Durch die künstliche Farbenproduktion gelangte Arsenik in die Gewässer. Illustration von Marco Heer.
Durch die künstliche Farbenproduktion gelangte Arsenik in die Gewässer. Illustration von Marco Heer.

Die erstaun­li­che Karriere eines Gifts

Arsenik ist als Mordgift um 1860 allgemein bekannt. Dennoch sind sich die Basler Behörden der Gefahren, die von einer arsenikbasierten Farbenproduktion ausgehen können, zunächst nicht bewusst. Nur der Kantonschemiker erkennt, dass die industrielle Verwendung des «Königs der Gifte» für Mensch und Umwelt unbeabsichtigte Folgen haben könnte.

Claudia Aufdermauer

Claudia Aufdermauer

Claudia Aufdermauer ist freischaffende Historikerin.

Im März 1873 stirbt die 23-jährige Benedicta Gschwind, Tochter des Gerichtspräsidenten, aus Arlesheim im Kanton Basel-Landschaft überraschend: An einem Morgen hatte sie Blumen aus rotem Papier gebastelt, am Mittag über Bauchschmerzen geklagt und wenige Tage später ist sie tot. Der dazu gerufene Arzt ist ratlos und verdächtigt das rote Papier, das auf der Oberfläche einen Schimmer habe und bei Berührung stäube. Ein Chemiker untersucht es und gibt Entwarnung. Es ist nicht die vermutete Todesursache. Aber wieso die Aufregung? Warum sollte ein Stück Papier einen Menschen töten können?

Der Aufstieg der Basler Farbenindustrie

Gehen wir 14 Jahre zurück. 1859 erweitert der aus Frankreich stammende und seit über 20 Jahren in Basel ansässige Alexander Clavel seine Färberei. Er will damit von einem wirtschaftlichen Trend profitieren, der zurzeit die Textilindustrie revolutioniert: Seit kurzem können Farben künstlich hergestellt werden. Dazu benötigt man Anilin, ein Abfallprodukt des Steinkohleteers, und verschiedene Chemikalien. Je nach Fabrik und Chemiker variieren die Rezepte. Auch Clavel macht mehrere Versuche, bis es ihm gelingt, violette, rote und blaue Farbtöne herzustellen.

Zeitpunkt und Ort sind ideal für die Etablierung von Clavels Farbenproduktion. Weltweit gibt es zu dieser Zeit nur wenige Konkurrenten, in Basel nur einen, nämlich Johann Jakob Müller-Pack. Da die Farben innert kurzer Zeit verbraucht werden müssen, ist die Nähe der elsässischen Textilindustrie und der Basler Seidenbandindustrie zu den Farbenfabriken von Vorteil. Die Produkte und Rohstoffe können mit der Eisenbahn, die Basel mit dem französischen Eisenbahnnetz verbindet, und über den Rhein transportiert werden. Es gibt nur ein Problem: Beide Farbenfabriken liegen mitten in der Stadt Basel.
Chemiker der Fabrik J. R. Geigy in Basel, die unter anderem synthetische Farbstoffe produzierte. Fotografie um 1909.
Chemiker der Fabrik J. R. Geigy in Basel, die unter anderem synthetische Farbstoffe produzierte. Fotografie um 1909. Firmenarchiv der Novartis AG, N Publ MI 000.344000.344#018
Es dauert nicht lange, bis sich Nachbarn darüber beklagen, dass aus den Farbenfabriken ständig schwarzer Russ aufsteige, der die Häuser beschädige. Auch könne keine Wäsche mehr aufgehängt werden, ohne gelblich zu werden. Kantonschemiker Friedrich Goppelsroeder besucht aufgrund der Beschwerden die Fabrik von Clavel. Beunruhigt beobachtet er, wie die Arbeiter – nur mit essiggetränkten Schwämmen vor Mund und Nase notdürftig geschützt – in engen Küchen mit rauen Mengen Arsensäuren hantieren. Er ist besorgt, weil die Arsensäuren auf Arsenik basieren. Arsenik entsteht beim Rösten arsenhaltiger Erze und ist seit dem Mittelalter als Mordgift bekannt. Da Arsenik geruch- und geschmacklos ist und wie Kochsalz aussieht, wurde die Einnahme des Giftes von den Opfern nicht bemerkt.

