.

Vergeb­li­ches Ringen um neue Lösung

In den folgenden Jahrzehnten war die Erneuerung des alten Bündnisses ein Thema, das die Tagsatzung immer wieder beschäftigte. Doch letztlich war keine der beiden Seiten bereit, über den eigenen Schatten zu springen. Zürich beharrte auf einer Eidesformel ohne Heiligen und auf dem Vorrecht, den Eid vorzusprechen. Die katholischen Orte wiederum beharrten auf einer Eidesformel inklusive der Heiligen. Als Zürich aus aussenpolitischen Gründen nachgeben wollte, war es Heinrich Bullinger, der Nachfolger Zwinglis als Vorsteher der Zürcher Kirche, welcher wider die «abgöttische» Eidesformel wetterte und die Reihen schloss.
Alle Heiligen in der Eidesformel? Nicht mit Heinrich Bullinger, der die Zürcher, die diesen Kompromiss eingehen wollten, zurückpfiff.
Alle Heiligen in der Eidesformel? Nicht mit Heinrich Bullinger, der die Zürcher, die diesen Kompromiss eingehen wollten, zurückpfiff. Schweizerisches Nationalmuseum
Unter den vielen, manchmal gar gesuchten Argumenten fällt eines als besonders interessant und auch für die Gegenwart wertvoll auf. 1551 wollte sich eine Minderheit im Grossen Rat von Zürich dem Rat der gemässigten reformierten Orte anschliessen, welche der Meinung war, es würde keine Rolle spielen, wer den Eid vorspreche. Bei einem Handelsgeschäft gebe man einem Juden oder Türken den Eid auch bei seinem Glauben vor. Doch dieses bemerkenswerte Beispiel gelebter religiöser Toleranz in der damaligen Eidgenossenschaft konnte sich im innereidgenössischen Streit nicht durchsetzen.

Auf der Bühne gelingt, was in der Politik scheitert

1547 unternahm die Stadt Basel, die sich schon 1501 dazu verpflichtet hatte, in innereidgenössischen Konflikten «stille zu halten», einen neuen Vermittlungsversuch. Erfolglos. Doch was die Politik nicht fertigbrachte, konnte zumindest auf einer Theaterbühne realisiert werden.
Im Auftrag der Behörden führte 1550 der Basler Spitalpfarrer Valentin Boltz ein zweitägiges Theaterstück auf, das der «Besserung der Bürger und der Stärkung des Bundes» dienen sollte. Sein «Der Weltspiegel» hielt sich über weite Strecken an bekannte Vorbilder. Völlig neu sind die Auftritte von Moses und von Niklaus von Flüe. Denn unter der Anleitung des Eremiten aus Obwalden und Friedensvermittler des Stanser Verkommnis von 1481 beschwören die nun dreizehn eidgenössischen Orte die alten Bünde neu, schliessend mit dem dramatischen Appell «das helff uns der Gott aller helgen».
Unter der Anleitung von Niklaus von Flüe (vorne links) beschwören die 13 Orte den gemeinsamen Bund beim «Gott aller Heiligen». In der gemeinsamen Verehrung von Niklaus von Flüe als Friedensvermittler und Landespatron fand die Alte Eidgenossenschaft eine neue sakrale Klammer. Gemälde von Humbert Maraschet im Berner Rathaus (Grossratssaal) von 1586.
Unter der Anleitung von Niklaus von Flüe (vorne links) beschwören die 13 Orte den gemeinsamen Bund beim «Gott aller Heiligen». In der gemeinsamen Verehrung von Niklaus von Flüe als Friedensvermittler und Landespatron fand die Alte Eidgenossenschaft eine neue sakrale Klammer. Gemälde von Humbert Maraschet im Berner Rathaus (Grossratssaal) von 1586. Bernisches Historisches Museum / Foto: S. Rebsamen
Diese Szene, in einem Holzschnitt festgehalten und ‒ wie das Theaterstück ‒ in zwei Auflagen verbreitet, steht gewissermassen am Anfang einer neuen sakralen Klammer der Eidgenossenschaft. Das Stanser Verkommnis, dramatisch erzählt von Diebold Schilling in der Luzerner Chronik von Chronik 1513, wird zur neuen Wiege, zum friedvollen und feierlich mit Eid beschworenen Friedensschluss der zerstrittenen Eidgenossen und mit dem Nationalheiligen Niklaus von Flüe als Garanten dieses sakralen Bundes, dessen regelmässige Neubeschwörung 1526 ein jähes Ende gefunden hatte.
Aber das ist bereits eine andere Geschichte. Nachzutragen bleibt, dass sich die Alte Eidgenossenschaft am Vorabend der Invasion französischer Truppen 1798 nochmals zu einem gemeinsamen Schwurtag aufraffte. Dies verhinderte das Ende dieser Epoche aber nicht. Es ist deshalb zutreffend, dass am 28. Juli 1526 vor allem in Bern der letzte, wenn auch bereits nur halbsweg gelungene Schwurtag der Alten Eidgenossenschaft stattfand und so eine 175-jährige Tradition wenig ruhmreich endete.

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