Der «Landbach» und ein Grenzstein von circa 1830 markieren in Wasterkingen die ehemalige Grenze zwischen dem Grossherzogtum Baden und dem Kanton Zürich.
Foto: Stiftung für Archäologie und Kulturgeschichte im Kanton Zürich

Geschich­te eines Grenzsteins

Landesgrenzen haben etwas Unverrückbares. Die Geschichte von Grenzsteinen ist jedoch ereignisreicher, als man vermuten könnte. So etwa jene des Steins 4e auf der Grenze zwischen der Zürcher Gemeinde Wasterkingen und Deutschlands Hohentengen am Hochrhein. Eine Zeitreise, die im Jahr 1651 beginnt.

Andreas Werner

Andreas Werner

Andreas Werner arbeitet bei der Fachstelle Kataster des Amtes für Raumentwicklung des Kantons Zürich.

1651 verkaufte Johann Ludwig Graf zu Sulz infolge Überschuldung die Hochgerichtsrechte des Rafzerfelds an die Stadt Zürich. Dabei wurde die Lage der damals vorhandenen Grenzmarken erstmals exakt beschrieben:

No 3. Fehrner zwischend gedachter deren von Hüntwangen und Herdern gemein werch [Gemeindeland] und bachen der Hagstelle nach 476 [gemeint: Schritt], aber [wieder] zu einernen Tugsteinen [aus Tuffstein] March.

No 4. Wyter zwischend obberührten gemein marchen, dem Friedhag [Weidezaun] nach 175 Schritt, bis an das Egg des Hündtwanger Hard [Allmende], beÿ der Schaffhuser und Kaiserstuhler Landstraß, daselbst ein gehauener drei Eketen [dreiekcig] Marchstein staht, nämlich mit zweÿ Zürich und einem Graf Sulzischen Ehren Schilt bezeichnet; Ist den 6 September 1748 aufgericht und gebrante Zeugen [Sicherheitszeichen] darzu gelegt worden.

No 5. Von diser March der Hagstelle [Reihe von Bäumen], zwischend Wasterkingen und Herdern Bahn [Gemeindegebiet] und feldern nach, 560 Schritt abhin, allwo beÿ und am Fußweg so von Eglisau gen Wasterkingen gaht, unwyt vom Landbach, ein Tugsteinenen March ihren Sitz hat.

Die ursprüngliche Beschreibung der Grenze zwischen der Landgrafschaft Klettgau und der Herrschaft Eglisau wurde in den folgenden rund 200 Jahren mehrmals ergänzt und abgeschrieben. So wurde beispielsweise Stein Nummer 8 im Jahr 1733 «aufgehebt» und 1748 ein neuer Stein gesetzt. Bereits 1766 war der Stein jedoch wieder abgebrochen und wurde «frisch gesetzt und grüne gebrante Zeugen beygelegt».

Wappenscheibe der Familie von Sulz, der Herren über die Landgrafschaft Klettgau. Um 1500.
Schweizerisches Nationalmuseum

Die Landesgrenze beim Rafzerfeld auf der Dufourkarte von 1863.
Karte: swisstopo

Erste offizielle Begehung der Landesgrenze

Eine erste gemeinsame Begehung (Kontrolle) der gesamten Landesgrenze und den damals vorhandenen 129 Hoheitsgrenzsteinen zwischen den Kantonen Zürich und dem Grossherzogtum Baden fand im April 1858 mit Vertretern beider Länder statt. Sie beschrieben den Grenzverlauf exakt, definierten Verbesserungsmassnahmen der Kennzeichnung und hielten den Zustand der Steine fest. Da der Abschnitt zwischen den Grenzsteinen 4 und 5 gekrümmt war, beschloss man, fünf Gemeindegrenzsteine zwischen Herdern und Wasterkingen zu Hoheitsmarksteinen, sprich Landesgrenzsteinen, zu machen. Die Grenzsteine erhielten die Bezeichnung 4a, 4b, 4c, 4d und 4e.