Goppelsroeder weiss, dass aus den Elementen Arsen und Wasserstoff spontan das unerwünschte nebensächliche Gewerbegift Arsenwasserstoff entstehen kann, das sehr giftig ist. Beunruhigt sieht er zudem, wie die Arbeiter die kupfernen Retorten nach der Farbenproduktion mit Wasser auskochen und die Abfälle in den benachbarten Teich entleeren. Er glaubt nicht, dass die arsenhaltigen Abfälle wie gewünscht zu Boden sinken, sondern denkt, dass diese die Gräser imprägnieren und die grasenden Kühe vergiften könnten. Allenfalls sei sogar das Trinkwasser der Basler Bevölkerung in Gefahr.

Wie recht Goppelsroeder mit seinen Befürchtungen hat, zeigt sich wenig später, als er eilig zum Haus eines Liegenschaftsbesitzers gerufen wird: Da der Liegenschaftsbesitzer und sein ganzes Haus, seine Frau, drei Töchter, ein Sohn, eine Magd und ein Gärtner seit dem Trinken eines Tees nur noch erbrechen, Fieber haben und schlaflos sind, soll Goppelsroeder den zur Liegenschaft gehörenden Trinkwasserbrunnen chemisch untersuchen. Goppelsroeders Untersuchungen ergeben, dass der Arsengehalt des Wassers bedeutend ist, und dass das Arsenik aus der angrenzenden Farbenfabrik von Johann Jakob Müller-Pack stammen muss.
Die Rosental-Fabrik in Basel. Nach dem Konkurs von Johann Jakob Müller-Pack wurde die Fabrik von Johann Rudolf Geigy übernommen. Fotografie um 1921.
Die Rosental-Fabrik in Basel. Nach dem Konkurs von Johann Jakob Müller-Pack wurde die Fabrik von Johann Rudolf Geigy übernommen. Fotografie um 1921. Firmenarchiv der Novartis AG, Geigy BB 6

Gefahr im Alltag

Dieser Fund bedeutet den finanziellen Ruin von Johann Jakob Müller-Pack und ist ein Schock für die Basler Bevölkerung und für die Basler Behörden. Die Müller-Pack’sche Farbenfabrik hat mit ihren arsenhaltigen Fabrikabfällen den angrenzenden Teich, Enten, Fische, den darunterliegenden Boden, das Grundwasser, das städtische Pumpwerk und insgesamt fünf Sodbrunnen vergiftet. Im Gerichtsprozess ist die Bestrafung des Schuldigen für die Basler Behörden wichtig. Noch wichtiger ist aber die Frage, wie ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können.

Die Gefahrenanalyse der Basler Behörden ist detailliert, ignoriert aber, welchen Einfluss die Fabrikabgänge auf Flora und Fauna haben könnten. Die Basler Behörden ordnen an, dass die Farbenfabriken ihre arsenhaltigen Abgänge eindampfen müssen. Arsenarme Abwasser sollen in den Rhein geleitet werden, die festen Rückstände «sofort ausser Landes» geschafft werden, damit sie nicht wieder ins Grundwasser und folglich ins Trinkwasser gelangen können. Die Wegschaffung der Rückstände ist bereits zu dieser Zeit eine Herausforderung: Frankreich und die Niederlande, die sich der Gefahren von Arsenik bewusst geworden sind, verbieten die bisher praktizierte Entsorgung von Fässern mit arsenhaltigen Rückständen im Meer.
«Gewidmet den Händlern von grünen Kränzen und Kleidern»: Das britische Satiremagazin Punch illustriert die Problematik mit den synthetischen Farbstoffen als Totentanz, 1862.
«Gewidmet den Händlern von grünen Kränzen und Kleidern»: Das britische Satiremagazin Punch illustriert die Problematik mit den synthetischen Farbstoffen als Totentanz, 1862. Universitätsbibliothek Heidelberg
In der Öffentlichkeit kommt es in diesen Jahren zu einem Meinungsumschwung in Bezug auf Arsenik. Nachdem noch um 1850 die Schweizer Zeitungen über österreichische Bauern berichtet hatten, welche die «merkwürdige» Angewohnheit hätten, kleinste Mengen Arsenik zu sich zu nehmen, um sich «ein gesundes, frisches Aussehen und einen gewissen Grad von Wohlbeleibtheit zu verschaffen», mehren sich in den 1860er-Jahren kritische Zeitungsberichte. Professoren und Chemiker warnen in der Presse vor den Gefahren, die von mit arsenhaltigen Farben bedruckten Produkten ausgehen könnten. Bei Bewegung könnten arsenhaltige Partikel als Staub mit der Atemluft in den Körper gelangen und Vergiftungen auslösen. Besondere Vorsicht sei beim Verzehr von gefärbten Marzipanfiguren, Rotwein, Sirup und Fruchtsäften sowie bei Süssigkeiten, die mit farbigen Papieren eingewickelt seien, geboten. 1874 erkranken Bündner Kinder nach dem Besuch eines Jahrmarkts. Ein Kind stirbt. Die Untersuchungen ergeben, dass das verstorbene Kind Arsen im Magen hatte, weil es wie die anderen Kinder «Teigfiguren mit rother Farbe, mit Fuchsin überzogen» gegessen hatte.

