Sirenenalarm, Druckluft und sich sträubende Haare
Sirenengeheul!? Ein verunsicherter Blick auf die Uhr. Exakt 13:30. Aha, Sirenentest! Alles gut! Jeweils am ersten Mittwoch im Februar findet der jährliche schweizweite Sirenentest statt. Doch seit wann gibt es in der Schweiz überhaupt Sirenen? Was hat dieses haarsträubende Kommunikationsmittel für eine Geschichte? Dieser kurze Exkurs anlässlich des jährlichen Geheuls gibt Auskunft.
Sirenen reihen sich in eine Serie von archaischen Kommunikationsmitteln für die Alarmierung der Bevölkerung ein. Der Ruf «Fürio», Glockengeläut, Trommeln oder das Feuerhorn riefen bereits vor Jahrhunderten Feuerwehrpflichtige zum Einsatz und warnten die Bevölkerung vor Unheil. In einer ähnlichen Tradition stehen die Hochwachten (Chutzen). An weithin sichtbaren Standorten signalisierte dieses vernetzte Warnsystem in der Schweiz ab dem 15. Jahrhundert einen feindlichen Angriff und diente zur Mobilisierung der Truppen. Nachrichten wurden mit Feuer- und Rauchsignalen weitergegeben, bei schlechter Sicht bisweilen unterstützt durch den Knall einer Kanone und durch das Geläut der Kirchenglocken.
Als Erfinder der Sirene gilt der Franzose Charles Cagniard de la Tour. Das mit Luftdruck funktionierende Gerät des Ingenieurs und Physikers datiert ins Jahr 1819 und half bei der Messung von Tonfrequenzen. Mit seiner Erfindung untersuchte der Franzose die Schallausbreitung in Flüssigkeiten. Bei der Namensgebung knüpfte Cagniard de la Tour bei der griechischen Mythologie an. Sirenen sind dort meist weibliche Fabelwesen, die durch betörenden Gesang Schiffer in gefährliche Untiefen locken, um sie zu töten. Offen bleibt, was der Erfinder am Geheul seiner Sirene anziehend fand.
Bis die Sirene für Alarmierungszwecke diente, verstrich aber noch viel Zeit. Recherchen in schweizerischen Zeitungs- und Zeitschriftendatenbanken lassen vermuten, dass Sirenen in der Schweiz ab dem Ersten Weltkrieg vereinzelt für Feueralarme eingesetzt wurden. So berichtet etwa die Engadiner Post am 20. Juni 1914 vom Einsatz einer «kürzlich von der Gemeinde erstandenen Sirene» bei einer Feuerwehrübung. Das Oberländer Tagblatt meldet am 10. April 1920 einen ersten Versuch der Feuerwehr in Thun. Die auf einem der Türme des Schlosses installierte Sirene vermochte aber noch nicht zu überzeugen. «Der Alarm dieser Motorsirene sei nicht stark genug, um die Leute aus dem Schlaf zu wecken, oder während des Tageslärms wirksam und genügend durchdringen zu können.»
Gefahr aus der Luft
Nach der Machtergreifung Hitlers 1933 begann in Europa eine Phase der militärischen Aufrüstung. Die gespannte politische Lage in Europa und der Spanische Bürgerkrieg führten europaweit zu einer Modernisierung der Luftkampfmittel. Damit einhergehend wuchs die Gefahr für die Zivilbevölkerung durch den Luftkrieg. Ab 1934 intensivierte die Schweiz daher ihre Bemühungen für den passiven Luftschutz der Zivilbevölkerung und der Bundesrat erliess einen ersten entsprechenden Beschluss. Darauf basierte dann die «Verordnung betr. Alarm im Luftschutz vom 18. September 1936» der bezweckte, die Bevölkerung rechtzeitig vor Fliegerangriffen zu warnen. Die Verordnung befahl «luftschutzpflichtigen Gemeinden» die Installation von ortsfesten und fahrbaren Sirenen und regelte die damit einhergehenden Kosten.
Im Zweiten Weltkrieg wurden in Grenznähe und im Mittelland Fliegeralarme und damit einhergehende Ängste zu einer alltäglichen Erfahrung. Am 25. April 1945 etwa heulten die Sirenen in Zürich insgesamt neunmal auf. Die Gefahr war real: Der schweizerische Luftraum wurde bei 6501 Vorfällen verletzt, 77-mal fielen Bomben wobei insgesamt 84 Tote zu beklagen waren. Die Firma Gfeller AG aus Bern bot wohl noch während des Krieges erste technische Lösungen an, um mehrere Sirenen gleichzeitig via Telefonleitung anzusteuern und auszulösen. Dies hatte insbesondere in städtischen Gebieten den Vorteil, dass Alarme zeitlich schneller ausgelöst werden konnten.
