
Zwischen Kritik und Profit: Das liechtensteinische Treuhandwesen und die Schweizer Banken
Seit den 1920er-Jahren entwickelte sich Liechtenstein zu einem attraktiven Standort für Sitzgesellschaften und Treuhandgeschäfte. Zwar kritisierte die politische Schweiz diese Praxis immer wieder, jedoch profitierte der schweizerische Finanzplatz davon. Daraus entstand eine enge, aber konfliktbeladene Beziehung zwischen den beiden Nachbarstaaten.
Mit diesem Personen- und Gesellschaftsrecht und dem liberalen Steuergesetz von 1923 schuf Liechtenstein ein attraktives Umfeld für ausländisches Kapital, namentlich durch Sitzgesellschaften und Treuhandanstalten. Sitzgesellschaften waren in Liechtenstein registrierte Gesellschaften, die dort kein eigentliches Geschäft betrieben. Treuhandanstalten wiederum verwalteten Vermögen anderer. Mit diesen Gesellschaftsformen eröffneten sich Möglichkeiten, um das eigene Vermögen vor den schweizerischen Steuerbehörden zu verstecken und damit die Stempelabgabe, eine Abgabe auf bestimmte Kapital- und Wertpapiergeschäfte, zu umgehen – obwohl sich das Fürstentum mit dem Zollanschlussvertrag zur Übernahme der Stempelgesetzgebung und deren Eintreibung durch die Bundesverwaltung verpflichtet hatte.
Das führte dazu, dass das Gesellschaftswesen des Fürstentums in der Schweiz zwar von offizieller Seite kritisiert, allerdings vom Wirtschafts- und Finanzplatz gerne genutzt und gefördert wurde. Schweizer Banken vermittelten gezielt ausländische Klientel an die Sitzgesellschaften, welche wiederum ihr darin verwaltetes Geld auf dem Schweizer Finanzmarkt anlegten. Es entstand eine symbiotische Beziehung, in welcher die liechtensteinischen Sitzgesellschaften Steuerersparnisse ermöglichten und die Schweizer Wirtschaft von den Investitionen ausländischen Kapitals profitierte.
Gemeinsame Forschung
Der vorliegende Text ist das Produkt einer Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Nationalmuseum und der Forschungsstelle Diplomatische Dokumente der Schweiz (Dodis) und basiert auf der Masterarbeit zu den bilateralen Beziehungen der Schweiz und Liechtenstein des Autors. Diese erscheint in überarbeiteter Form in der Open-Access-Schriftenreihe «Quaderni di Dodis».
Dies änderte sich 1941, als der Bundesrat den langersehnten liechtensteinischen Wunsch nach einer Revision des Fremdenpolizeiabkommens erfüllte. Damit wurde allen Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern in der Schweiz ein Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung eingeräumt. Einerseits bezweckte dieses Entgegenkommen eine engere Anbindung des kleinen Nachbarn an die Schweiz inmitten der Kriegsgefahr durch das Dritte Reich. Andererseits räumte sich der Bundesrat im Gegenzug ein Vetorecht bei jeder Finanzeinbürgerung ein.
Anzahl Finanzeinbürgerungen in Liechtenstein, 1920–1955

Eine Finanzeinbürgerung war nur für sehr vermögende Personen möglich. 1939 betrugen die Kosten etwa 42’000 Franken, was 2025 rund 336'000 Franken entsprach. Bis Anfang der 1930er-Jahre wurde die Einbürgerung in der Regel zur Kapital- und Steuerflucht genutzt. Ab 1933 bewarben sich vor allem Personen aus Deutschland, darunter viele mit jüdischer Abstammung.
In den 1970er-Jahren erschütterten zwei Ereignisse den Schweizer Finanzplatz. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte das Bretton-Woods-System mit dem Gold-Dollar-Standard für stabile Wechselkurse gesorgt. Mit dem Zerfall dieses Systems waren viele Währungen, darunter der Schweizer Franken, plötzlich grösseren Kursschwankungen ausgesetzt. 1977 wurde zudem bekannt, dass die Filiale der Schweizerischen Kreditanstalt in Chiasso italienische Kapitalfluchtgelder in einer liechtensteinischen Finanzgesellschaft angelegt hatte. Die Herkunft der Gelder wurde damit verschleiert. Der Chiasso-Skandal rückte die Missbrauchsanfälligkeit des liechtensteinischen Finanzplatzes in den Fokus.
Liechtenstein führte eine Gesetzesreform ein und der Währungsvertrag kam 1980 zustande. Tatsächlich schränkte dieser das Gesellschaftswesen jedoch kaum ein. Zwischen 1980 und 2000 wuchs die Zahl an Holding- und Sitzunternehmen in Liechtenstein unbeirrt weiter. Denn im Währungsvertrag fehlten Kontrollmechanismen und eine Bankenaufsicht durch die Schweizerische Nationalbank.
Rund zehn Jahre später bot sich der Schweiz erneut eine Gelegenheit, diese verpasste Chance nachzuholen. Am 6. Dezember 1992 sagte die Schweiz Nein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR); am 13. Dezember 1992 sagte Liechtenstein hingegen Ja zum EWR. Dieses Abstimmungsergebnis warf für die Bundesverwaltung «zahlreiche Probleme rechtlicher und praktischer Art auf», da Liechtenstein auch nach einem EWR-Beitritt den Zollanschlussvertrag von 1923 beibehalten wollte.
Wegen des grossen administrativen Aufwands sollte daher der Bundesrat «die schweizerische Forderung für eine Anpassung der Sorgfaltspflicht in eine künftige Verhandlungsplattform zur Neuregelung der Beziehungen Schweiz–Liechtenstein als Folge eines EWR-Beitritts von Liechtenstein» aufnehmen. Allerdings sträubte sich das Fürstentum dagegen, die Standesregeln, welche die Schweizer Banken nach dem Chiasso-Skandal zu einem sorgfältigeren Umgang mit ihren Geldern verpflichteten, zu übernehmen.
Damit war die Ausweitung der Banken-Sorgfaltspflicht auf Liechtenstein vorerst vom Tisch. Erst als die liechtensteinische Finanzbranche ab 2000 ins Visier der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geriet und die massiven Steuerhinterziehungsaffären nach der Bankenkrise von 2008 ans Tageslicht kamen, musste sich der Kleinststaat – erneut bedingt durch kumulierten Druck von aussen – diesbezüglich reformieren.
Bankenland Schweiz
Die Schweiz zählt zu den bedeutendsten Finanzplätzen der Welt – doch was macht sie eigentlich zum Bankenland? Die Ausstellung zeigt, wie tief das Bankwesen in der Schweizer Identität verwurzelt ist. Jüdische Geldverleiher, lombardische Händler und später städtische «Wechselstuben» legten den Grundstein für den modernen Finanzplatz. Die Ausstellung beleuchtet nicht nur die historischen Entwicklungen, sondern lädt Besucherinnen und Besucher auch zur Auseinandersetzung mit dem Bankenland von heute ein.


