Arbre généalogique de la Suisse. Stammbaum der Schweiz. Albero genealogico della Svizzera
Arbre généalogique de la Suisse. Stammbaum der Schweiz. Albero genealogico della Svizzera. Lithographie um 1909 (Ausschnitt). Geschworen wird in der alten Eidgenossenschaft zuhauf, während Jahrhunderten, allerdings kaum von Aufständischen, sondern von Untertanen, die ihrer Obrigkeit den Treueeid zu leisten haben. Schweizerische Nationalbibliothek

1291 – frische Fakten, frohe Feste

Junge Staaten brauchen alte Geschichten. 1891 verordnet der Bundesrat der damals 43 Jahre alten Schweiz eine 600-jährige Geschichte, etwas freihändig, nämlich auf den Tag genau, den 1. August. Rollen wir die Hauptaspekte aus, nicht verbissen rechthaberisch, sondern durchaus in Festlaune.

Kurt Messmer

Kurt Messmer

Kurt Messmer ist Historiker mit Schwerpunkt Geschichte im öffentlichen Raum.

Die Gründungsfeier eines Staates setzt drei Dinge voraus: ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk, eine Staatsverfassung. So etwa lässt sich die Staatsgründung der Schweiz von 1848 feiern, allerdings ohne die eine Hälfte des Staatsvolks; ihr bleibt die politische Mitbestimmung noch mehr als hundert Jahre versagt. Aber 1291, Gründung der Schweiz? Am Anfang war die Kuh. Leider getötet. Daher der Einstieg ins Thema nicht feierlich, sondern nüchtern, Alltag im voralpinen Raum, heutige Zentralschweiz, eine Zeit des Umbruchs.

Was hat eine tote Kuh mit den Anfängen der Eidgenos­sen­schaft zu tun? Fast alles

Die braune Liesel kenn ich am Geläut, so nachzulesen in Schillers Tell. Doch seit Jahren liegt die Liesel im Forum Schweizer Geschichte Schwyz tot am Boden. Nicht einmal am Nationalfeiertag wird das arme Tier beiseite geschafft. Wenigstens die Blutlache am Boden wurde inzwischen entfernt, nach Protesten schockierter Museumsbesucher. Seither klebt das Blut nur noch an Liesels Hals, unterhalb der Einstichstelle.
Nachbildung einer getöteten Kuh
Nachbildung einer getöteten Kuh, konkretes Beispiel für die Selbstjustiz, die das Zusammenleben der Menschen bis ins 14. Jahrhundert schwer belastet. Ausstellung Entstehung Schweiz im Forum Schweizer Geschichte Schwyz, Aufnahme von 2017. Schweizerisches Nationalmuseum
1257 stehen zwei Urner Sippen im Streit, die Izzeli und die Gruoba. Wer womit anfing? Vielleicht stach ein Izzeli einem Gruoba eine Kuh ab – oder umgekehrt. Jedenfalls bleibt es nicht bei dieser einen Kuh. Bei Fehden werden damals ganze Herden geraubt, Ernten zerstört, Häuser und Ställe angezündet, hüben und drüben Menschen umgebracht. Blutrache. Das Recht selber in die Hand nehmen, die Folgen unabsehbar. Noch im 14. Jahrhundert sind Hunderte von Menschen in solche Fehden verstrickt, Hunderte, in dünn besiedelten Tälern wie in den nördlichen Voralpen. Die Lage scheint ausweglos. Eine von beiden Seiten anerkannte Autorität muss her, von auswärts. Ins Land gerufen wird Graf Rudolf von Habsburg, ausgerechnet er. Jahrhunderte später werden viele in ihm das Alter Ego des zynischen Tyrannen Gessler sehen. Am 23. Dezember 1257 vermittelt der Graf in Altdorf einen Frieden, der danach von vier Urnern überwacht wird. Doch die Izzeli halten sich nicht an die Abmachung. Am 20. Mai 1258 wird Rudolf von Habsburg erneut hergebeten. Diesmal geht’s gröber zu: Die Izzeli werden zu einer hohen Busse verurteilt, die Anführer enteignet und für rechtlos erklärt. Die Einsicht wächst, dass das Land von solcher Plage verschont werden muss. Was Recht ist, was nicht, kann nicht länger Privatsache sein, soll kommunalisiert werden, festgehalten in einer Urkunde.