Mit den Abwürfen der Atombomben über Hiroshima und Nagasaki erreichte der Luftkrieg eine neue Dimension der Vernichtung. Die atomare Bedrohung sollte die kommenden Jahrzehnte des Luftschutzes und Zivilschutzes in der Schweiz prägen. Bis sich entsprechende Ängste in der Bevölkerung konkretisierten, brauchte es aber noch Zeit. Die Schweizer Bevölkerung hatte in den 1950er-Jahren nur bedingt Verständnis für die Anliegen der Zivilschützer. 1952 scheiterte beispielsweise ein Obligatorium zum Einbau von Schutzräumen in bestehenden Häusern an der Urne deutlich. Erst 1959 nahmen die Stimmberechtigten einen revidierten Zivilschutz-Artikel in die Bundesverfassung auf. Die Niederschlagung des Ungarnaufstandes 1956 durch sowjetische Truppen und die Kubakrise von 1962 konkretisierten die Gefahren des Kalten Krieges und beschleunigten in den 1960er-Jahren den Aufbau des Zivilschutzes. Die atomare Bedrohung führte ab den 1960er-Jahren zu einem auf neu geschaffenen Gesetzen basierenden Boom im Schutzraumbaum.
Angst vor den Wassermassen der Stauseen
Derweil überall kräftig Beton angemischt wurde, bekam das Thema Alarmierung eher wenig Aufmerksamkeit. Eine Ausnahme machte der Wasseralarm. Ab dem Zweiten Weltkrieg erachtete das Militär hauptsächlich Bombardierungen von Staumauern als Gefahr. Die Gebiete direkt unterhalb der Anlagen wurden teilweise mit Alarmanlagen ausgerüstet. Die Katastrophe von Vajont im Jahr 1963 mit mehr als 2000 Toten – ein Bergsturz in den italienischen Stausee liess eine Flutwelle überschwappen – machte dann aber klar, dass Stauseen auch in Friedenszeiten eine Bedrohung für die Bevölkerung sein können. Die Revision der «Talsperrenverordnung vom 10. Februar 1971» legte als Reaktion auf die Katastrophe in Italien fest, dass die Wasseralarmsysteme auch in Friedenszeiten funktionieren müssen. Die «Nahzone» unterhalb der Staumauer wurde von einem 20 Minuten-Radius auf zwei Stunden heraufgesetzt. Gebiete die innerhalb von zwei Stunden durch eine Flutwelle gefährdet waren, mussten nun mit Sirenen ausgerüstet werden. Bereits ab den 1960er Jahren setzte das Militärdepartement zum Auslösen des Wasseralarms auf das «System SF 57» der Firma Autophon AG aus Solothurn. Der Alarm wurde händisch und nicht etwa via Messgeräte/Sensoren ausgelöst. Dabei wurden die Sirenen über Standleitungen angesteuert. Das eigentliche Geheul übernahmen Sirenen des Typs «Tyfon» der ursprünglich schwedischen Firma Ericsson AG. Sie funktionierten mit in Druckluft-Kesseln und hatten eine Betriebsautonomie von 30 Tagen.
Strahlenangst
Über die Gefahren der Atomenergie wusste die Schweiz früh Bescheid. Der unterirdisch erstellte Versuchsreaktor im waadtländischen Lucens wurde 1969 durch das Durchschmelzen der Kernbrennstäbe zerstört. Radioaktivität trat aus. Ab Ende der 1970er-Jahre bemühten sich die betroffenen Kantone und Gemeinden um ein Alarmierungssystem rund um die neu gebauten Atomkraftwerke. Dort wo die bereits vorhandenen Zivilschutzsirenen für eine flächendeckende Alarmierung nicht ausreichten, wurden neue Anlagen aufgestellt. Die «Abteilung für die Sicherheit der Kernanlagen ASK» erlies dafür technische Richtlinien für die Alarmsirenen. In einem Umkreis von ca. drei Kilometern, «Nahzone 1» genannt, konnten die AKW-Betreiber einen Strahlenalarm direkt auslösen. In der anschliessenden «Nahzone 2» richtete sich die Alarmierung nach der Wetterlage, respektive nach der Windrichtung. Bis das Alarmsystem auch in der «Nahzone 2» einwandfrei funktionierte, sollte es aber dauern! Die «Freiburger Nachrichten» berichten am 1. Juni 1987 von der Installation von entsprechenden Sirenen in Murten, wobei die Bernische Kraftwerke AG als Betreiberin des Atomkraftwerkes Mühleberg die Kosten zu übernehmen hatte. Die Zeitung bemängelte im gleichen Artikel, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Freiburger-Gemeinden in der «Nahzone 2» bisher noch kein Merkblatt für das Verhalten bei einem Strahlenalarm erhalten hätten. Anderswo war man schneller. In den Kantonen Solothurn und Aargau wurden bereits 1978-1979 solche Schreiben versandt.
