Der dreiköpfige helvetische Drache ist besiegt: Hahn mit Narrenkappe und Schelle, Hund mit Jakobinermütze und Esel (hinten). Aquarellierte Federzeichnung von Balthasar Anton Dunker, 1798. komplettes Bild anzeigen
Bild: Schweizerisches Nationalmuseum (Ausschnitt)

Demokra­tie? Episode? Bruch? Erster Anlauf?

Die Helvetik hat miserable Karten: a) von aussen aufoktroyiert, b) zeitlich eine Episode, c) quer zum Bisherigen, d) auch repariert von aussen. Dennoch gehört sie zum Wichtigsten, das der Schweiz je widerfahren ist.

Kurt Messmer

Kurt Messmer

Kurt Messmer ist Historiker mit Schwerpunkt Geschichte im öffentlichen Raum.

«Seid frei! Die Natur befiehlt es euch», verkündete General Schauenburg 1798 beim Einmarsch. Die Egalité hielt Einzug. Bald gab es keine «Untertanen» und keine «Hochwohlgeborenen» mehr, sondern nur noch «Bürger». Die Gleichheit war erreicht – jedenfalls vor dem Gesetz. Aber bedeutete Freiheit auch Demokratie?

«Alles für das Volk, wenig durch das Volk»

Der Grad der Demokratie misst sich an der Frage, wer über wie viel Macht verfügt. Für die Helvetik lässt sie sich klar beantworten: Die politische Macht lag bei der Zentralgewalt, beim fünfköpfigen Direktorium nach französischem Vorbild. Das Parlament hatte bloss eine schwache Stellung. Die Zahl der Aktivbürger vermehrte sich zwar enorm, die Teilhabe an der politischen Macht blieb aber sehr beschränkt. An «Urversammlungen» konnten die Bürger Wahlmänner bestimmen, die ihrerseits Volksvertreter für die zwei Kammern wählten, 152 Grossräte und 76 Senatoren. Selbst diese Repräsentanten hatten wenig Einfluss.

Das Direktorium hatte die Macht, nicht das Volk. Den Bürgern traute man das Regieren schlicht nicht zu. Die Bildung und Erfahrung fehle ihnen, bemängelten führende «Republikaner» und sprachen selbst vielen Abgeordneten die nötigen Fähigkeiten ab. Der Grundzug war elitär und autoritär. Die politische Mündigkeit des Volkes wurde mehr als skeptisch beurteilt. In Preussen und Österreich standen die Reformen des aufgeklärten Absolutismus im 18. Jahrhundert im Zeichen des Leitspruchs «Alles für das Volk, nichts durch das Volk». Weit entfernt von diesen Reformen war die «Helvetische Revolution» punkto Mitbestimmung und Mitverantwortung des Volkes nicht.

«Durch die französische Armee kommt die Freiheit in die Schweiz.» Mit Helm bewehrt und auf der Stange eine Jakobinermütze, nimmt die Freiheit (oder Kriegsgöttin?) aus der Hand von Tells Sohn den durchschossenen Apfel entgegen, derweil hinten ein französisches Heer offenbar die Freiheit bringt. Propaganda bedient sich mitunter verquerer Mittel. Radierung von 1798/99.
Bild: Schweizerisches Nationalmuseum

Die Helvetik als Umbruch

Es wäre absurd, die Helvetik nicht als Bruch zu sehen. Das hiesse nämlich, zahlreiche Errungenschaften jener Jahre zu verkennen, allen voran – man kann es kaum oft genug sagen – die Abschaffung der Untertanenverhältnisse und die Rechtsgleichheit. Auch was das Staatsverständnis und die staatlichen Institutionen betrifft, war 1798 ein Bruch. Die Alte Eidgenossenschaft kannte praktisch keine Steuern, und das wiederum erlaubte weder ein stehendes Heer zur polizeilichen Disziplinierung der Bevölkerung noch eine Verwaltung, die eine Entwicklung des «Staates», zum Beispiel die Volksbildung, hätte vorantreiben können. Auch darin erwies sich die Helvetik als Zäsur: Eine Verwaltung wurde geschaffen, die es ermöglichte, einen Staat zu formen und künftig zu lenken.

Beharrende Kräfte

Umgang mit Geschichte verlangt nach Periodisierung: bis hierher so – von da weg so. Die Notwendigkeit von Strukturen. Einen Fluss kann man nicht erkennen, Streckenabschnitte schon. Aber Geschichte ist nicht ein Aneinanderreihen scharf abgegrenzter Epochen. Zeiten des Umbruchs machen stets beharrende Kräfte sichtbar, mobilisieren diese oft erst. Was sich in der Helvetik fortsetzte, verdient besondere Aufmerksamkeit.

Die politische Mechanik der Helvetik mit ihrer ausgeprägten Hierarchie – von oben nach unten und nicht umgekehrt – lehnte sich letztlich an den alten Obrigkeitsstaat an, auch wenn mit einer Kaskade von Beamten organisatorisch ein neues Element dazukam. Die neuen Distriktstatthalter waren so etwas wie die alten Landvögte. Oft verkörperte sich Kontinuität in ein und derselben Person.

Luzern, Mühlenplatz 1, seinerzeit das Haus von Vinzenz Rüttimann (1769–1844), Idealtypus für politische Kontinuität vor und nach 1800.
Bild: Kurt Messmer

Neues System, altes Personal

Woher sollten auf einen Schlag so viele neue Amtsträger und Fachleute kommen? Weil unter den Anhängern der Helvetik nicht genügend Personal zu finden war, mussten – der Not gehorchend – auch Fachleute beigezogen werden, die sich ausdrücklich als Gegner der Helvetischen Revolution bezeichneten. Dieser Sachverhalt ist im Grunde unspektakulär, zu allen Zeiten eine eher typische Begleiterscheinung radikaler Umbrüche.

Als Paradebeispiel für das personelle politische Kontinuum kann der Luzerner Vinzenz Rüttimann (1769–1844) gelten. Seine Familie hatte 1774 als letzte den Aufstieg in den Kleinen Rat Luzerns geschafft, in den inneren Kreis der Macht. Noch im alten System gross geworden, gehörte er dem Reformflügel an. 1793 wurde er nicht nur Kleinrat, sondern Mitglied der reformerischen Helvetischen Gesellschaft, war Gesandtschaftssekretär der acht Orte beim französischen Agenten in Basel und zugleich Landvogt. 1798 und danach amtete er als Volksrepräsentant und Deputierter an den Friedensverhandlungen mit Frankreich, als helvetischer Regierungsstatthalter des Kantons Luzern, als helvetischer Grosser Rat und helvetischer Senator. 1802 gehörte er der Consulta an, die nach Paris delegiert wurde. Sowohl in der Mediation von 1803 bis 1815 (Landammann 1808) als auch in der Restauration von 1815 bis 1830 war er erneut Luzerner Kleinrat, dazu alternierend Schultheiss, 1820 und 1826 Präsident der Tagsatzung. Erst in der liberalen Regeneration erfolgte 1830 ein gewisser Knick der politischen Laufbahn. Vom Patrizier und Reformer über den Unitarier zu einem führenden Konservativen: eine politische Biografie, welche nicht die Brüche betont, sondern die Übergänge und die Zeit zwischen 1750 und 1850 als «Sattelzeit» begreifen lässt.

Vinzenz Rüttimann auf einer Radierung von Johann Heinrich Lips. Nach einer Zeichnung von Elisabeth Pfenninger, 1808.
Bild: Zentralbibliothek Zürich

Himmlische Ziele, irdische Fesseln

«Sie ahnen gewiss schon, Bürger Gesetzgeber, dass wir von dem öffentlichen Unterricht und der Volksbildung sprechen wollen – Rettung, Verbesserung und Erweiterung unserer Erziehungsanstalten; Erhaltung und Vervollkommnung der Veredlungsmittel unserer Nation sind heilige Pflichten.» So ist es nachzulesen in einer «Botschaft des Helvetischen Directoriums an die Räthe betreffend einen Plan zur Neugestaltung des Erziehungswesens» vom 18. November 1798. Lehrerseminarien, eine schweizerische Universität, eine Landesbibliothek waren geplant – 1798!

