Söldner­füh­rer Wilhelm Frölich

Warum verliert ein Zürcher sein Bürgerrecht und wird Solothurner? Die Geschichte eines Reisläufers aus der Zeit der Reformation gibt Aufschluss.

Felix Graf

Felix Graf

Felix Graf, bis 2017 Kurator am Landesmuseum Zürich, ist freier Publizist.

Breitbeinig, selbstbewusst und unnahbar steht der Zürcher Söldnerführer Wilhelm Frölich (1504–1562) da. Das 1549 von Stadtmaler Hans Asper gemalte Porträt des erfolgreichen Kriegsherren mit geschlitzter Kniebundhose, roten Strümpfen, glänzenden Beinschienen, goldener Ehrenkette, Ganzbauchrüstung, Federbarett, Streitkolben, Schwert und von einem Putto getragenem Helm sticht in verschiedener Hinsicht ins Auge.

Es ist eines der frühesten ganzfigurigen Porträts einer zeitgenössischen Person in der Schweizer Renaissancemalerei. Und der Maler, Hans Asper, ist zugleich der Maler des berühmten, postumen Porträts des Zürcher Reformators Huldrych Zwingli.

Zwingli hat in Zürich das Verbot des Reislaufens durchgesetzt. Frölich, sein Zeitgenosse, ist in französische Kriegsdienste getreten und hat damit sein Zürcher Bürgerrecht verloren. Als er 1544 als erfolgreicher Söldnerführer aus Oberitalien in die Schweiz zurückkehrte, wurde er Solothurner Bürger. In der Ambassadorenstadt betätigte er sich als Dolmetscher. 1550 wurde er Mitglied des Grossen Rats. Asper war in eben dieser Zeit in Solothurn mit topografischen Arbeiten beschäftigt. Es ist anzunehmen, dass das Porträt in der Folge dieser Aufträge entstanden ist.

Der breitbeinige, an die zeitgenössischen Brunnenfiguren in den Schweizer Städten erinnernde Auftritt von Wilhelm Frölich wird lediglich durch die Maxime am oberen Bildrand gedämpft: «Angst und Not wärt biss in Tod». Frölich fiel 1562 im Kampf gegen die Hugenotten.

Hans Asper: Ganzfiguriges Repräsentationsbild von Wilhelm Frölich. Tempera auf Öl und Holz, 1549. Foto: Schweizerisches Nationalmuseum

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