Das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz sind nicht nur mit der Rheinbrücke verbunden.
Das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz sind nicht nur mit der Rheinbrücke verbunden. Wikimedia

Zwischen Kritik und Profit: Das liechten­stei­ni­sche Treuhand­we­sen und die Schweizer Banken

Seit den 1920er-Jahren entwickelte sich Liechtenstein zu einem attraktiven Standort für Sitzgesellschaften und Treuhandgeschäfte. Zwar kritisierte die politische Schweiz diese Praxis immer wieder, jedoch profitierte der schweizerische Finanzplatz davon. Daraus entstand eine enge, aber konfliktbeladene Beziehung zwischen den beiden Nachbarstaaten.

Janick Rüttimann

Janick Rüttimann

Janick Rüttimann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dodis.

Die engen Beziehungen zwischen den beiden Nachbarländern Schweiz und Liechtenstein werden oft und gerne auf den Zollanschlussvertrag (ZAV) von 1923 zurückgeführt. Vergessen geht dabei ein anderes Datum im schweizerisch-liechtensteinischen Verflechtungsverhältnis, das den Grundstein für zahlreiche bilaterale Konflikte legte. Vor 100 Jahren orientierte sich Liechtenstein um: Weg von Österreich, hin zur Schweiz. Infolgedessen kam es zu einer nicht vollständig umgesetzten Revision des Zivilgesetzes in Liechtenstein, welche am 20. Januar 1926 in der Schaffung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) mündete.
 
Mit diesem Personen- und Gesellschaftsrecht und dem liberalen Steuergesetz von 1923 schuf Liechtenstein ein attraktives Umfeld für ausländisches Kapital, namentlich durch Sitzgesellschaften und Treuhandanstalten. Sitzgesellschaften waren in Liechtenstein registrierte Gesellschaften, die dort kein eigentliches Geschäft betrieben. Treuhandanstalten wiederum verwalteten Vermögen anderer. Mit diesen Gesellschaftsformen eröffneten sich Möglichkeiten, um das eigene Vermögen vor den schweizerischen Steuerbehörden zu verstecken und damit die Stempelabgabe, eine Abgabe auf bestimmte Kapital- und Wertpapiergeschäfte, zu umgehen – obwohl sich das Fürstentum mit dem Zollanschlussvertrag zur Übernahme der Stempelgesetzgebung und deren Eintreibung durch die Bundesverwaltung verpflichtet hatte.
Die erste Seite der Schweizer Ratifikationsurkunde zum Zollanschlussvertrag vom 26. Dezember 1923.
Die erste Seite der Schweizer Ratifikationsurkunde zum Zollanschlussvertrag vom 26. Dezember 1923. Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz, SgSTV 0038/01
Dieses Geschäftsmodell wurde über eine besondere Form des Bürgerrechtserwerbs noch attraktiver: Mit den 1920 eingeführten «Finanzeinbürgerungen» konnten sich Interessierte im Ausland die liechtensteinische Staatsbürgerschaft erkaufen. Da diese Form der Staatsangehörigkeit keine Wohnsitzpflicht beinhaltete, war es den Neubürgerinnen und Neubürgern möglich, ihr Geld von ihrem Ursprungsland aus über Sitzgesellschaften in Liechtenstein zu verwalten und die Besteuerung in ihren Herkunftsländern zu umgehen. Das Kapital dieser im Ausland residierenden Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner wurde in den liechtensteinischen Sitzgesellschaften verwaltet, jedoch vorwiegend in Schweizer Banken angelegt, da der liechtensteinische Bankenplatz zu klein dafür gewesen wäre und der schweizerische Finanzplatz aufgrund seiner Stabilität ein gutes Ansehen genoss.
 
Das führte dazu, dass das Gesellschaftswesen des Fürstentums in der Schweiz zwar von offizieller Seite kritisiert, allerdings vom Wirtschafts- und Finanzplatz gerne genutzt und gefördert wurde. Schweizer Banken vermittelten gezielt ausländische Klientel an die Sitzgesellschaften, welche wiederum ihr darin verwaltetes Geld auf dem Schweizer Finanzmarkt anlegten. Es entstand eine symbiotische Beziehung, in welcher die liechtensteinischen Sitzgesellschaften Steuerersparnisse ermöglichten und die Schweizer Wirtschaft von den Investitionen ausländischen Kapitals profitierte.