Ausschnitt des beschriebenen Grenzabschnittes mit Vermassung auf dem Plan der Begehung von 1858.
Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich

Die Landesgrenze in unruhigen Jahrzehnten

1894 einigte sich der Grossherzog Friedrich von Baden mit dem schweizerischen Bundesrat drauf, alle sechs Jahre eine Grenzbegehung mit den zuständigen Vermessungsbeamten und Ortsbehörden durchzuführen und jeweils beschädigte oder fehlende Steine aufzurichten, zu reparieren oder zu ersetzen. Von den ersten gemeinsamen Begehungen ist nur wenig bekannt. Bereits 1915 wurde der regelmässige Turnus der Grenzbegehung wegen «den in Deutschland herrschenden Kriegszuständen einerseits und den im allgemeinen guten Zustand der Landesgrenzmarken längs dem Kanton Zürich andererseits auf unbestimmte Zeit» unterbrochen. 1920 gelangte das badische Ministerium an die Schweizerische Landestopographie «den Vorschlag ergebenst zu unterbreiten, diese Arbeiten im Jahre 1921 wieder aufzunehmen». Die turnusgemässe Begehung mag wohl stattgefunden haben, jedoch ohne korrekte Protokollierung, was das eidgenössische Departement des Auswärtigen veranlasste, den Regierungsrat des Kantons Zürich auf den «Uebelstand» hinzuweisen und die «Richtlinien zur Kenntnis zu bringen wir uns beehren». Ab 1935 wurden die Begehungen dann vollständig protokolliert.

Fotoplan von 1931.
Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich

Bedingt durch den zweiten Weltkrieg konnte die nächste gemeinsame Begehung nicht stattfinden. In einem Neujahrsgruss dieser Zeit des zuständigen Bundesbeamten Lang an den Beamten des Kantons Zürich Zingg ist treffend erwähnt, dass «all dieses Streben nach Vervollkommnung ja eigentlich Nebensache ist» und «Festhalten wollen wir (und zwar nicht nur an den Grenzsteinen) mit ganzer Seele und ganzer Kraft und Gott danken, wenn wir unsere liebe Heimat unversehrt in eine bessere Zukunft hinüber retten können». Dem Verfasser dieses Neujahrsgrusses war die bessere Zukunft nicht mehr vergönnt. Er verstarb im Februar 1945 unerwartet.

1942 fand eine Grenzbegehung statt, jedoch nur mit einem Vertreter der Landestopografie und des kantonalen Vermessungsamtes. Der Stein Nr. 4e war dabei unversehrt und die Grenzlinie frei. Der Kontakt zum Badischen Vermessungsamt in Waldshut wurde auch in den Jahren des Krieges stets aufrechterhalten. Der zuständige deutsche Vermessungsrat Rubin meldete fehlende oder beschädigte Grenzsteine regelmässig. Diese Schäden wurden im gegenseitigen Einverständnis behoben. So auch die Instandstellung des Grenzsteins Nr. 65, der «von unbefugter Hand von seinem Standort losgelöst wurde und nachträglich am gleichen Ort, jedoch verkehrt nach unten gerichtet, von unbekannter Hand eingesetzt wurde». Die Bezirksanwaltschaft Bülach eröffnete gegen drei verdächtigte junge Männer aus Rafz Strafanzeige. Die Angeklagten gestanden die Tat, die «gemeinsam und aus Übermut» erfolgt war.

Vermessungsrat Rubin in Waldshut konnte bis nach dem Krieg in seinen früheren Amtsräumen arbeiten, soweit diese durch die französische Besatzung nicht beschlagnahmt wurden. Er führte seine Geschäfte in bisheriger Weise auf eigene Verantwortung weiter, da er von übergeordneter Stelle keine Weisungen erhielt. Dies war nicht selbstverständlich, da andere Vermessungsbeamte der deutschen Nachbarschaft von der französischen Militärregierung ihres Amtes enthoben oder entlassen wurden.

Plan der Grenze 1941.
Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich

Die Nachkriegszeit

Nach Kriegsende führte das Grenzwachtkorps der Schweiz eine Kontrolle der Landesgrenzsteine durch. Erwartungsgemäss waren eine ganze Reihe Steine beschädigt. Jedoch wurde festgehalten, dass «in keinem einzelnen Falle die Steine anlässlich von Kampfhandlungen oder absichtlichem Schiessen darauf beschädigt worden sind, sondern die defekten Stellen alle als solche älteren Datums erkannt wurden».

Im August und September 1946 fand die erste gemeinsame Begehung mit Vertretern Deutschlands (einzig durch Herrn Rubin vertreten) und der Schweiz statt. Während Stein 4e noch intakt war, mussten unter anderem die Steine 4a, 4b, 4c, 4d aufgerichtet und verkeilt werden.

