Die älteste Genossenschaft der Schweiz? Die drei Eidgenossen als Statuengruppe in der Kuppelhalle des Bundeshauses.
Die älteste Genossenschaft der Schweiz? Die drei Eidgenossen als Statuengruppe in der Kuppelhalle des Bundeshauses. Wikimedia

Das Genossen­schafts­prin­zip

Das Genossenschaftsprinzip war für den Aufbau der Schweizer Demokratie unerlässlich. Das UNO-Genossenschaftsjahr 2025 beweist, dass diese Art der Zusammenarbeit auch weltweit eine wichtige Rolle spielt.

René Roca

René Roca

René Roca ist promovierter Historiker, Gymnasiallehrer und leitet das Forschungsinstitut direkte Demokratie fidd.ch.

Das Genossenschaftsprinzip stellt für den schweizerischen Bundesstaat ein zentrales Fundament dar. Als wirtschaftliche Organisationsform der Selbsthilfe ist die Genossenschaft nicht nur eine blosse Rechtsform, sondern eine eigentliche Gesellschaftsform. Stets ist sie lokal verankert und eingebettet in das föderalistisch-subsidiäre politische System der Schweiz. Die Genossenschafter entscheiden demokratisch über alle anfallenden Fragen, jeder hat eine Stimme. Hierin liegt eine zentrale Wurzel der später entwickelten direkten Demokratie. Der Zweck einer Genossenschaft besteht immer in der für alle Glieder wie für den Verband optimalen Nutzung einer gemeinsamen Sache. Die Nutzungsformen können verschieden sein, der Zweck sollte immer dem naturrechtlich verankerten Gemeinwohl – dem Bonum Commune – dienen. Der Schweizer Historiker Adolf Gasser (1903–1985) hat die Bedeutung des genossenschaftlichen Prinzips besonders klar hervorgehoben. Für ihn war die europäische Geschichte stark vom Gegensatz zweier verschiedener Gesinnungen geprägt, und zwar von Herrschaft und Genossenschaft. In diesen Erscheinungen stehen sich, so betont Gasser, zwei Welten gegenüber, die ganz verschiedenen Entwicklungsgesetzen unterstehen: die Welt der von oben her und die Welt der von unten her aufgebauten Staatswesen oder mit anderen Worten die Welt der Gemeindeunfreiheit und die der Gemeindefreiheit.

Die Bedeutung des genossen­schaft­li­chen Prinzips

Das genossenschaftliche Prinzip gilt in der Schweiz nicht erst seit der Gründung des Bundesstaates von 1848, sondern war schon seit Jahrhunderten fester Bestandteil der eidgenössischen Gesinnung. Diese Gesinnung ist durch die drei «Selbst» bestimmt: die Selbsthilfe, die Selbstverantwortung und die Selbstbestimmung. Meistens gingen die Genossenschaften aus der mittelalterlichen Flurverfassung oder, anders ausgedrückt, aus der «mittelalterlichen Gemeinmark» hervor. Für das Verständnis des schweizerischen Staatswesens sind diese frühen Bezüge des Genossenschaftswesens wichtig. In der Schweiz waren für die allgemeine Verbreitung und Ausgestaltung der Genossenschaften die Allmenden zentral. Dies waren Flächen, die als Weide-, Wald- und Ödlandflächen allen offen stehen mussten. Die Gründung von Allmenden lief so ab, dass die Bewohner eines Siedlungsverbandes – eines oder mehrerer Dörfer, Weiler oder Hofgruppen – ein bestimmtes Gebiet zur kollektiven wirtschaftlichen Nutzung aussonderten. Dadurch entstand für eine bäuerliche Familie eine Dreiteilung: Neben der Ackerflur und dem Wohnbereich mit Hofstätten und Garten stellte die Allmende eine dritte Zone dar, die gemeinsam verwaltet wurde. Seit dem frühen Mittelalter versuchte der europäische Adel, die Allmendverfassung zu bestimmen oder mindestens zu beeinflussen. An vielen Orten, so auch auf dem Gebiet der heutigen Schweiz, konnte sich das Genossenschaftsprinzip aber halten. Durch die Verschiedenheit der lokalen Verhältnisse entstand mit der Zeit eine Vielfalt von genossenschaftlichen Formen.
Allmend bei Meiringen auf einem Aquarell von Georg Ludwig Vogel, 1817.
Allmend bei Meiringen auf einem Aquarell von Georg Ludwig Vogel, 1817. Schweizerisches Nationalmuseum
Für den geografischen Raum der heutigen Schweiz schufen die Allmenden im Mittelalter ein wichtiges Fundament gemeinschaftlichen Wirkens und sorgten mit ihren Regeln für Ordnung und Sicherheit. Neben den Allmenden, über die normalerweise alle Agrardörfer bis ins 18. Jahrhundert verfügten, entstanden besondere Genossenschaftsformen, die bestimmten weiteren kommunalen Zwecken dienten.

Die Bildung der Bürgergemeinden

Die Genossenschaften entwickelten auf diese Weise eine gemeinschaftsbildende Kraft, ohne die eine Willensnation Schweiz nicht hätte entstehen können. So übernahmen im Laufe des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit die Dorf- oder Talgenossenschaften nebst ihren traditionellen Bereichen noch weitere Aufgaben des Gemeinwerks. Solche waren die Bestellung von Weg und Steg oder etwa Wasserbau, Wasserversorgung, die Erstellung von kirchlichen Bauten oder auch die Fürsorgepflicht für die Armen. Damit entwickelten sich die Dorf- und Talgenossenschaften langsam zu Dorf- und Talgemeinden, dem Fundament des späteren Bundesstaates. Die Genossen wurden also zu Dorfbürgern und die bisherigen Dorfgenossenschaften entwickelten sich zu Dorfgemeinden. Dies führte bis 1798 zum Entstehungsprozess der heute noch in vielen Kantonen bestehenden Bürgergemeinden. Die Helvetik bewirkte die Teilung in Einwohner- und Bürgergemeinde. Dadurch intensivierte sich die Aufteilung der Allmende. Einzelne Allmenden gingen in Pacht- oder Privatbesitz über, andere beanspruchten Einwohnergemeinden oder es bildeten sich privatrechtliche Korporationen. Die Korporationen und Bürgergemeinden sind in der Schweiz bis heute ein wichtiges Traditionsgut und stellen menschliche Verbindungen zu Geschichte und Kultur einer Gemeinde her.
Die Wasserversorgung in der Schweiz ist bis heute ein mehrheitlich genossenschaftliches Thema. Bau einer Wasserleitung im Tessin, Anfang des 20. Jahrhunderts.
Die Wasserversorgung in der Schweiz ist bis heute ein mehrheitlich genossenschaftliches Thema. Bau einer Wasserleitung im Tessin, Anfang des 20. Jahrhunderts. Schweizerisches Nationalmuseum
Ohne die Tradition der Allmende und den beschriebenen «Genossenschaftsgeist» hätte in der Schweiz 1848 die Bundesstaatsgründung nicht stattgefunden. Dieser «Genossenschaftsgeist» wurzelt stets im kleinen Raum, eben in der kleinen übersichtlichen Raumeinheit der Gemeinde, die als Grundlage das Genossenschaftsprinzip besitzt. Nur in einer solchen Raumeinheit kann sich eine lebendige genossenschaftliche Selbstverwaltung entfalten. Diese historische Dimension der schweizerischen Gemeinden geht in aktuell stattfindenden Fusionsdiskussionen oft vergessen.

Die Genossen­schafts­be­we­gung des 19. Jahrhunderts

Aufbauend auf den beschriebenen schweizerischen Traditionen der Allmende und der Genossenschaften bildete sich im Laufe des 19. Jahrhunderts, vor allem mit der zunehmenden Industrialisierung, eine breite Genossenschaftsbewegung. Gewerkschaften, Arbeitervereine (Grütliverein) und linke Parteien waren oft deren Hauptträger. Diese Bewegung – in der Schweiz wie in Europa – drang in neue, auch industrielle Bereiche vor, nicht aber ohne die genossenschaftlichen Grundprinzipien zu bewahren. So entstanden neben den traditionellen landwirtschaftlichen Genossenschaften Produktions-, Konsum-, Wohnbau- sowie Kredit- und Spargenossenschaften.
Schaufenster des Lebensmittelvereins Zürich, einer Konsumgenossenschaft aus dem 20. Jahrhundert.
Schaufenster des Lebensmittelvereins Zürich, einer Konsumgenossenschaft aus dem 20. Jahrhundert.     Schweizerisches Nationalmuseum
Die Genossenschaft als Rechtsform wurde 1881 im schweizerischen Obligationenrecht festgeschrieben und erfreute sich zunehmender Beliebtheit. So stieg die Zahl der Genossenschaften in der Schweiz um die Jahrhundertwende massiv an (1883: 373; 1890: 1551; 1910: 7113). Der wichtigste Grund waren vor allem die wiederkehrenden Krisen der kapitalistischen Wirtschaft. Mit der grossen Krise der 1930er-Jahre stiegen die Genossenschaftsgründungen nochmals kräftig an, bis sie 1957 mit über 12’000 einen Höhepunkt erreichten. Knapp die Hälfte der Genossenschaften war landwirtschaftlicher Natur, neu dazu kamen Dienstleistungsbereiche, wie zum Beispiel die Elektrizitätswirtschaft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden besonders häufig Bau- und Wohngenossenschaften gegründet und gefördert. Die US-amerikanische Politologin Elinor Ostrom (1933–2012) untersuchte in den 1980er-Jahren in einer weltweit angelegten grundlegenden Studie die «Verfassung der Allmende». Sie erhielt dafür 2009 als erste Frau den Wirtschaftsnobelpreis. Ausgehend von historischen Beispielen aus verschiedenen Kontinenten zeigt sie die Bedeutung des Genossenschaftsprinzips für die Gegenwart auf. Anhand der Allmenden führt sie vor Augen, wie sich Menschen bei knappen, natürlichen Ressourcen organisieren, um gemeinschaftlich komplexe Probleme zu lösen. Ostrom kommt mit ihren umfassenden Studien zum Schluss, dass für eine gute Bewirtschaftung von lokalen Allmendressourcen in vielen Fällen eine Kooperation der unmittelbar Betroffenen besser ist als eine staatliche Kontrolle oder eine Privatisierung. Damit würdigt sie eindrücklich das genossenschaftliche Prinzip.

Zukunft der Genossenschaft

In der Schweiz geniesst das genossenschaftliche Prinzip nach wie vor grosses Vertrauen, allerdings sinkt die Anzahl Genossenschaften in den letzten Jahren. Zudem gerät der ursprüngliche Genossenschaftsgedanke im Rahmen von Grossgenossenschaften immer mehr unter Druck. Wichtig ist, den Ansatz der Genossenschaft wieder breiter zu diskutieren und an den Schulen und Hochschulen zu lehren. Ostrom fand Beispiele der Allmende als Genossenschaftsform überall auf der Welt, in vielen Kulturen und Ländern. Die Genossenschaft erweist sich so als sinnvolles, naturrechtlich begründetes Wirtschaftsmodell, das die Beteiligten demokratisch mit einbezieht und so auch ein Modell für die Entwicklung einer selbstbestimmten politischen Kultur darstellt. Die drei «Selbst» sorgen im Verbund mit dem Milizsystem für das Einüben einer speziellen demokratischen Kultur. Damit wurde die Genossenschaftsidee historisch betrachtet in vielen Belangen zentraler Bezugspunkt und Fundament für die Entstehung und Entwicklung der direkten Demokratie und der Ausgestaltung des schweizerischen Bundesstaates. Mit der Bezeichnung der «Eidgenossenschaft» besitzt die Schweiz als einziges Land diesen wichtigen historischen Verweis in ihrem Namen.
Blick in einen Schweizer Pass der 1920er-Jahre.
Blick in einen Schweizer Pass der 1920er-Jahre. Schweizerisches Nationalmuseum
Genossenschaften können im umfassenden Sinn «Schulen für die Demokratie» sein. Dies alles sind Gründe, die dazu führten, dass die Genossenschaftsidee seit 2016 Teil des immateriellen Unesco-Weltkulturerbes ist und nun das Jahr 2025 zum UNO-Jahr der Genossenschaften ausgerufen wurde. Diese Würdigung unterstützt die Forschungsresultate von Elinor Ostrom.

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