Der Landfrie­den von 1291 – was drin steht und was nicht

Originalton schafft Klarheit, wie ein Ausschnitt aus dem bekannten Dokument mit dem fast unbekannten Inhalt zeigt: Wenn zwischen Eidgenossen Uneinigkeit entsteht, sollen die Verständigeren unter ihnen den Streit zwischen den Parteien schlichten. / Wer einen andern hinterlistig und ohne Schuld tötet, soll sein Leben verlieren. Wenn er entweicht, darf er niemals zurückkehren. / Wer einen Eidgenossen bei Tag oder heimlich bei Nacht durch Brand schädigt, der soll niemals mehr als Landsmann gehalten werden. / Wenn ein Eidgenosse einen andern beraubt oder ihn irgendwie schädigt, so soll dieses Gut beschlagnahmt werden, um des andern Schaden zu tilgen.
Bundesbrief von 1291
Mit vereinten Kräften für Sicherheit und Recht sorgen, eine bedeutende soziale Errungenschaft. Kommunales Recht soll an die Stelle von Selbstjustiz treten, von Rache und Fehde. Vereinbarung der Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden für einen gemeinsamen Landfrieden, sogenannter Bundesbrief von 1291. Das Schwyzer Wappen fehlt. Bundesbriefmuseum Schwyz
Am Schluss des Freiheitsdramas Wilhelm Tell lässt Friedrich Schiller 1804 das Liebespaar in eine Hymne auf die Freiheit ausbrechen. Berta Wohlan! So reich ich diesem Jüngling meine Rechte / Die freie Schweizerin dem freien Mann! / Rudenz Und frei erklär ich alle meine Knechte. Schillers vehementes Eintreten für Freiheit und Widerstandsrecht ist ideengeschichtlich ein Leuchtturm, literarisch Weltklasse, historisch – bei allem Respekt – Unfug.

Dies in der Meinung, dass jedermann gemäss dem Stande seiner Familie seinem Herrn nach Gebühr untertan sein und dienen soll.

Bundesbrief von 1291, Artikel 3
1291 hat mit Freiheit und Unabhängigkeit nichts zu tun. Im Gegenteil: In einer unsicheren Zeit werden die bestehenden gesellschaftlichen Zustände gefestigt. Nicht Revolution ist das Ziel, sondern Restauration. Die soziale Hierarchie wird fortgeschrieben: wer Untertan ist, bleibt Untertan, wer einem Herrn zu dienen hat, diene ihm weiterhin. Das sollte noch Jahrhunderte so bleiben. Bis 1798, bis zur Helvetik, als die Franzosen einmarschieren, sind die meisten Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes Untertanen.

