Religionsfreiheit – ein fremder Gast in unseren Tälern
Die Bundesverfassung wurde erst 1874 mit der Gewährung der Religionsfreiheit für die jüdische Minderheit eine säkulare. Heute gibt es in der Bundesverfassung noch zwei Ausnahmeartikel gegen die muslimische Minderheit.
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich.