
Die erstaunliche Karriere eines Gifts
Arsenik ist als Mordgift um 1860 allgemein bekannt. Dennoch sind sich die Basler Behörden der Gefahren, die von einer arsenikbasierten Farbenproduktion ausgehen können, zunächst nicht bewusst. Nur der Kantonschemiker erkennt, dass die industrielle Verwendung des «Königs der Gifte» für Mensch und Umwelt unbeabsichtigte Folgen haben könnte.
Der Aufstieg der Basler Farbenindustrie
Zeitpunkt und Ort sind ideal für die Etablierung von Clavels Farbenproduktion. Weltweit gibt es zu dieser Zeit nur wenige Konkurrenten, in Basel nur einen, nämlich Johann Jakob Müller-Pack. Da die Farben innert kurzer Zeit verbraucht werden müssen, ist die Nähe der elsässischen Textilindustrie und der Basler Seidenbandindustrie zu den Farbenfabriken von Vorteil. Die Produkte und Rohstoffe können mit der Eisenbahn, die Basel mit dem französischen Eisenbahnnetz verbindet, und über den Rhein transportiert werden. Es gibt nur ein Problem: Beide Farbenfabriken liegen mitten in der Stadt Basel.
Goppelsroeder weiss, dass aus den Elementen Arsen und Wasserstoff spontan das unerwünschte nebensächliche Gewerbegift Arsenwasserstoff entstehen kann, das sehr giftig ist. Beunruhigt sieht er zudem, wie die Arbeiter die kupfernen Retorten nach der Farbenproduktion mit Wasser auskochen und die Abfälle in den benachbarten Teich entleeren. Er glaubt nicht, dass die arsenhaltigen Abfälle wie gewünscht zu Boden sinken, sondern denkt, dass diese die Gräser imprägnieren und die grasenden Kühe vergiften könnten. Allenfalls sei sogar das Trinkwasser der Basler Bevölkerung in Gefahr.
Wie recht Goppelsroeder mit seinen Befürchtungen hat, zeigt sich wenig später, als er eilig zum Haus eines Liegenschaftsbesitzers gerufen wird: Da der Liegenschaftsbesitzer und sein ganzes Haus, seine Frau, drei Töchter, ein Sohn, eine Magd und ein Gärtner seit dem Trinken eines Tees nur noch erbrechen, Fieber haben und schlaflos sind, soll Goppelsroeder den zur Liegenschaft gehörenden Trinkwasserbrunnen chemisch untersuchen. Goppelsroeders Untersuchungen ergeben, dass der Arsengehalt des Wassers bedeutend ist, und dass das Arsenik aus der angrenzenden Farbenfabrik von Johann Jakob Müller-Pack stammen muss.
Gefahr im Alltag
Die Gefahrenanalyse der Basler Behörden ist detailliert, ignoriert aber, welchen Einfluss die Fabrikabgänge auf Flora und Fauna haben könnten. Die Basler Behörden ordnen an, dass die Farbenfabriken ihre arsenhaltigen Abgänge eindampfen müssen. Arsenarme Abwasser sollen in den Rhein geleitet werden, die festen Rückstände «sofort ausser Landes» geschafft werden, damit sie nicht wieder ins Grundwasser und folglich ins Trinkwasser gelangen können. Die Wegschaffung der Rückstände ist bereits zu dieser Zeit eine Herausforderung: Frankreich und die Niederlande, die sich der Gefahren von Arsenik bewusst geworden sind, verbieten die bisher praktizierte Entsorgung von Fässern mit arsenhaltigen Rückständen im Meer.
Hier schliesst sich der Kreis zu Benedicta Gschwind. Der Chemiker, es handelt sich erneut um den Basler Kantonschemiker Friedrich Goppelsroeder, untersucht nach dem Tod von Benedicta Gschwind das rote Papier mit den üblichen Messmethoden. Er kommt zum Schluss, dass das Papier keine giftigen Farben, weder Arsenik noch sonstige Metallgifte, beinhalte. Das Papier sei mit «Cochenillefarbe» bedruckt, einer Farbe, die von Schildläusen stammt: «Die Farbe kann also nicht Schuld an dem Tode des Kindes sein.» Mit den Untersuchungsergebnissen des Chemikers konfrontiert, führt der Arzt eine Obduktion der Verstorbenen durch. Diese ergibt, dass Benedicta Gschwind vermutlich an einer Peritonitis, also an einer Bauchfellentzündung, die mit «eitrigen Ausschwitzungen» einherging, gestorben ist.
Verlagerung der Probleme
Aus wirtschaftlicher Sicht können die Basler Behörden dies zu diesem Zeitpunkt tun, da es bereits alternative, arsenfreie Prozeduren zur Farbenherstellung gibt. Das etwas teurere Nitrobenzolverfahren soll die Arsensäure ersetzen. Theoretisch ist Basel ab 1873 beinahe arsenfrei, in der Praxis wird das Verbot aber beständig unterlaufen.
Der Grund dafür liegt jenseits der Kantonsgrenze. Die Fabrik von Ernst Karl Petersen in Schweizerhalle (BL) produziert nach wie vor arsenhaltige Farben. Da die Fabrik ihre arsenhaltigen Fabrikabgänge in den Rhein einleitet und dieser dann durch Basel fliesst, sind die sensibilisierten Basler Behörden alarmiert: Was, wenn die Fabrik Petersen nicht wie versprochen jeweils kleine Mengen arsenhaltiger Abgänge einleitet, sondern einmal innerhalb einer Stunde Arsenmengen, die sich über mehrere Tage angesammelt haben?
Im Unterschied zum Basler Schreiben zeigt der «Zorn» des Basler Fischhändlers Wirkung. Der Bundesrat ordnet einen Experten – den Basler Apotheker Casimir Nienhaus-Meinau – zur Untersuchung nach Basel ab. Dieser legt bei der Fabrik Petersen und auch bei allen anderen Fabriken in der Region Basel Fischtröge aus. Da die sinnliche Wahrnehmung im Gewässerschutz nichts bringt und Messgeräte im 19. Jahrhundert noch nicht existieren, gibt es zu dieser Zeit nur eine zuverlässige Methode, um die Schädlichkeit von Abwässern zu prüfen: Man hält einen Fisch in den zu untersuchenden Fluss – und zählt die Minuten oder Stunden, bis er tot ist. Die meisten seiner ausgelegten Fische kann Nienhaus nur tot bergen.
Nach Nienhaus’ Ansicht sollte die arsenbasierte Fuchsinproduktion dennoch verboten werden – aus ästhetischen Gründen: Wie er selbst gesehen habe, würden sich die arsenhaltigen Rückstände, in die Mitte des Stroms geworfen, nur schwer verteilen, der Rhein fliesse danach eine halbe Stunde lang gefärbt durch Basel.
Im Staatsarchiv des Kantons Basel-Landschaft und im Bundesarchiv finden sich keine Hinweise, dass über ein Verbot der arsenbasierten Fuchsinproduktion diskutiert worden wäre. Es scheint, als habe die Fabrik Petersen bis zum Tod des Firmengründers im Jahre 1908 an dieser Produktionsweise festgehalten. Dass noch so lange an der arsenbasierten Farbenproduktion festgehalten wurde, kommt den Kanton Basel-Landschaft heute teuer zu stehen: Aktuell wird das arsenhaltige Material im Areal Rheinlehne in Pratteln ausgehoben. Es geht auf die Fabrik Petersen zurück. Die Kosten der Sanierung, welche die Öffentlichkeit tragen muss, weil der Verursacher nicht mehr existiert, werden auf 180 Millionen Franken geschätzt.