1291 oder 1309? Die Überschät­zung einer Jahreszahl

Bei einem historischen Ereignis ist der Zeitpunkt wichtig und möglichst verlässlich nachzuweisen. Bei historischen Entwicklungen dagegen tritt das exakte Datum zurück. Beispiel: Im Laufe des 12. und 13. Jahrhunderts erfolgt ein epochaler Aufschwung der Städte und des Handels. Ein genauer Zeitpunkt für Anfang und Ende einer solchen Entwicklung ist nicht auszumachen. Ähnlich verhält es sich mit den Anfängen der Eidgenossenschaft. 1895 wird in Altdorf im Beisein des Gesamtbundesrats das Telldenkmal eingeweiht. Tosender Applaus beim Enthüllen der kolossalen Statue. Auf dem Sockel des Denkmals, damals wie heute, in Stein gemeisselt, das Gründungsjahr der Eidgenossenschaft – 1307.
Telldenkmal in Altdorf von Richard Kissling
1895, vier Jahre nachdem die Landesregierung den 1. August offiziell zum Nationalfeiertag erklärt hat, hält Uri steinern an 1307 als Gründungsjahr fest, zu feiern jeweils am 8. November. Als Referenz gilt die Schweizer Chronik von Aegidius Tschudi Mitte 16. Jahrhundert, jene Chronik, auf die 1804 auch Friedrich Schiller für sein Freiheitsdrama Wilhelm Tell zurückgreift. Telldenkmal in Altdorf von Richard Kissling (1848–1919). Wikimedia
Das Gründungsjahr 1307 mag erstaunen. Doch Chronist Aegidius Tschudi (1505–1572) und die Urner Regierung kommen dem aktuellen Forschungsstand mit 1307 zeitlich näher als der damalige Bundesrat mit 1291. Aufgrund der Arbeiten von Roger Sablonier nimmt die Fachgemeinschaft heute an, der Bundesbrief sei kaum 1291 geschrieben worden, sondern wohl 1309 – und rückdatiert. Fälschung? Aus damaliger Sicht eher eine Anpassung an die veränderte Lage. Mit der Rückdatierung liessen sich womöglich Ansprüche stellen für die Zeit nach dem Tod König Rudolfs von Habsburg im Juli 1291. Auch im 15. Jahrhundert werden Bundesbriefe abgeändert, wenn sie den aktuellen politischen Vorstellungen nicht mehr entsprechen. Der Bundesbrief, aus mindestens zwei Teilen zusammengesetzt, passt nicht in die historische Konstellation von 1291. Der Kontext von 1309 erklärt dieses Landfriedensbündnis weit besser.
Der politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbruch in der Zentralschweiz um 1309
Der politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umbruch in der Zentralschweiz um 1309. Aufgrund dieses tiefgreifenden Wandels und der damit einhergehenden Unsicherheit kommt Roger Sablonier 2008 in seinem bahnbrechenden Buch Gründungszeit ohne Eidgenossen zum Schluss, die berühmte Urkunde von Anfang August 1291 sei wohl 1309 geschrieben worden. Karte: Kurt Messmer
Feiern brauchen ein fixes Datum. Entscheidend ist aber der Sachverhalt – und damit der Zeitraum. Ob 1291 oder 1309: Die Anfänge der Eidgenossenschaft gehen auf die Zeit um 1300 zurück.
Bäuerliche Eidgenossenschaften im 13. bis 15. Jahrhundert, Schwerpunkte alpiner Raum und Randregionen Westeuropas.
Bäuerliche Eidgenossenschaften im 13. bis 15. Jahrhundert, Schwerpunkte alpiner Raum und Randregionen Westeuropas. Geschichte der Schweiz und der Schweizer, 1982, I 159 / Thomas Küng, Grafik

Normal­fall, nicht Sonderfall

Im Metier Geschichte sind zwei Ausrichtungen wichtig: a) der Blick in den Teller, möglichst tief, b) der Blick über den Tellerrand hinaus, möglichst weit. Zum Tellerrand stellt sich hier die Frage: War der Bundesbrief oder besser: das Landfriedensbündnis von 1291/1309 ein Unikum?
Städtebünde und Bundesschlüsse im 13. Jahrhundert bis 1353
Städtebünde und Bundesschlüsse im 13. Jahrhundert bis 1353. Ein dichtes Geflecht zieht sich von Savoyen über den Alpenraum bis nach Österreich und weit hinunter ins Rheinland. Bündnisse für gegenseitigen Beistand und zur Wahrung des Landfriedens sind die Regel, nicht die Ausnahme. Die Städtebünde von Bern, Freiburg und Murten von 1218 sowie von Zürich, Konstanz, Köln, Mainz und Worms von 1254 bis 1257 belegen exemplarisch, dass es solche Bündnisse bereits Jahrzehnte vor 1291 gibt. Geschichte der Schweiz und der Schweizer, 1982, I 182f. (Hervorhebungen Kurt Messmer)
Noch bevor sich die drei Landorte Uri, Schwyz und Unterwalden mit Stadtorten verbinden, beteiligen sie sich 1327 selbstbewusst an einem ausgedehnten Bund ebenso namhafter wie ungleicher Partner: mit Zürich, Bern, Mainz, Worms, Speyer, Strassburg, Basel, Freiburg, Konstanz, Lindau, Überlingen und dem Grafen Eberhard von Kyburg, befristet auf zwei Jahre. Im Gegensatz zu dieser zeitlichen Limitierung, wie allgemein üblich, ist das Landfriedensbündnis von 1291 ewig, konkret: unbefristet. In der Alten Eidgenossenschaft stehen nicht alle mit allen in einem einzigen Bund. Luzern und Zürich sind vorerst nicht direkt mit Bern verbunden, nur über ihre gemeinsamen Partner in der Zentralschweiz. Die Vorstellung von einem organisch gewachsenen Schweizer Bundesbaum wäre irrig.