Gemeinsame Forschung

Der vorliegende Text ist das Produkt einer Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Nationalmuseum und der Forschungsstelle Diplomatische Dokumente der Schweiz (Dodis) und basiert auf der Masterarbeit zu den bilateralen Beziehungen der Schweiz und Liechtenstein des Autors. Diese erscheint in überarbeiteter Form in der Open-Access-Schriftenreihe «Quaderni di Dodis».
Wenig Freude an diesem System hatten die schweizerischen Botschaften und Konsulate. Sie vertraten seit 1919 unentgeltlich die liechtensteinischen Interessen im Ausland und waren so auch für die Bearbeitung der liechtensteinischen Finanzeinbürgerungsgesuche zuständig. So störte sich 1930 der Gesandte in Polen, Minister Hans von Segesser, an dieser Praxis, da sie diese «unter Umständen in die Lage bringen [könnte], sich für recht uninteressante Leute verwenden zu müssen», wie den ehemaligen österreich-ungarischen Diplomaten Gerliczy, welcher in seiner Heimat «mehr oder weniger als Renegat und Landesverräter» galt. Trotz Befürchtungen eines potenziellen aussenpolitischen Imageschadens, schritten die Behörden jedoch vorerst nicht ein.
 
Dies änderte sich 1941, als der Bundesrat den langersehnten liechtensteinischen Wunsch nach einer Revision des Fremdenpolizeiabkommens erfüllte. Damit wurde allen Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern in der Schweiz ein Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung eingeräumt. Einerseits bezweckte dieses Entgegenkommen eine engere Anbindung des kleinen Nachbarn an die Schweiz inmitten der Kriegsgefahr durch das Dritte Reich. Andererseits räumte sich der Bundesrat im Gegenzug ein Vetorecht bei jeder Finanzeinbürgerung ein.

Anzahl Finanzeinbürgerungen in Liechtenstein, 1920–1955

Anzahl Finanzeinbürgerungen in Liechtenstein, 1920–1955
Grafik basierend auf Nicole Schwalbach Nicole Schwalbach: Bürgerrecht als Wirtschaftsfaktor, Vaduz/Zürich 2012
Eine Finanzeinbürgerung war nur für sehr vermögende Personen möglich. 1939 betrugen die Kosten etwa 42’000 Franken, was 2025 rund 336'000 Franken entsprach. Bis Anfang der 1930er-Jahre wurde die Einbürgerung in der Regel zur Kapital- und Steuerflucht genutzt. Ab 1933 bewarben sich vor allem Personen aus Deutschland, darunter viele mit jüdischer Abstammung.
Mit den Neuverhandlungen der fremdenpolizeilichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten von 1948 und unter dem zunehmenden internationalen Druck sah sich Liechtenstein gezwungen, die Finanzeinbürgerungen zu stoppen. Kombiniert mit wachsenden Überfremdungsängsten im Inland wurde die Praxis mit der Bürgerrechtsrevision von 1960 beendet. Ungeachtet dessen florierte das Treuhandgeschäft im Fürstentum weiter. Die Anzahl an Sitzgesellschaften stieg in den Nachkriegsjahren kontinuierlich an.
 
In den 1970er-Jahren erschütterten zwei Ereignisse den Schweizer Finanzplatz. Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte das Bretton-Woods-System mit dem Gold-Dollar-Standard für stabile Wechselkurse gesorgt. Mit dem Zerfall dieses Systems waren viele Währungen, darunter der Schweizer Franken, plötzlich grösseren Kursschwankungen ausgesetzt. 1977 wurde zudem bekannt, dass die Filiale der Schweizerischen Kreditanstalt in Chiasso italienische Kapitalfluchtgelder in einer liechtensteinischen Finanzgesellschaft angelegt hatte. Die Herkunft der Gelder wurde damit verschleiert. Der Chiasso-Skandal rückte die Missbrauchsanfälligkeit des liechtensteinischen Finanzplatzes in den Fokus.
Der Chiasso-Skandal im Jahresrückblick 1977 des SRF. SRF
Die Schweiz übte Druck auf Liechtenstein aus, um einen offiziellen Währungsvertrag abzuschliessen. Das Fürstentum hatte nämlich 1924 einseitig den Schweizer Franken als Landeswährung eingeführt, ohne dies mit der Schweiz vertraglich zu regeln. Bern behandelte Liechtenstein fortan als Währungsinland, also faktisch als Teil des Schweizer Frankenraums. Nun drohte die Schweiz damit, diese Privilegien aufzulösen. Den Währungsvertrag machte die Schweiz zudem von einer Revision des liechtensteinischen Gesellschaftswesens abhängig: Liechtenstein könne nur dann Teil des Schweizer Währungsraums bleiben, wenn sein Gesellschaftsrecht so reformiert werde, dass es die Umgehung schweizerischer Währungsmassnahmen erschwere. («La Suisse fit alors clairement savoir aux autorités du Liechtenstein que l'inclusion de la Principauté dans la zone monétaire suisse ne serait possible que dans le cas où une réforme du droit des sociétés liechtensteinois rendrait impossible ou difficile le fait d'éluder les mesures monétaires suisses.»)
 