Immerhin konnte ab 1980 das empfohlene Verhalten bei einem Strahlenalarm im Telefonbuch nachgeschlagen werden. Beim allgemeinen Alarm war «Radio hören» angesagt, bei Strahlenalarm «Schutz suchen» und bei Wasseralarm «Gefährdetes Gebiet verlassen». Die entsprechenden Seiten des Telefonbuchs spiegeln gleichzeitig grosse kollektive Ängste der 1980er-Jahre wider. Beim allgemeinen Alarm mag manches Unterbewusstsein «Der Angriff aus der UdSSR beginnt!» und beim Strahlenalarm «die atomare Apokalypse folgt!» assoziiert haben. Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 offenbarte dann, dass die Angst vor der zivilen Nutzung der Atomenergie nicht unbegründet war. Im selben Jahr zeigte in der Schweiz der Chemieindustrie-Grossbrand von Schweizerhalle auf, dass die Alarmierung der Bevölkerung noch nicht perfekt durchorchestriert war. Der Sirenenalarm kam spät und wurde auch nicht überall gehört – in Grossbasel waren ein Teil der Sirenen gerade in Revision.
Die Geburtsstunde des nationalen Probealarms
Ab den 1980er-Jahren bemühte sich der Zivilschutz um ein engmaschigeres Alarmierungsnetz sowie um einheitliche schweizweite Probealarme. Erstmals heulten am 1. September 1982, Mittwoch um 13:30, die Sirenen schweizweit. Das Resultat der Übung überzeugte nicht. In den Kantonen Jura, Wallis, Waadt, Obwalden und Graubünden waren die Alarmsysteme nicht betriebsbereit aufgebaut und die Heuleinrichtungen blieben stumm. 1988 schrieb der Bund dann Sirenentest verbindlich vor. 1981-1990 fand zweimal pro Jahr ein Sirenentest statt und zwar jeweils am ersten Mittwoch der Monate Februar und September. Danach sorgte ein parlamentarischer Vorstoss – der sich auf den guten Zustand der Sirenen bezog – für die Reduzierung auf einen Alarm.
Alarmierung 2.0
Seit ungefähr der Jahrtausendwende werden die verbleibenden pneumatischen Sirenen laufend durch elektronische, und dank Batterie energieautarke, Anlagen ersetzt. Den Alarmierungs-Markt teilen sich wenige Firmen wie die Kockum Sonics AG in Dübendorf, welche aus der schwedischen Ericsson AG hervorging, oder die Sonnenburg Swiss AG in Uzwil. Heute sind die ungefähr 5000 stationären Sirenen an ein einheitliches Steuerungssystem angeschlossen und können dank «Polyalert» zentral ausgelöst werden. In der Regel ist dafür die jeweilige Kantonspolizei zuständig. Das redundant abgesicherte Sirenenfernsteuerungssystem entwickelte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS 2009-2015 gemeinsam mit den Kantonen und anderen Partnern. Die als sehr ausfallsicher beurteilte Alarmierung basiert auf dem Polycom-Netz, dem geschützten nationalen Funksystem der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit. Seit 2018 werden Warnungen und Alarme auch als Push-Meldung über die Alertswiss-App und online über Social Media und auf der Alertswiss-Website publiziert. Kommt es aber richtig übel, so ist nach wie vor ein batteriebetriebener UKW-Radio in Haus oder Wohnung empfehlenswert – auch nach dem Zusammenbruch der Strom- und Telekommunikationsnetze können so noch die Informationen der Behörden mitverfolgt werden. Die entsprechenden Notsender durchdringen auch zwei Meter armierten Beton ohne Probleme…