Burgen­bruch. Kaffee­rahm-Deckeli kontra Wissenschaft

Schiller for ever. Die Freiheit muss errungen werden im Kampf gegen tyrannische Vögte. Ihre brennenden Burgen sind lodernde Mahnmale eines triumphalen Freiheitskampfes des rechtschaffenen Bauernvolks rund um den Vierwaldstättersee. Dramaturgisch macht das Sinn, ideell erst recht, historisch überhaupt nicht.
Der Burgenbruch von 1291, Version Kaffeerahm-Deckeli 1991
Der Burgenbruch von 1291, Version Kaffeerahm-Deckeli 1991. Die schwarzen Balken stehen für die Belegungszeiten der Burgen, die weissen für Siedlungsvorläufer: abruptes Ende der Burgen auf der ganzen Linie. Werner Meyer: 1291, 166 / Kurt Messmer
Der Burgenbruch von 1291, Version Wissenschaft 1991
Der Burgenbruch von 1291, Version Wissenschaft 1991. Die Ergebnisse der Archäologen sind eindeutig: ununterbrochene Belegung der Burgen, zum Teil bis ins 17. Jahrhundert. Werner Meyer: 1291, 166 / Kurt Messmer

Histori­sche Bedeutung begrenzt – gemein­schafts­bil­den­de Kraft enorm

Der Bundesbrief von 1291/1309 ist ein Paradox. Er hat zwei Seiten, die gegensätzlicher kaum sein könnten. Als Landfriedensbündnis hat er kurzfristig eine bedeutende Funktion, langfristig jedoch, auf die nachfolgende Epoche, keinen Einfluss. In späteren Dokumenten wird er nicht mehr erwähnt, auch nicht im wichtigen Morgartenbrief von 1315. Dazu bleibt das Pergament während Jahrhunderten verschollen. Ein Dokument, von dem niemand weiss und das nicht vorzeigbar ist, kann keine bedeutende Rolle spielen. Erst 1760 wird die Urkunde in Schwyz wieder entdeckt und veröffentlicht, im lateinischen Original und in der zeitgleich entstandenen deutschen Übersetzung. Im krassen Gegensatz zur historisch geringen Bedeutung des Briefes steht seine gemeinschaftsbildende Kraft. Der Bundesrat macht dieses Dokument 1891 zur vermutlich berühmtesten Quelle der Schweizer Geschichte. Schliesslich erlangt die Urkunde mit ihren vielen ungelösten Fragen in der Zeit des Zweiten Weltkriegs fast religiöse Verehrung. Als 1936 in Schwyz das Bundesbriefarchiv eröffnet wird, eigens erbaut für dieses Kult-Dokument, erhält die Vitrine für den Bundesbrief die Bezeichnung Altar des Vaterlandes.
Hauptsaal des Bundesbriefmuseums, Vitrine mit Bundesbrief vor dem Bild Rütlischwur von Walter Clénin (1897-1980)
Bei der Neugestaltung des Bundesbriefarchivs Schwyz (heute Bundesbriefmuseum) wird der Altar des Vaterlandes 1980 durch eine Vitrine in Ringform ersetzt. Botschaft: der Bundesbrief ist eine Urkunde unter vielen. Seit 2014 ist die bekannte Quelle zurück am ehemaligen Standort des Altars, erneut hervorgehoben als Einzelquelle. Betont wird die Wirkungsgeschichte des Dokuments in der Zeit der Geistigen Landesverteidigung. Hauptsaal des Bundesbriefmuseums, Vitrine mit Bundesbrief vor dem Bild Rütlischwur von Walter Clénin (1897–1980) (Ausschnitt). Bundesbriefmuseum Schwyz

Alterna­ti­ven zu 1291?

Stellen wir dem aktuellen Nationalfeiertag drei Herausforderer gegenüber. Dabei ist begrifflich zu unterscheiden zwischen den Anfängen der Eidgenossenschaft um 1300 und ihrer Entstehung in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Hier die drei Alternativen:

22. Dezember 1481 – Entste­hung der Eidgenossenschaft

Die acht Orte der Eidgenossenschaft haben nach der Eroberung des Aargaus 1415 erstmals eine gemeinsame Verwaltungsaufgabe. Das verbindet. Vorerst wird jedoch der Zürichkrieg 1436 bis 1450 zur Belastung, und nach den Burgunderkriegen 1476/77 treibt der Burgrechtsstreit, ein vierjähriger Konflikt zwischen Stadt- und Landorten, die Eidgenossenschaft an den Abgrund. Bevor am 22. Dezember 1481 endlich ein Kompromiss gefunden wird, ist das Stanser Verkommnis fünf Mal Makulatur. Erst der sechste Anlauf führt zum Durchbruch. Die Kunst des Möglichen. Danach spaltet die Reformation zwar die alt- und neugläubigen Orte. Doch die Eidgenossenschaft, dieses lose Bündnisgeflecht unterschiedlicher Partner und Interessen, bleibt als Zweckverband bestehen: mehr Vor- als Nachteile. Fazit: Die typisch eidgenössische Art der Überwindung des Konflikts als politischer Kuhhandel zwischen Stadt und Land ist faktisch hoch bedeutend, als Datum für den Nationalfeiertag jedoch ungeeignet. Die politische Gemengelage jener Zeit ist komplex und im öffentlichen Bewusstsein wenig verankert.