Erreicht wurde wenig. Die Schulpflicht wurde eingeführt, wenigstens auf dem Papier. Bedürftigen wollte man das Schulgeld erlassen, Wohlhabende dagegen sollten einen Mehrbeitrag bezahlen. Sozialtarif à la Helvetik. Vorgesehen war, dass in der Schule alle drei Monate ein Arzt vorbeikam, der die Schüler untersuchen und auch auf gesunde Ernährung hinweisen sollte. Als Hauptfächer wurden Religionsunterricht, Verfassungskunde und Turnunterricht bestimmt. Vieles davon blieb in Ansätzen stecken, wenn es überhaupt je verwirklicht wurde. Es fehlte an Geld, vielerorts auch an Einsicht. Aber: Hatte dieser idealistische Überschwang nicht etwas Grossartiges? Volksbildung als heilige Pflicht zur Veredelung der Nation?!

Etwas Patina angesetzt, aber noch immer glänzend

Gottfried Keller urteilte 1863, die «fünfhundertjährige schweizerische Eidgenossenschaft» sei im Frühjahr 1798 untergegangen «durch die schuldvolle Ratlosigkeit der alten Regenten, durch ihre leichtfertig verspäteten Zugeständnisse, durch die Unwissenheit und Unverständigkeit der Revolutionäre und ihren sittlichen Mangel an nationalem Selbständigkeitsgefühl, endlich durch den gewissenlosen Einbruch eines sogenannten französischen Befreiungsheeres, der nur durch alles das möglich wurde». Beim «sittlichen Mangel an nationalem Selbständigkeitsgefühl» stutzt man einen Moment. Aber sonst: Wer’s besser sagen wollte, müsste früh aufstehen.

1798 – Der erste Anlauf

In mehreren Wochenserien präsentiert der Historiker Kurt Messmer den Weg der Schweiz vom Feudalismus in die Demokratie.

Das historische Thema dieser Woche: Der Umbruch von 1798 – politisch, gesellschaftlich, wirtschaftlich.

Montag:
Zwei Vorzeichen für dasselbe Jahrhundert
Politisch erstarrte das Ancien Régime im 18. Jahrhundert. Wirtschaftlich und gesellschaftlich dagegen entwickelte sich unser Land dynamisch. Eine hoch interessante Konstellation im Vorfeld von 1798.

Dienstag:
«Dieses ist keine gewöhnliche Revolution»
1789 verkündete die Ständeversammlung in Frankreich die «Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte». Im Stäfner Handel wurde erstmals das politische System auch in der Schweiz in Frage gestellt.

Mittwoch:
1798 – wo bleibt die Eidgenossenschaft?
Basel feiert. In Luzern dankt das Patriziat ab. Bern leistet Widerstand. Die Nidwaldner stürzen sich in einen Verzweiflungskampf. Aus dem losen Staatenverband der Eidgenossenschaft wird ein extremer Zentralstaat.

Donnerstag:
Von Freiheitsbäumen und ihren Schatten
Spötter befanden, die Freiheitsbäume hätten keine Wurzeln, und dem Freiheitshut fehle der Kopf. So einfach sollte man es sich mit Freiheitsbäumen nicht machen. Anspruch und Wirklichkeit klafften allerdings auseinander.

Freitag:
Demokratie? Episode? Bruch? Erster Anlauf?
Die Helvetik hat miserable Karten: a) von aussen aufoktroyiert, b) zeitlich eine Episode, c) quer zum Bisherigen, d) auch repariert von aussen. Dennoch gehört sie zum Wichtigsten, das der Schweiz je widerfuhr.

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