Liechtenstein führte eine Gesetzesreform ein und der Währungsvertrag kam 1980 zustande. Tatsächlich schränkte dieser das Gesellschaftswesen jedoch kaum ein. Zwischen 1980 und 2000 wuchs die Zahl an Holding- und Sitzunternehmen in Liechtenstein unbeirrt weiter. Denn im Währungsvertrag fehlten Kontrollmechanismen und eine Bankenaufsicht durch die Schweizerische Nationalbank.
 
Rund zehn Jahre später bot sich der Schweiz erneut eine Gelegenheit, diese verpasste Chance nachzuholen. Am 6. Dezember 1992 sagte die Schweiz Nein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR); am 13. Dezember 1992 sagte Liechtenstein hingegen Ja zum EWR. Dieses Abstimmungsergebnis warf für die Bundesverwaltung «zahlreiche Probleme rechtlicher und praktischer Art auf», da Liechtenstein auch nach einem EWR-Beitritt den Zollanschlussvertrag von 1923 beibehalten wollte.
 
Wegen des grossen administrativen Aufwands sollte daher der Bundesrat «die schweizerische Forderung für eine Anpassung der Sorgfaltspflicht in eine künftige Verhandlungsplattform zur Neuregelung der Beziehungen Schweiz–Liechtenstein als Folge eines EWR-Beitritts von Liechtenstein» aufnehmen. Allerdings sträubte sich das Fürstentum dagegen, die Standesregeln, welche die Schweizer Banken nach dem Chiasso-Skandal zu einem sorgfältigeren Umgang mit ihren Geldern verpflichteten, zu übernehmen.
Die Bundesräte Otto Stich (links) und Flavio Cotti (rechts) empfangen am 22. Juni 1993 den liechtensteinischen Landesfürsten Hans-Adam II (Mitte) auf dem Landgut Lohn in Kehrsatz (BE), um die hauptsächlichen Probleme der unterschiedlichen EWR-Voten zu besprechen.
Die Bundesräte Otto Stich (links) und Flavio Cotti (rechts) empfangen am 22. Juni 1993 den liechtensteinischen Landesfürsten Hans-Adam II (Mitte) auf dem Landgut Lohn in Kehrsatz (BE), um die hauptsächlichen Probleme der unterschiedlichen EWR-Voten zu besprechen. Schweizerisches Nationalmuseum / ASL
Da der Bundesrat unbedingt die gleichzeitige Einführung der Mehrwertsteuer per 1. Januar 1995 auch für Liechtenstein erzwingen wollte, stimmte er unter Zeitdruck einem Aufschub der Verhandlungen um eine Bankenaufsicht zu und kam damit dem Fürstentum stark entgegen. Konsterniert hielt das Finanzdepartement in seinem Antrag an den Bundesrat fest: «Es ist schwer einzusehen, wieso nach den langjährigen und guten gemeinsamen Erfahrungen im Zusammenhang mit Währungs- und Zollvertrag die Regierung des Fürstentums Liechtenstein nicht auf die Vorschläge der Schweiz eingehen kann, nachdem wir auch bereit sind, Lösungen zu finden, die dem Fürstentum Liechtenstein die Teilnahme am EWR ermöglicht – eine Teilnahme, die für die Schweiz nur Komplikationen mit sich bringt».
 
Damit war die Ausweitung der Banken-Sorgfaltspflicht auf Liechtenstein vorerst vom Tisch. Erst als die liechtensteinische Finanzbranche ab 2000 ins Visier der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geriet und die massiven Steuerhinterziehungsaffären nach der Bankenkrise von 2008 ans Tageslicht kamen, musste sich der Kleinststaat – erneut bedingt durch kumulierten Druck von aussen – diesbezüglich reformieren.
Blick auf Vaduz: Bis heute hat die liechtensteinische Hauptstadt einen starken Finanzsektor.
Blick auf Vaduz: Bis heute hat die liechtensteinische Hauptstadt einen starken Finanzsektor. Wikimedia
Das Seilziehen um das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht verdeutlicht exemplarisch die wechselseitige Beeinflussung der beiden Nachbarländer aufeinander. Trotz der Machtasymmetrie zwischen dem Klein- und Kleinststaat führte die von wiederkehrenden Konflikten geprägte symbiotische Beziehung im Verlauf des 20. Jahrhunderts zu neuen rechtlichen Anbindungen und trieb damit die gegenseitige Verflechtung stetig voran.

Bankenland Schweiz

12.06.2026 08.11.2026 / Landesmuseum Zürich
Die Schweiz zählt zu den bedeutendsten Finanzplätzen der Welt – doch was macht sie eigentlich zum Bankenland? Die Ausstellung zeigt, wie tief das Bankwesen in der Schweizer Identität verwurzelt ist. Jüdische Geldverleiher, lombardische Händler und später städtische «Wechselstuben» legten den Grundstein für den modernen Finanzplatz. Die Ausstellung beleuchtet nicht nur die historischen Entwicklungen, sondern lädt Besucherinnen und Besucher auch zur Auseinandersetzung mit dem Bankenland von heute ein.

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