Anlässlich der Begehung im Jahr 1953 bot sich bezüglich der Steine im Abschnitt 4-5 ein ähnliches Bild: 4a und 4d mussten aufgerichtet werden, während bei Nr. 4e kein Handlungsbedarf bestand. Auch sechs Jahre später war 4e noch einwandfrei, ehe man 1965 feststellte, dass der Grenzstein aufgerichtet sowie die Grenzmarkierung auf dem Steinkopf ergänzt werden musste. Eine Begehung später genügte der Landesgrenzstein 4e aus dem Jahr 1858 den Anforderungen schliesslich nicht mehr. Zusammen mit anderen Steinen wurde er durch gesamthaft 17 neue Granitsteine zum Preis von je 127.75 Mark ersetzt.

Nachdem das Grossherzogtum Baden bereits einige Jahrzehnte Geschichte war, erfolgte 1976 die Anweisung, dass bei der Revision der eingemeisselten Buchstaben GB (für Grossherzogtum Baden) der Buchstabe G nicht mit schwarzer Farbe zu bemalen sei.

Skizze eines Landesgrenzsteins 1957.
Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich

Entfernung durch Kiesabbau und Wiederherstellung

Der Kiesabbau sorgte für die nächste Veränderung in der Geschichte der Grenzsteine im Rafzerfeld. Das Kieswerk Hüntwangen plante ab 1968 einen grenzüberschreitenden Kiesabbau, der sich durch langwierige Planungs- und Bewilligungsverfahren jedoch immer wieder verzögerte. Im Frühjahr 1987 war es schliesslich soweit: Das Kies wurde grenzüberschreitend abgebaut. Vorgängig mussten elf Landesgrenzsteine zwischen Nr. 3a und 6b entfernt und beim Kieswerk gelagert werden. Ohne die Steine war jedoch der Verlauf der Grenze nicht mehr sichtbar. Das Landratsamt Waldshut verfügte deshalb, dass das Kiesabbaugebiet nach Deutschland hin mit einem stabilen Bauzaun zu begrenzen sei. Ausserdem mussten am Zaun im Abstand von 200 m Hinweisschilder mit dem Wortlaut «Achtung! Landesgrenze verläuft durch Kiesgrube!» angebracht werden.

Mit der Rekultivierung des Abbaugebiets und damit der Wiederherstellung des Grenzwegs wurde 1993 erstmals die Frage aufgeworfen, die Knickpunkte der Landesgrenze von zehn auf fünf Punkte zu reduzieren. Der dafür notwendige Staatsvertrag trat am 4. April 2004 in Kraft. Neben verschiedenen flächengleichen Grenzbereinigungen im Kanton Schaffhausen wurde in der Gemeinde Hüntwangen eine Fläche von 165 m² und in der Gemeinde Wasterkingen eine Fläche von 152 m² mit Deutschland abgetauscht. Mit diesem Vertrag war besiegelt, dass die Grenzsteine 4b, 4c, 4d und 4e definitiv ausgedient hatten. Die restlichen seit Oktober 1986 zwischengelagerten Landesgrenzsteine wurden erst Ende August 2017 wieder ordnungsgemäss durch Vertreter Deutschland und der Schweiz an den seit 1641 beschriebenen Standorten gesetzt. Grenzstein 4e wurde eingelagert.

Vom Depot zum Landesmuseum

Dort blieb er 32 Jahre lang, ehe ihn die Baudirektion des Kantons Zürich im September 2018 vor dem Landesmuseum in Zürich neu setzte und vermass. Auf dem Steinkopf ist nicht mehr die Grenzraute zu sehen, sondern eine Tafel mit der Aufschrift «Kontrollpunkt für mobile Geräte» und den exakten Koordinaten des Punktes. Hier kann die Genauigkeit eines Smartphones oder Navigationsgerätes überprüft werden, indem die Abweichung der eigenen Positionsbestimmung zum zentimetergenau bestimmten Punkt angezeigt wird. Ausserdem ist der ehemalige Grenzstein Teil eines landesweiten Netzes von Lagefixpunkten. Diese bilden die Grundlage für das Koordinatensystem der Schweiz.

Weitere Informationen zum Kontrollpunkt finden Sie unter www.are.zh.ch/kontrollpunkt.

Der ehemalige Grenzstein vor dem Landesmuseum Zürich.
Foto: Schweizerisches Nationalmuseum

Weitere Beiträge