Hier schliesst sich der Kreis zu Benedicta Gschwind. Der Chemiker, es handelt sich erneut um den Basler Kantonschemiker Friedrich Goppelsroeder, untersucht nach dem Tod von Benedicta Gschwind das rote Papier mit den üblichen Messmethoden. Er kommt zum Schluss, dass das Papier keine giftigen Farben, weder Arsenik noch sonstige Metallgifte, beinhalte. Das Papier sei mit «Cochenillefarbe» bedruckt, einer Farbe, die von Schildläusen stammt: «Die Farbe kann also nicht Schuld an dem Tode des Kindes sein.» Mit den Untersuchungsergebnissen des Chemikers konfrontiert, führt der Arzt eine Obduktion der Verstorbenen durch. Diese ergibt, dass Benedicta Gschwind vermutlich an einer Peritonitis, also an einer Bauchfellentzündung, die mit «eitrigen Ausschwitzungen» einherging, gestorben ist.
Illustration in der deutschen Ausgabe von Thomas Pridgin Teales Aufklärungswerk, das vor den Gefahren giftiger Stoffe im Alltag warnte.
Illustration in der deutschen Ausgabe von Thomas Pridgin Teales Aufklärungswerk, das vor den Gefahren giftiger Stoffe im Alltag warnte. Aus: Thomas Pridgin Teale: «Lebensgefahr im eigenen Hause. Ein illustrierter Führer zur Erkennung gesundheitlicher Mängel im Wohnhause»

Verlage­rung der Probleme

Wie sich bald herausstellt, führen die von den Basler Behörden angeordneten Massnahmen nicht zu einer Lösung des Problems, sondern zu einer Verlagerung des Entsorgungsproblems vom Boden zur Luft und zum Wasser. Die Fischer klagen wenig später über tote Fische, die «von innen heraus bis unter die Schuppen ganz roth gewesen» seien: Das Gift habe «den Thieren das ganze rothe Gedärme beim After hinaus gedrükt». Die Nachbarn beschweren sich über den Gestank der arsenhaltigen Dämpfe, die aus den Fabriken entweichen und ihnen Husten, Kopfweh und Übelkeit bereiten würden. Skeptisch geworden, erfahren die Basler Behörden, dass die Basler Farbenproduzenten ihre Fabrikabgänge nicht eindampfen und die festen Rückstände auch nicht, wie behauptet, ins Ausland verkaufen. Verärgert über das erneut aufgezeigte Gefahrenpotential, die Lügen der Farbstofffabrikanten und zwei Todesfälle unter Arbeitern einer Basler Farbenfabrik beschliessen die Basler Behörden, «sämtlichen Anilinfabriken auf hiesigem Gebiet» ab 1873 die arsenikbasierte Fuchsinproduktion zu verbieten.

Aus wirtschaftlicher Sicht können die Basler Behörden dies zu diesem Zeitpunkt tun, da es bereits alternative, arsenfreie Prozeduren zur Farbenherstellung gibt. Das etwas teurere Nitrobenzolverfahren soll die Arsensäure ersetzen. Theoretisch ist Basel ab 1873 beinahe arsenfrei, in der Praxis wird das Verbot aber beständig unterlaufen.

