
Flucht in die Schweiz
Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine treibt die Menschen westwärts. Doch Flüchtlinge aus Osteuropa sind für die Schweiz kein Novum, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt.
Zu dieser ausgeprägten Haltung hatte zweifellos die Niederschlagung des ungarischen Aufstandes durch die Rote Armee im Herbst 1956 beigetragen. Über 200‘000 Ungarinnen und Ungarn flohen damals ins Ausland, etwa 13‘000 wurden in der Schweiz mit offenen Armen als «Kontingent», das heisst ohne einzelne Asylverfahren, aufgenommen. Die Integration dieser kleinen, zumeist gut ausgebildeten Gruppe ohne Rückkehrperspektive gelang aus Schweizer Sicht problemlos.


Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer in die Schweiz kommen werden, ist zur Zeit schwer zu sagen. Sicher ist die Schweiz kein primäres Zielland, 2020 lebten lediglich 7000 Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft in der Schweiz. Wer kommt, kann auf die Empathie und Hilfsbereitschaft der hiesigen Bevölkerung zählen und ebenso auf vergleichsweise unkomplizierte Verfahren bei den Behörden. Zum ersten Mal wird der bereits bestehende Schutzstatus S aktiviert; die ukrainischen Flüchtlinge bekommen damit ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, sie können ihre Familienangehörigen nachziehen, einer Erwerbsarbeit nachgehen und haben auch Anspruch auf Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Die Schweiz schliesst sich hierin der EU an, die bereits eine entsprechende Richtlinie zum temporären Schutz in Kraft gesetzt hat.