12. April 1798 – Erster Staat, erste Verfassung

Im Zuge der Ausbreitung der Französischen Revolution von 1789 marschieren französische Heere in die Schweiz ein. Frankreich diktiert unserem Land am 12. April 1798 die Verfassung der Helvetischen Republik – die erste Verfassung der Schweiz. Erstmals seit Jahrhunderten werden die Menschen nicht mehr in einen Stand hinein geboren, kommen nicht mehr als Regimentsfähige oder Untertanen zur Welt. Gleichheit als eine der grössten Errungenschaften der Menschheitsgeschichte. Allerdings werden Égalité und Liberté 1798 in der Schweiz mit Waffengewalt verbreitet. Fazit: Rechtshistorisch ein durchaus valables Datum für den Schweizer Nationalfeiertag, doch wer es hierzulande vorschlägt, sollte sich warm anziehen.

12. September 1848 – Gründung des Bundesstaats

Eine Verfassung, erarbeitet in Rekordzeit; zwei Kammern, die sich optimal ergänzen und zumindest die halbe Bevölkerung vertreten, das Mannenvolk; dazu eine Landesregierung, deren Zusammensetzung die Landesteile angemessen abbildet. Föderalismus und Zentralismus in leidlichem Verhältnis, Interessenausgleich als Leitmotiv. Nach überstandenem Sonderbundskrieg ist die Schweiz 1848 ein demokratischer Sonderfall in einem Europa der Monarchen und Fürsten. Fazit: Der 12. September passt als möglicher Nationalfeiertag. Allerdings geht dem Datum ein bewaffneter Konflikt voraus, der tiefe Gräben nach sich zieht. Dazu fehlt diesem historischen Feiertag wohl eine Prise von jenem Kitt, der sich Mythos nennt. 1291 wankt, aber wird nicht weichen.

Perspek­ti­ven

Zum Woher gehört das Wohin. Der Blick in den Rückspiegel führt zu grundsätzlichen Überlegungen. Der Obwaldner Kurt Sigrist (*1943) macht Kunst, nicht konkrete Aussagen über die Schweiz. Wenn er jedoch sein inspirierendes Karrenhaus Zeitraum nennt, verbindet er mit Zeit und Raum jene beiden Komponenten, die konstitutiv sind für Geschichte.
Kurt Sigrist, Zeitraum, 1980
Kurt Sigrist, Zeitraum, 1980, O-Ton: Ein Haus als Karren oder ein Karren als Haus / Wohnwagen / in der Windrose stehend / durchlässig in alle vier Himmelsrichtungen / immobil durch zwei sich blockierende Ausrichtungen / Bewegung in absoluter Ruhe. Raststätte Gotthard bei Erstfeld, Richtung Nord. Foto: Kurt Messmer
Zeitraum als Sinnbild für die Schweiz? Einige Argumente sprechen dafür. Die Windrose passt zum nahen Gotthard, und wer wollte bestreiten, dass in unserem Land nicht selten Blockaden entstehen, grosse Sprünge hingegen rar sind? Wer also meint, die Schweiz als Zustand begreifen zu müssen, mag das tun. Aber Zeitraum steht auch für Offenheit, nach allen Seiten. Der Blick auf das weisse Kreuz im roten Feld lässt fragen, was wohl in den anderen drei Ausrichtungen des Karrenhauses zu erkennen sei: schmelzende Gletscher, die Europa-Fahne, Menschen, weltweit, auf der Suche nach einem besseren Leben? Ist nach solch ernsten Fragen die Festlaune dahin? Durchaus nicht. Fakt ist bloss: In der Windrose stehend, das Haus durchlässig, sehen wir, wenn wir die Augen nicht verschliessen, in alle vier Himmelsrichtungen. Die Schweiz als Chance und Auftrag.

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