Der Grund dafür liegt jenseits der Kantonsgrenze. Die Fabrik von Ernst Karl Petersen in Schweizerhalle (BL) produziert nach wie vor arsenhaltige Farben. Da die Fabrik ihre arsenhaltigen Fabrikabgänge in den Rhein einleitet und dieser dann durch Basel fliesst, sind die sensibilisierten Basler Behörden alarmiert: Was, wenn die Fabrik Petersen nicht wie versprochen jeweils kleine Mengen arsenhaltiger Abgänge einleitet, sondern einmal innerhalb einer Stunde Arsenmengen, die sich über mehrere Tage angesammelt haben?
Der Rhein in Basel, von der Münsterplattform aus gesehen. Fotografie um 1862.
Der Rhein in Basel, von der Münsterplattform aus gesehen. Fotografie um 1862. ETH Bibliothek Zürich
Zur gleichen Zeit, als sich die Basler Behörden wegen der Fabrik Petersen an den Bundesrat wenden, macht sich auch ein Basler Fischhändler Sorgen. Die Fabriken würden die Fische vertreiben und töten, schreibt er an den Bundesrat. Sei es nicht ungerecht, dass diese «Herren» ihre Gifte einfach in den Fluss leiten dürfen, während sich die Fischer an gewisse Regeln des Fischereigesetzes halten müssten? Wenn das so weitergehe, gebe es schon bald keine Fische mehr, die gemäss Gesetz geschützt werden müssten.

Im Unterschied zum Basler Schreiben zeigt der «Zorn» des Basler Fischhändlers Wirkung. Der Bundesrat ordnet einen Experten – den Basler Apotheker Casimir Nienhaus-Meinau – zur Untersuchung nach Basel ab. Dieser legt bei der Fabrik Petersen und auch bei allen anderen Fabriken in der Region Basel Fischtröge aus. Da die sinnliche Wahrnehmung im Gewässerschutz nichts bringt und Messgeräte im 19. Jahrhundert noch nicht existieren, gibt es zu dieser Zeit nur eine zuverlässige Methode, um die Schädlichkeit von Abwässern zu prüfen: Man hält einen Fisch in den zu untersuchenden Fluss – und zählt die Minuten oder Stunden, bis er tot ist. Die meisten seiner ausgelegten Fische kann Nienhaus nur tot bergen.
Zwei Kinder mit einem Lachs bei Augst, undatierte Fotografie. Bis in die 1920er-Jahre wurden in Basel zahlreiche Lachse gefangen.
Zwei Kinder mit einem Lachs bei Augst, undatierte Fotografie. Bis in die 1920er-Jahre wurden in Basel zahlreiche Lachse gefangen. StABL PA 6281 02.01-055
Dennoch kommt Nienhaus, der als Pionier des Schweizer Gewässerschutzes in die Geschichte eingehen wird, in Bezug auf die arsenhaltigen Fabrikabgänge der Fabrik Petersen zum Schluss, dass diese nicht so schlimm seien. Da die Abgänge ins Tiefwasser des Rheins geleitet und dort auseinandergerissen würden, gelange ein frei lebender Fisch nach einem Atemzug von einer gefärbten Schicht in reines Wasser, was sein Überleben sichere.

Nach Nienhaus’ Ansicht sollte die arsenbasierte Fuchsinproduktion dennoch verboten werden – aus ästhetischen Gründen: Wie er selbst gesehen habe, würden sich die arsenhaltigen Rückstände, in die Mitte des Stroms geworfen, nur schwer verteilen, der Rhein fliesse danach eine halbe Stunde lang gefärbt durch Basel.

Im Staatsarchiv des Kantons Basel-Landschaft und im Bundesarchiv finden sich keine Hinweise, dass über ein Verbot der arsenbasierten Fuchsinproduktion diskutiert worden wäre. Es scheint, als habe die Fabrik Petersen bis zum Tod des Firmengründers im Jahre 1908 an dieser Produktionsweise festgehalten. Dass noch so lange an der arsenbasierten Farbenproduktion festgehalten wurde, kommt den Kanton Basel-Landschaft heute teuer zu stehen: Aktuell wird das arsenhaltige Material im Areal Rheinlehne in Pratteln ausgehoben. Es geht auf die Fabrik Petersen zurück. Die Kosten der Sanierung, welche die Öffentlichkeit tragen muss, weil der Verursacher nicht mehr existiert, werden auf 180 Millionen Franken geschätzt.

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